Die Diskussion läuft bei uns auch immer - schau mal in § 7 Abs. 3 BUrlG (od. ggf. in den Tarifvertrag).
Naja, ich wollte das mit dem Verlangen des AN nicht überstrapazieren, da wir fast alle einen befristeten Jahresvertrag haben.
Dafür muß ich nun im Dezember nur 5 Tage arbeiten, kann mich auf den Weihnachtsmärkten herum treiben und Glühwein trinken

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