Was wenn es doch nicht zum 2. Juni fertig wird?
Dann hast Du schlicht und einfach Pech gehabt.
Da das Hotel zur Hiltongruppe gehört, könnte man im Nachhinein Schadenersatz fordern, wenn man will. Er hat schließlich einen gültigen Vertrag, der von Seiten des Hotels nicht eingehalten wird.
Ist das im amerikanischen Recht auch so?
Naja, dass er einen gültigen Vertrag hat, dürfte außer Frage stehen, oder?
Und ich gehe davon aus, dass es auch in den USA so ist, dass eine Firma Schadenersatz leisten muss, wenn sie einen Vertrag nicht einhält.
@djohannw:
Habt ihr im Nachhinein versucht, Schadenersatz geltend zu machen?
Was willst du in so einer Situation geltend machen? Dem dt Recht und dem Prinzip der Naturalrestitution folgend kannst du den großen SE statt der Leistung fordern. (den Hotelpreis habt ihr doch ohnehin wieder bekommen haben, dazu ggf. Mehraufwand durch umbuchung)
Im amerikanischen Recht kenne ich mich nicht aus, der SE folgt meines Wissens hier aber keiner ausgleichenden oder abschöpfenden Theorie, sondern einer strafenden, die große Schadensersatzzahlungen möglich macht.