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Zusammenfassung

Autor: Bret
« am: 02.03.2008, 14:50 Uhr »

Hi,also,es gibt doch genug Menschen,die für eine Woche nach Italien fahren und sind von z.B. Frankfurt bis nach Rimini auch mindestens 8 Stunden mit dem Auto unterwegs und da muß man schon recht flott fahren...Also so gesehen ist man nur paar Stunden länger im Flugzeug und Jetlag erledigt sich schnell von selbst durch die vielen Eindrücke,die man hat...Also nichts wie hin !!!
Ich war schon auch nur für 5 Tage in Las Vegas und selbstverständlich war es zu kurz und wollte nicht schon wieder heim,so geht es mir aber nach 2 Wochen genauso.. :heulend:
Viele Grüße
Bret
Autor: Tinerfeño
« am: 02.03.2008, 14:27 Uhr »

Hallo,

vom Gesichtspunkt Entfernung her finde ich 1 Woche für die Gegend auch zu kurz, aber man muss das mal relativ sehen. Es gibt genügend Leute, die mit ihrem eigenen Auto mal gut und gerne 10-12 Stunden Autofahrt/Zugfahrt in Kauf nehmen, um eine Woche innerhalb Europas Urlaub zu machen; zum Beispiel von Norddeutschland eine Woche in die Alpen...
Die Anreisezeit in die USA ist vom Prinzip her die gleiche und es gehen aufgrund der Zeitumstellung nichtmal halb so viele Stunden dieser Zeit verloren.

Anderereseits steht wiederum der Flugpreis nicht in Relation zur drüben verbrachten Zeit. Für eine Woche wäre mir ein Flugpreis von 600-700 EUR einfach zu hoch - eine Woche New York für 400 EUR könnte ich noch verkraften...
Autor: Svany
« am: 02.03.2008, 13:46 Uhr »

Hallo IkeaRegal,

im letzten Jahr hatten wir vom 06.09. - 11.09. einen Betriebsausflug nach Las Vegas und es war absolut klasse!  :D
Unser Reiseverlauf stellte sich wie folgt da:

06.09. Ankunft um 12:10 Uhr in Las Vegas, fahrt zum Hotel, einchecken im Hotel (New York, New York), kurz ausruhen und sich frisch machen, Erkundung des Strip, Abendessen im Restaurant "Little Buddha".

07.09. 8:30 Uhr Start unserer Tagestour zum Red Rock Canyon, gegen Mittag besichtigung der Spring Mountain Ranch und anschließendem BBQ-Picknick auf der Ranch, nach dem Essen fahrt zum Hoover Dam inkl. besichtigung des Dammes, am Abend spaziergang am Strip.

08.09. Verschiedene Hotels angeschaut (MGM, Paris Las Vegas, Bellagio, Caesars, Venetian), am Abend haben wir die "O-Show" (Cirque du Soleil) im Hotel Bellagio angeschaut.

09.09. Erkundung von Downtown (Fremont Street Experience), gegen Abend fahrt zum Lake Mead zum Dinner-Cruise.

10.09. Frühstücken, auschecken gegen 11:00 Uhr, fahrt zum Flughafen, Abflug um 14:55 Uhr.

Wie du siehst war dies ein sehr kurzer Trip, welchen wir aber nicht missen möchten. Meiner Meinung nach eignet sich Las Vegas hervorragend für eine kurze Reise.

Ich würde so eine Reise jederzeit gerne wieder unternehmen.  :)
Autor: Jack Black
« am: 01.03.2008, 13:43 Uhr »

Wenn ich wirklich nur eine Woche hätte - und wollte - dann würde ich die ganze Woche nach Las Vegas fliegen und auf den Putz hauen. Aber richtig billig wäre das dann garantiert nicht...

Grüße
Rainer
Autor: Schneewie
« am: 01.03.2008, 13:39 Uhr »

1 Woche für den Westen? Ist schon kurz, aber wenn man versucht, und das ist ja bei Ikearegal so, die Flugtage dazu zu nehmen und man definitiv 1 Woche vor Ort hat, könnte man sich das überlegen

Wir waren auch schon mal für 10 Tage incl. Flug zum Skifahren in Kanada und das waren auch ca.10 Std. Flug.  :D


Die Entscheidung ist nicht einfach, aber wenn man gern in den Südwesten möchte und halt nur wenig Zeit hat, könnte man sich das überlegen.  :D
Autor: Jack Black
« am: 01.03.2008, 12:46 Uhr »

Das Gesetz stellt an keiner Stelle auf einen Antrag ab (dieser Begriff wird dort nirgends verwendet), sondern nur auf den Jahresurlaub.

Was im Gegenzug zwingend folgern läßt, dass dann der Gesetzgeber davon ausginge, dass der Urlaub nicht antragsweise zu gewähren ist, sondern komplett am Stück (der ganze Jahresurlaub). Denn "gewähren" kann man sonst nur auf "Antrag".

Im übrigen gilt § 7 Abs. 2 BUrlG nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch von i.d.R. 24 Werktagen (deshalb meine Beispiele so ausgewählt) und nicht für darüberhinausgehende tarif- oder einzelvertragliche Urlaubsansprüche.
Woraus leitest Du das ab? Auch das steht da nirgends.
ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. LAG Düsseldorf unter Berufung auf BAG
1. Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG muss der Urlaub zusammenhaengend gewaehrt werden. Dieses gilt nur fuer den gesetzlichen Urlaub (im Anschluss an BAG Urteil vom 09.07.1965 - 5 AZR 380/64, EzA § 3 BUrlG Nr. 4). Haben die Parteien einen darueber hinausgehenden Urlaub vereinbart, koennen die Parteien ueber diese zusaetzlichen Tage ohne Verstoss gegen § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG frei verfuegen.

Und gerade der explizite Bezug auf Satz 1 des Abs. 2 auf §7 bedeutet selbstverständlich im Gegenzug, dass gegen Satz 2 nicht verstossen werden darf (in keinem Fall). Sonst hätte man den GANZEN Abs. 2 für nichtig erklärt. D.h. im Klartext: der Arbeitgeber kann beim zusätzlich gewährten Urlaub eine Teilung verlangen, ohne dass gewichtige Gründe vorliegen. Satz 2 schreibt aber immer noch vor, dass ein Teil der beiden (oder mehr) Teile mind. 12 Werkstage umfassen muss. Oder hast Du eine bessere Erklärung, warum so pedantische Menschen wie Richter nur ganz explizit Satz 1 nichtig machen, nicht den ganzen Absatz?

Aber hier regen sich ja schon wieder Menschen auf, wir wären "Off Topic" (wobei "Aufregung" und der entsprechende Beitrag per Definition immer "Off Topic" ist) - also lassen wir es.

So oder so sind wir uns einig, das das Regal von Ikea in diesem Jahr länger Urlaub machen kann als stets nur eine Woche - und diesen längeren Urlaub würde man besser für eine USA-Reise nutzen können.

Grüße
Rainer
Autor: Mig
« am: 29.02.2008, 16:58 Uhr »

ich war im Oktober eine Woche im Südwesten und kann es definitiv empfehlen! gute Planung vorausgesetzt, hier meine Reisebericht:
http://mirja.markus-welt.de/mirjabeimarkus.htm
Autor: Duckee
« am: 29.02.2008, 16:52 Uhr »

Um wieder zurück zum Thema zu kommen, dem "Südwesten in einer Woche":

Sonntag: D - Las Vegas
Montag: Las Vegas
Dienstag: Las Vegas - Zion NP - Bryce Canyon, Ü. am Bryce Canyon
Mittwoch: Bryce Canyon - Page, Ü. in Page
Donnerstag: Page - Monument Valley - Page, Ü. Page
Freitag: Page - Grand Canyon, Ü. Tusayan
Samstag: Grand Canyon - Las Vegas
Samstag: Rückflug, Ankunft: Sonntag morgen

Man könnte auch den Ausflug zum Monument Valley streichen und einen Tag länger in Las Vegas verbringen, ein Tag ist für diese irre Stadt sehr wenig.

Das kann man ganz gut schaffen, haben wir mit Freunden selbst mal gemacht - allerdings sind wir unseren Freunden schon zwei Wochen vorausgeflogen, sodass wir 3 Wochen hatten. Wenn ihr den Westen wirklich machen wollt, dann wäre ein Nonstop-Flug sinnvoll. Wenn man beim Umsteigen dann noch Stunden verliert, weil der Anschlussflieger mal wieder verspätet ist und man dann statt nachmittags erst abends in Las Vegas ankommt, ist das vertane Zeit.

Moab, Arches usw. würde ich auf keinen Fall machen, das ist viel zu viel. Und eine ganze Woche Las Vegas am Stück ist auch sehr viel und nicht unbedingt jedermanns Sache. Wenn man allerdings die Woche mit Ausflügen zum Valley of Fire, Hoover Damm, Death Valley, vielleicht auch mit einem Flug zum Grand Canyon auflockert, wäre auch das eine runde Sache.
Autor: Kauschthaus
« am: 29.02.2008, 16:31 Uhr »

Aber eben, jeder erholt sich auf andere Weise.

Genau, z.B. mit einem "Wellness Flug" nach New York. :whistle: :wink:

Für den Westen sehe ich das aber genauso. Mir wäre es auch zu stressig.

Viele Grüße, Petra
Autor: Eagle
« am: 29.02.2008, 16:15 Uhr »

Hallo

Nur mit einer Woche Ferien käme es mir nie in den Sinn die Destination USA/Canada auszusuchen.

Für eine Woche bieten sich andere Ziele in Europa an, wo eine Erholung in einer Woche eher gewährleistet und noch günstiger ist.
Der Fokus ist bei bei immer Erholung.

Aber eben, jeder erholt sich auf andere Weise. Wenn das für IkeaReal passt, OK.


Eagle
Autor: Willi
« am: 29.02.2008, 15:26 Uhr »

Habt Ihr nicht den Eindruck, Euch mit dieser Diskussion inzwischen sehr weit vom ursprünglichen Thema dieses Threads zu entfernen ?
Autor: mrh400
« am: 29.02.2008, 15:14 Uhr »

Gesamturlaub 24 Werktage = 4 Wochen
erster Antrag 12 Werktage = 2 Wochen => Teilung unzulässig
zweiter Antrag 12 Werktage = 2 Wochen => aus betrieblichen/sozialen etc. Gründen Teilung sehr wohl zulässig.

Woraus leitest Du das ab? Im Text steht das Gegenteil.

Nach dem Gesetzestext muß nur einer der Urlaubsteile mindestens 2 Wochen umfassen

Vom beantragten Urlaub. Sprich: 2 Anträge => 2*mal die Regelung wie oben.
Das Gesetz stellt an keiner Stelle auf einen Antrag ab (dieser Begriff wird dort nirgends verwendet), sondern nur auf den Jahresurlaub.

Im übrigen gilt § 7 Abs. 2 BUrlG nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch von i.d.R. 24 Werktagen (deshalb meine Beispiele so ausgewählt) und nicht für darüberhinausgehende tarif- oder einzelvertragliche Urlaubsansprüche.
Woraus leitest Du das ab? Auch das steht da nirgends.
ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. LAG Düsseldorf unter Berufung auf BAG
1. Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG muss der Urlaub zusammenhaengend gewaehrt werden. Dieses gilt nur fuer den gesetzlichen Urlaub (im Anschluss an BAG Urteil vom 09.07.1965 - 5 AZR 380/64, EzA § 3 BUrlG Nr. 4). Haben die Parteien einen darueber hinausgehenden Urlaub vereinbart, koennen die Parteien ueber diese zusaetzlichen Tage ohne Verstoss gegen § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG frei verfuegen.
Autor: Jack Black
« am: 29.02.2008, 14:34 Uhr »

Gesamturlaub 24 Werktage = 4 Wochen
erster Antrag 12 Werktage = 2 Wochen => Teilung unzulässig
zweiter Antrag 12 Werktage = 2 Wochen => aus betrieblichen/sozialen etc. Gründen Teilung sehr wohl zulässig.

Woraus leitest Du das ab? Im Text steht das Gegenteil.

Nach dem Gesetzestext muß nur einer der Urlaubsteile mindestens 2 Wochen umfassen

Vom beantragten Urlaub. Sprich: 2 Anträge => 2*mal die Regelung wie oben.

Im übrigen gilt § 7 Abs. 2 BUrlG nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch von i.d.R. 24 Werktagen (deshalb meine Beispiele so ausgewählt) und nicht für darüberhinausgehende tarif- oder einzelvertragliche Urlaubsansprüche.

Woraus leitest Du das ab? Auch das steht da nirgends.

Grüße
Rainer

P.S.:
Zitat
zweiter Antrag 12 Werktage = 2 Wochen => aus betrieblichen/sozialen etc. Gründen Teilung sehr wohl zulässig.

Nein, da steht das Gegenteil. Ein Teilung ist grundsätzlich nicht möglich, nur aus o.g. Gründen, und wenn geteilt werden muss, dann muss ein Urlaubsteil mind. 12 Werkstage lang sein. So steht es da - Wort für Wort. Da steht nicht, dass man nur 1 mal Urlaub beantragen kann und dass diese Regelung nur einmal gilt.
Autor: mrh400
« am: 29.02.2008, 13:31 Uhr »

Hallo,
wir entfernen uns wieder einmal ziemlich von der Fragestellung. Dennoch glaube ich, daß wir Leser vor falschen Schlußfolgerungen bewahren sollten.

imho kann man aus dem folgenden Zitat:
"Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."

nicht die folgende Schlußfolgerung ziehen:
Im Klartext: jedesmal, wenn ich einen Urlaub beantrage und der Antrag umfasst mind. 2 Wochen, (und ich habe auch die notwendigen Urlaubstage - übrigens sind die 12 Tage dort genannt, weil es viele Branchen mit 6 Arbeitstagen gibt), dann kann er nicht geteilt werden.

Gegenbeispiel:
Gesamturlaub 24 Werktage = 4 Wochen
erster Antrag 12 Werktage = 2 Wochen => Teilung unzulässig
zweiter Antrag 12 Werktage = 2 Wochen => aus betrieblichen/sozialen etc. Gründen Teilung sehr wohl zulässig.
Nach dem Gesetzestext muß nur einer der Urlaubsteile mindestens 2 Wochen umfassen => 1*2 und 2*1 Woche wäre sehr wohl möglich - und zwar sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht (Diese Passage im Gesetz bedeutet nämlich auch, daß der Arbeitgeber verlangen kann (eigentlich sogar muß, um der Intention des BUrlG zu genügen, nämlich einen mehr oder weniger nachhaltigen Erholungseffekt zu ermöglichen), daß ein Urlaubsteil von mindestens 2 Wochen zusammenhängend genommen wird und nicht z.B. 4*1 Woche).

Im übrigen gilt § 7 Abs. 2 BUrlG nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch von i.d.R. 24 Werktagen (deshalb meine Beispiele so ausgewählt) und nicht für darüberhinausgehende tarif- oder einzelvertragliche Urlaubsansprüche.
Autor: Jack Black
« am: 29.02.2008, 12:35 Uhr »

Das ist relativ, weil es durch § 7 I,2 BUrlG wiederum eingeschränkt wird.

Woraus leitest Du das ab? Ich sehe da nichts "relatives" und auch nichts eingeschränktes. Selbstverständlich kann der Arbeitnehmer nicht frei bestimmen, wann das stattfindet - aber irgendwann muss auch der uneinsichtigste Arbeitgeber Butter bei die Fische geben - da hilft ihm nichts.

Im Übrigen steht da nicht, wann das gewährt werden muß und daß es dann gewährt werden muß wenn Du es so willst.

Natürlich steht da nicht, WANN das gewährt werden muss - aber es MUSS im laufenden Kalenderjahr gewährt werden (Absatz 3).

Also findet mindestens einmal im Jahr ein 2-wöchiger Urlaub statt. Das ist auch genau das, was der Gesetzgeber (kompliziert verklausuliert) damit bezweckt.

Ich denke, es gibt kaum ein Gesetz mit dem soviel "Schindluder" betrieben wird wie mit dem BUrlG - selbst große Firmen mit eigenen Personalabteilungen kennen das Gesetz schlecht und wenden es falsch an (insbesondere bei Arbeitsplatzwechsel, Stichwort "Teilurlaub").

Eigentlich ist das BUrlG ganz einfach zu verstehen: Urlaub ist für Urlaub da und hat genommen zu werden.

Grüße
Rainer

P.S.: Je länger ich diesen Absatz 2 lese, umso mehr komme ich zu der Überzeugung, dass sogar mehrfach pro Jahr dem Arbeitnehmer mind. 2 Wochen Urlaub zustehen - wenn er noch soviel Urlaubsanspruch hat. Eigentlich steht es da so:

"Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn ..."

und

"Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."

Im Klartext: jedesmal, wenn ich einen Urlaub beantrage und der Antrag umfasst mind. 2 Wochen, (und ich habe auch die notwendigen Urlaubstage - übrigens sind die 12 Tage dort genannt, weil es viele Branchen mit 6 Arbeitstagen gibt), dann kann er nicht geteilt werden. Wird er geteilt, muss ein Teil mind. 2 Wochen umfassen. Eigentlich klar.