@Ganimede:
bei Sonderwünschen (z.B. Nichtraucherzimmer) hat man keinerlei Rechtsanspruch darauf, daß diese erfüllt werden.
Diese Sonderwünsche werden üblicherweise mit dem Zusatz (Remark/Comment oder ähnliches) auf dem Voucher vermerkt - wenn überhaupt, denn sehr häufig verschusselt aber auch das RB, wo man bucht diese Sonderwünsche! D.h. der Fehler liegt oft nicht beim Hotel oder beim Veranstalter, denn dem wird dieser Sonderwunsch nicht mitgeteilt, da das RB diesen nicht korrekt weiterleitet. Denn wenn so ein Wunsch erfüllt werden kann, wird es vom Hotel auch gemacht.
Sollte es jedoch eine eigene Kategorie "Nichtraucherzimmer" im Katalog geben, die auch gebucht wurde, hat man auch einen Rechtsanspruch auf diese Kategorie.
Viele Grüße
Axel