Ich wiederhole nochmal, daß die deutschen Behörden Dich weiterhin als ledig führen, solange Du die Eheschließung nicht selbst anzeigst.
Oder glaubt hier wirklich jemand, daß eine deutsche Behörde erst alle möglichen Länder anschreibt, um die Rechtmäßigkeit einer Eheschließung in Deutschland festzustellen?
Solange keine Apostille vorliegt und nur eine US-Behörde von der Hochzeit in USA Kenntnis hat, wie soll das in Deutschland jemand mitbekommen?
Die hier schon oft angesprochene Anerkennung hat damit überhaupt nichts zu tun. Denn um die zu bekommen, muß man die Eheschließung auch anzeigen und durch Dokumente belegen. Dadurch wird lediglich das Datum der Eheschließung sowie der Familienstand nach Deutschland 'übertragen'. Erst dann gilt man auch nach deutschem Recht als verheiratet.
Um das nochmal klarzustellen: Es ist wahrscheinlich bzw. sicher nicht rechtmäßig, in Deutschland eine weitere Ehe einzugehen wenn man vorher in den USA (oder einem beliebigen anderen Land) geheiratet hat, aber es ist möglich.
Es besteht kein Zweifel darin, daß man hier die Ehefähigkeit nachweisen muss. Aber wenn jemand so abgebrüht ist und auf alles und jeden schwört, daß er ledig ist, kann er hier jederzeit nochmal heiraten.
Desweiteren muß jeder selbst entscheiden, was von einer 'Spasshochzeit' in USA zu halten ist und das dann hier in Deutschland zu negieren.
Da zweifle ich mal generell an der Ehefähigkeit der Ehepartner
Das hat aber alles nix mit der Möglichkeit zu tun, es hier nochmal 'zu tun'.
Ich hoffe, jetzt verstanden worden zu sein. Wir haben diese Informationen so von unserem zuständigen Rathaus und dort vom Standesbeamten bekommen. Ich glaube nicht, daß der Mist erzählt.