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Zusammenfassung

Autor: nordlicht
« am: 05.09.2008, 21:51 Uhr »

Um das nochmal klarzustellen: Es ist wahrscheinlich bzw. sicher nicht rechtmäßig, in Deutschland eine weitere Ehe einzugehen wenn man vorher in den USA (oder einem beliebigen anderen Land) geheiratet hat, aber es ist möglich.
Ich glaube jetzt, wir sind uns in der Sache doch einig.

Ich habe dann wohl Saetze wie diesen
Daher ist es m.E. durchaus möglich, in Deutschland nochmal eine andere Person zu heiraten. Du bist dann eben einmal nach US-Recht verheiratet und einmal nach deutschem Recht.
falsch verstanden.
Das suggeriert, dass es im eigenen Ermessen liegt, ob Du Dich zweimal verheiratest oder nicht.
Es eben rechtlich NICHT moeglich, sich einmal nach US-Recht und einmal nach deutschen Recht zu verheiraten. Das ist sogar eine Straftat.
Klar, KANN man natuerlich eine Straftat begehen, DARF man aber eigentlich nicht.
Als Vergleich: es hat es keine Konsequenzen mit 200 durch eine geschlossene Ortschaft zu brettern, wenn Dich niemand erwischt. Trotzdem wurde ich niemanden, der sich in einem Forum nach  Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts erkundigt, darauf hinweisen, dass sowas mit etwas Glueck wohl moeglich ist. Koennte schnell falsch verstanden werden.







[/quote]
Autor: magnum
« am: 05.09.2008, 21:17 Uhr »

Ich wiederhole nochmal, daß die deutschen Behörden Dich weiterhin als ledig führen, solange Du die Eheschließung nicht selbst anzeigst.

Oder glaubt hier wirklich jemand, daß eine deutsche Behörde erst alle möglichen Länder anschreibt, um die Rechtmäßigkeit einer Eheschließung in Deutschland festzustellen?

Solange keine Apostille vorliegt und nur eine US-Behörde von der Hochzeit in USA Kenntnis hat, wie soll das in Deutschland jemand mitbekommen?

Die hier schon oft angesprochene Anerkennung hat damit überhaupt nichts zu tun. Denn um die zu bekommen, muß man die Eheschließung auch anzeigen und durch Dokumente belegen. Dadurch wird lediglich das Datum der Eheschließung sowie der Familienstand nach Deutschland 'übertragen'. Erst dann gilt man auch  nach deutschem Recht als verheiratet.

Um das nochmal klarzustellen: Es ist wahrscheinlich bzw. sicher nicht rechtmäßig, in Deutschland eine weitere Ehe einzugehen wenn man vorher in den USA (oder einem beliebigen anderen Land) geheiratet hat, aber es ist möglich.

Es besteht kein Zweifel darin, daß man hier die Ehefähigkeit nachweisen muss. Aber wenn jemand so abgebrüht ist und auf alles und jeden schwört, daß er ledig ist, kann er hier jederzeit nochmal heiraten.
Desweiteren muß jeder selbst entscheiden, was von einer 'Spasshochzeit' in USA zu halten ist und das dann hier in Deutschland zu negieren.
Da zweifle ich mal generell an der Ehefähigkeit der Ehepartner ;)

Das hat aber alles nix mit der Möglichkeit zu tun, es hier nochmal 'zu tun'.

Ich hoffe, jetzt verstanden worden zu sein. Wir haben diese Informationen so von unserem zuständigen Rathaus und dort vom Standesbeamten bekommen. Ich glaube nicht, daß der Mist erzählt.
Autor: nordlicht
« am: 05.09.2008, 20:22 Uhr »

Man gilt bis zur Gleichstellung weiterhin als ledig.
Stimmt nicht!
Du hast zwar Recht, dass Du Deine US-Ehe in Deutschland eintragen musst, um z.B. die entsprechenden Steuerklassen zu beantragen. Im Sinne des Steuerrechts hast Du also vielleicht noch den Status eines Ledigen, bis Du den entsprechenden Papierkram einreichst, aber wenn es um Erbschaftsfragen oder gar die Ehefaehigkeit geht, dann bist Du auch nach Deutschem Recht verheiratet.
In dem Sinne also keine Gleichstellung mit einer Deutschen Ehe, die Dir die entsprechenden Steuervorteile verschafft, aber durchaus Anerkennung in dem Sinne, als dass Du nicht mehr als ledig giltst.

Es gibt nicht nur im Deutschen Eherecht den Begriff der Ehefaehigkeit. Dazu gehoert unter anderem das Bigamieverbot, das so in fast allen Laendern gilt. Deswegen musst Du in irgendeiner Art und Weise vor der Eheschliessung versichern, ledig zu sein. Ob dass nun durch Unterschrift, Schwoeren auf die Bibel, muendliche Versicherung vor einer Amtsperson oder Vorlage von Dokumenten geschieht, irgendwie wird immer vorher festgestellt ob nicht irgendwo ploetzlich ein Ehepartner aus einer anderen Ehe aufkreuzen kann und eventuell Ansprueche stellt.
Natuerlich kannst Du vor einem Deutschen Standesamt Deine US-Ehe verschweigen und es gibt auch keine Moeglichkeit fuer die Deutschen Behoerden Deine Angaben zu ueberpruefen, aber dann machst Du Dich damit strafbar. Das koennte dann zum Beispiel im Falle einer Erbschaft oder anderer Ansprueche, die aus einer Ehe resultieren koennen, herauskommen und dann findest Du verdammt schnell heraus, dass die US-Ehe sehr wohl auch in Deutschland als Eheschliessung anerkannt wird auch wenn man fuer Steuervorteile erstmal noch ein wenig Papierkrieg fueheren muss.

Die US-Ehe "aus Spass" funktioniert also nur solange, wie beide den "Spass" mitmachen und niemandem etwas davon erzaehlen. Sobald eine offizielle Stelle in Deutschland von dem Spass in irgendeiner Form erfaehrt ist es kein Spass mehr sondern Ernst.
Autor: magnum
« am: 05.09.2008, 06:27 Uhr »

Natürlich wirst Du gefragt, ob Du verheiratet oder ledig bist.

Aber wir mussten ganz sicher nicht auf die Bibel schwören, schon aus dem Grund, weil wir keine Kirchenmitglieder sind hätten wir das nicht gemacht. Es wird aber nicht weiter überprüft, sondern einfach in den Unterlagen eingetragen.

Steuerklassenänderung aufgrund einer Eheschließung im Ausland? Halte ich ehrlich gesagt für ein Gerücht. Deutsche Behörden interessieren sich nur dann für eine Ehe, wenn diese rechtsgültig nach deutschem Recht geschlossen wurde.

Zitat
Hätte ich meinen MÄdchennamen behalten, wäre aufgrund der Apostille und der US-Heiratsurkunde mein Paß geändert worden, ohne das weitere Anträge nötig gewesen wären
Wenn Du den Mädchennamen behalten hättest, wieso wäre dann der Pass geändert worden?

Ich kann nur sagen, was uns bei unseren Nachfragen im zuständigen Standesamt mitgeteilt wurde. Keine Gleichstellung mit einer in Deutschland geschlossenen Ehe, wenn keine Apostille vorliegt. Daher dann auch keine Änderung von Steuerklassen. Man gilt bis zur Gleichstellung weiterhin als ledig.

Ob man in den USA 'zum Spaß' heiratet, muß jeder mit sich selbst ausmachen....
Autor: Muffin
« am: 04.09.2008, 20:50 Uhr »

sorry, aber hier muß ich widersprechen.

Wir wurden in Florida ausdrücklich im Courthouse gefragt, ob wir in D verheiratet sind oder waren. Mußten auf die Bibel schwören, dass dem nicht so ist. Also scheint das die US-Behörden schon zu interessieren.

Und in D war die Ehe ohne Legalisierung so "legal",daß aufgrund der US-Heiratsurkunde unsere Steuerklassen geändert wurden und wir als verheiratet galten. Lediglich die Namensänderung mußte beantragt werden und von den Behörden genehmigt. Hätte ich meinen MÄdchennamen behalten, wäre aufgrund der Apostille und der US-Heiratsurkunde mein Paß geändert worden, ohne das weitere Anträge nötig gewesen wären.

Hat sich da in den letzten 7 jahren etwa alles geändert?

Würde mich auf jeden Fall vor Heirat bei der Gemeinde, Standesamt etc. vergewissern, was Sache ist. Ausserdem, sorry, aber heiraten nur zum Spaß in USA und zu hause nicht anerkennen lassen? Wäre mir komisch...

Muffin

Autor: magnum
« am: 04.09.2008, 06:23 Uhr »

Die Ehe wird in Deutschland nicht automatisch anerkannt, man muss diese nach deutschem Recht erst noch 'legalisieren' lassen.

Welche Probleme solltest Du bekommen, wenn Du 'ledig' angibst? Glaubst Du, die deutschen Standesämter fragen in den USA nach, ob die Person tatsächlich ledig ist, die hier in Deutschland heiraten will?

Vielleicht sollte man die Begriffe nicht durcheinander würfeln. Was bedeutet in diesem Zusammenhang 'anerkannt' ? Natürlich kann man zu einem deutschen Standesamt gehen und dann diese in USA geschlossene Ehe 'anerkennen' lassen. Aber Du bist in DE nicht automatisch verheiratet, sobald Du wieder nach Deutschland einreist. Woher sollte die deutschen Standesämter das auch wissen? Steht ja nirgends. Und solange Du keine Apostille beantragt hast, wird Dir das in Deutschland auch niemand 'einfach mal so' eintragen.

Daher ist es m.E. durchaus möglich, in Deutschland nochmal eine andere Person zu heiraten. Du bist dann eben einmal nach US-Recht verheiratet und einmal nach deutschem Recht.

Umgekehrt gehts übrigens auch. Man kann in USA jemand anderen heiraten, obwohl es in DE schon eine Ehe gibt. Dort fragt nämlich auch niemand die deutschen Behörden, ob das tatsächlich so ist.

Ob das generell legal ist oder verwerflich oder was auch immer steht ja erstmal nicht zur Diskussion.

Autor: ratlady
« am: 04.09.2008, 05:24 Uhr »

Nachdem eine Ehe grundsätzlich in Deutschland nicht automatisch anerkannt wird, die im Ausland geschlossen wurde,
Seit wann das denn?

Die Diskussion hatten wir uebrigens hier schon mal... ich wage immer noch zu bezweifeln, dass man "einfach so" - und sei es auch nur "auf dem Papier" - in D jemand anders heiraten kann, ohne Probleme zu bekommen...

Das einzige, was "passiert", wenn die Ehe nicht in D "offiziell" eingetragen wird/ist, ist m.W., dass kein Eintrag ins Stammbuch erfolgen kann. Mit zukuenftigen Reisen nach USA hat das absolut nix zu tun.
Autor: Floriana
« am: 04.09.2008, 05:07 Uhr »

Hallo,

Meine Frage ist: Wenn ich dort heirate, wie ist das mit der Namensänderung? Behalte ich meinen Namen oder heiße ich dann in USA eben anders und in Dtl. (solange die Ehe nicht eingetragen ist) wie immer?

das kannst Du in den USA halten wie Du magst. Da Du hier als Tourist keinen US-Papierkram (Führerschein, Kreditkarten, Kontoauszüge, Rechnungen) hast, auf denen Dein alter oder neuer Name erscheinen würde, ist das doch sowieso egal.

Und noch eine Frage:
Was würde passieren wenn ich die Ehe nicht eintragen lasse in Deutschland und ich aber dann wieder in die USA reise? Geht das überhaupt?

Wieso sollte das nicht gehen?

Erlischt das (also die amerikanische Ehe) irgendwann?

Ja, wenn Du Dich scheiden lässt oder einer der Ehegatten verstirbt.

Könnte ich hier in Dtl. dann einen anderen Partner ehelichen?

Können wahrscheinlich schon – legal aber mit Sicherheit nicht. Muss man in Deutschland für die Eheschließung nicht eine Ledigkeitsbescheinigung oder wie das heißt vorlegen?

Zitat von: atecki
Du bist nach US-Recht verheiratet und müßtest m.W. Dich auch dort scheiden lassen, um später bei einer evtl. Neu-Heirat nicht bei der Einreise Probleme zu bekommen (Bigamie)...

Nein, der Gerichtsstand für eine Scheidung richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Ehepaares, nicht nach dem Ort der Eheschließung. Sonst müssten ja die Leute, die z. B. mal schnell im Urlaub in Las Vegas geheiratet haben, wieder nach LV zurückfliegen und sich dort scheiden lassen, falls das mit der Ehe dann doch nicht klappt.

Zitat von: magnum
Eine Namensänderung kann man während der Trauung festlegen, hier kann in dem Formular der spätere gemeinsame Ehename festgelegt werden. Wird dort nichts eingetragen, ändert sich an den Namen der Beteiligten nicht.

War das bei Euch in Hawaii so?  In Florida ist mir nichts davon bekannt, dass man bei der Trauung nach einer Namensänderung gefragt wird oder es ein Formular für einen gemeinsamen Ehenamen gibt. Aber wie immer gilt auch hier: Jeder US-Bundesstaat kocht sein eigenes Süppchen.

Floriana
Autor: Palo
« am: 03.09.2008, 16:46 Uhr »



Könnte ich hier in Dtl. dann einen anderen Partner ehelichen?


Das hoert sich nach geplanter Bigamie an  :wink: :lol: :lol:
Autor: Bea_79
« am: 03.09.2008, 12:57 Uhr »

Vielen Dank für die ganzen Informationen.

Jetzt bin ich schlauer :)

Dann bin ich mal gespannt was uns erwartet. Übermorgen geht es los *freu*
Wir werden sehen wohin es uns verschlägt.

Hoffentlich lassen und die Huarrikane in Frieden!

Danke euch!
Autor: magnum
« am: 03.09.2008, 12:38 Uhr »

Es ist natürlich möglich, alles selbst zu machen, sofern Du weißt, wo Du überall hin musst.

Eine Namensänderung kann man während der Trauung festlegen, hier kann in dem Formular der spätere gemeinsame Ehename festgelegt werden. Wird dort nichts eingetragen, ändert sich an den Namen der Beteiligten nicht.

Wir haben auf Hawai'i geheiratet und die Ehe dann in Deutschland später 'legalisieren' lassen, deswegen stellt sich die Frage nach einem was-wäre-wenn nicht.

Wenn Du die Ehe nicht eintragen lässt, dann kann es bei der Einreise zumindest zu Ungereimtheiten kommen, hängt halt von Deinen Papieren ab. Eigentlich bist Du ja Deutscher/Deutsche und nach deutschem Recht nicht verheiratet. Steht ja dann auch nicht im Reisepass. Ich glaube nicht, daß Du bei der Einreise dann Probleme bekommst.

Wenn ich so richtig nachdenke, wurden wir weder bei der ersten (unverheiratet) noch bei der zweiten Einreise(verheiratet) nach dem Ehestand gefragt.

Nachdem eine Ehe grundsätzlich in Deutschland nicht automatisch anerkannt wird, die im Ausland geschlossen wurde, kannst Du natürlich prinzipiell in DE jemand anderen heiraten. Das wäre dann natürlich Bigamie, auch wenn es zumindest auf dem Papier legal wäre. Ich würde mich da aber mal auf dem Standesamt erkundigen, die können Dir das dann ganz sicher sagen.
Autor: Bea_79
« am: 03.09.2008, 12:27 Uhr »

Das ging ja flotti mit den Antworten :-) Danke :-))

MUSS ich unbedingt einen Wedding-Planer beauftragen oder ist es auch möglich das alles selbst zu machen?
Autor: atecki
« am: 03.09.2008, 12:25 Uhr »

Hi,

die Ehe in den USA erlischt nicht irgendwann, Du bist nach US-Recht verheiratet und müßtest m.W. Dich auch dort scheiden lassen, um später bei einer evtl. Neu-Heirat nicht bei der Einreise Probleme zu bekommen (Bigamie)...

Es gibt m.W. Wedding planer (sicher auch deutsch-sprachig), die Dir da genauer weiterhelfen können. Evtl. auch die Botschaft in FL...

Grüße

Axel
Autor: Lotus
« am: 03.09.2008, 12:21 Uhr »

Hallo,

also du bist rechtlich verheiratet in den USA - was passiert wenn du sie in Dtl. nicht eintragen lässt kann ich dir nicht sagen, denn ich hab meine ehe eintragen lassen.

Du behällst aber solange noch deinen alten Namen und darfst auch vorerst nicht mit dem neuen Namen unterschreiben, bis du vom standesamt in berlin I nicht die Namensänderungserklärung erhalten hast

vg susi

Autor: Bea_79
« am: 03.09.2008, 12:03 Uhr »

Hallo zusammen,

einiges habe ich bereits übers Heiraten in Florida gelesen. Ich weiß, dass ich ein Marriage License benötige und um meine Ehe in Dtl. eintragen zu lassen, eine Apostille notwendig ist.

Meine Frage ist: Wenn ich dort heirate, wie ist das mit der Namensänderung? Behalte ich meinen Namen oder heiße ich dann in USA eben anders und in Dtl. (solange die Ehe nicht eingetragen ist) wie immer?

Und noch eine Frage:
Was würde passieren wenn ich die Ehe nicht eintragen lasse in Deutschland und ich aber dann wieder in die USA reise? Geht das überhaupt? Erlischt das (also die amerikanische Ehe) irgendwann?

Könnte ich hier in Dtl. dann einen anderen Partner ehelichen?

Ich finde das Thema irgendwie ziemlich schweißtreibend und würde mich freuen, wenn mich da jemand aufklären könnte. Meine Finger sind bereits wund gegoogelt.

Danke euch
Bea!