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Autor Thema: Scheidung in Las Vegas  (Gelesen 7184 mal)

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Turbo

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Scheidung in Las Vegas
« am: 18.04.2008, 20:33 Uhr »
Hallo ....
Ich bin neu hier und brauche dringend Rat.
Wir haben letztes Jahr im September in las Vegas geheiratet und wie sich schon kurze Zeit später herausstellte, hätten wir das mal besser sein gelassen. Nun ja, jeder macht mal einen Fehler. Jedenfalls haben wir die Ehe in Deutschland nicht eintragen lassen. Nun zu meiner Frage: Wie kann man sich von Deutschland aus in Las Vegas scheiden lassen? Kann mir da jemand einen Tip geben?

Cincinnati

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #1 am: 18.04.2008, 20:52 Uhr »
lt. statistik werden 75 % aller Ehen die so in Las Vegas geschlossenen werden  innerhalb eines Jahres wieder aufgelöst  :fluester:, das hat den Vorteil, daß man es mit einem anderen Partner noch einmal machen kann ..  :shit:
" ... eure  lustige, listige, schleimige und  schwänzelnde Schlange "

Zati

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #2 am: 18.04.2008, 21:23 Uhr »
Hallo Turbo,

erkundige Dich doch mal nach der Rechtsgültigkeit der Ehe in D, wenn sie nie anerkannt wurde.

Noch ein Tipp: Lieber länger denken vor der nächsten Ehe, aber das habt ihr bestimmt auch schon gedacht.

Gruß

Efty  :wink:

Gruß aus Alamogordo

Efty ;)


Aaronp

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #3 am: 18.04.2008, 21:26 Uhr »
Solange die Eheschließung nicht in D durch eine Apostille
eingetragen wurde, gilt sie nicht in D. Warum sollte man
sich sonst die Mühe der Eintragung machen. Eine Anullierung
ist nur für eine neue Heirat in den Staaten notwending.

Gruß
Aaronp

ratlady

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #4 am: 19.04.2008, 07:06 Uhr »
Solange die Eheschließung nicht in D durch eine Apostille
eingetragen wurde, gilt sie nicht in D. Warum sollte man
sich sonst die Mühe der Eintragung machen. Eine Anullierung
ist nur für eine neue Heirat in den Staaten notwending.

Bist Du Dir sicher? Eine Eheschliessung im Ausland ist m.W. auch in D anerkannt - Apostille etc. ist erforderlich, um das in das Familienbuch eintragen zu lassen, eine Namensaenderung vorzunehmen etc.

Zitat
Grundsätzlich gilt, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen wird, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Zusätzlich müssen bei beiden Verlobten die nach ihrem jeweiligen Heimatrecht geltenden Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter, kein unzulässiger Verwandtschaftsgrad u.ä.m.) erfüllt sein.

Deutsche Staatsangehörige sind nicht verpflichtet, einen Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs zu stellen oder ihren Namen nach der Eheschließung zu ändern. Es ist daher möglich, dass jemand - obwohl dies nicht anhand der deutschen Personenstandsbücher feststellbar ist - dennoch wirksam verheiratet ist. Eine weitere Eheschließung wäre daher mit dem Makel der "Bigamie" behaftet und kann somit jederzeit - auf Antrag eines der drei Ehegatten oder der zuständigen Verwaltungsbehörde - aufgehoben werden.

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/seite__wirksamkeit.html

OK, das war jetzt auch nur "schnell mal gegoogelt", aber ich waere schon etwas vorsichtig damit, die Ehe als "nicht-existent" zu erklaeren, nur weil sie im Ausland geschlossen wurde...  :oops:

@Turbo - evtl. findest Du ja unter obigem link auch etwas, was Dir weiterhilft...

Turbo

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #5 am: 19.04.2008, 10:29 Uhr »
Hallo Ratlady,

vielen dank für deine Info. Ich habe schon viel am rum googlen, aber deine empfohlene Seite hatte ich noch nicht gefunden, war ein guter Tip, danke nochmals. Ich werde mich jetzt erstmal bei den angegebenen Stellen informieren, hoffentlich bringt es mich weiter.
Ich habe auch von anderer Stelle gehört, dass wenn die Ehe innerhalb eines Jahres nicht eingetragen wird sie automatisch ungültig ist, bin mir aber garnicht sicher ob das auch stimmt. Ich möchte schon das alles seine Richtigkeit hat.
Ich dachte, wenn man sich in Vegas so schnell verheiraten kann, vielleicht kann man sich da ja auch problemlos wieder scheiden lassen. Bei den US Bürgern geht das ja soviel man hört auch.

Vielleicht kann mir noch jemand Informationen geben an wen sich US Bürger wenden.
gruß
Turbo

kerstin_1

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #6 am: 19.04.2008, 10:30 Uhr »
Eine Eheschliessung im Ausland ist m.W. auch in D anerkannt - Apostille etc. ist erforderlich, um das in das Familienbuch eintragen zu lassen, eine Namensaenderung vorzunehmen etc.

Zitat
Grundsätzlich gilt, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen wird, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Zusätzlich müssen bei beiden Verlobten die nach ihrem jeweiligen Heimatrecht geltenden Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter, kein unzulässiger Verwandtschaftsgrad u.ä.m.) erfüllt sein.

Deutsche Staatsangehörige sind nicht verpflichtet, einen Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs zu stellen oder ihren Namen nach der Eheschließung zu ändern. Es ist daher möglich, dass jemand - obwohl dies nicht anhand der deutschen Personenstandsbücher feststellbar ist - dennoch wirksam verheiratet ist..

Stimmt!

Die Ehe ist rechtsgültig und muss NICHT in Deutschland anerkannt werden! Wir haben auch nur den Namen ändern lassen. Diese Heirat muss nirgends anerkannt und eingetragen werden! Ich weiß nicht, warum das so viele denken!?  :?  Wenn wir den Namen nicht geändert hätten, hätten wir überhaupt nicht zum Amt gemusst. Heißt also, auch ohne dass man beim Amt war, ist man rechtsgültig verheiratet.

Gruß
Kerstin

Antje

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #7 am: 19.04.2008, 12:48 Uhr »
Hallo,

leider müßt ihr das ganz normale Scheidungsprocedere durchlaufen - und zwar meines Wissens in dem Land, in dem ihr lebt. Ihr seid ganz normal verheirtet. Mit allen Konsequenzen, was Unterhalt etc. etc. angeht. Eine Heirat im Ausland stellt einen weder besser noch schlechter bei einer Scheidung.

(Man kann ja auch in Deutschland sehr schnell heiraten und wird dennoch nicht genausoschnell geschieden)

Soooooo einfach wird man übrigens auch in den USA nicht geschieden - egal, ob in Las Vegas oder sonstwo geheiratet wurde.

Und daß eine Ehe einfach ungültig würde, wenn man sie innerhalb eines Jahres nicht in Deutschland eintragen läßt ist ein Gerücht, dessen Wahrheit sich zwar einige wünschen würden, die aber im Falle des Falles zu Bigamie führen würde.... also Vorsicht mit solchen Aussagen auf "ich habe gehört daß...."

Antje

GreyWolf

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #8 am: 19.04.2008, 20:14 Uhr »
Wie schon eben dargestellt, sind auch in Amerika geschlossene Ehen in Deutschland voll rechtswirksam, hier eingetragen oder nicht.

Da Ihr hier nicht eingetragen seid, könntet Ihr Euch natürlich auf den Standpunkt stellen "Was die nicht wissen, macht uns nicht heiß".

Das Problem ist aber halt, dass dann eine weitere Ehe strafrechtlich Bigamie wäre. Außerdem wäre die zweite geschlossene Ehe nicht gültig. Gerade wenn dann einer von Euch sterben würde, bestünde dann die Gefahr, dass der erste Ehepartner plötzlich Erbansprüche anmeldet (sollte man nicht glauben, aber jeder, der mal als Rechtsanwalt gearbeitet hat, weiß, dass man die tollsten Sachen erlebt, wenn es ums Geld geht).
Insofern schlage ich Euch vor, zum Fachanwalt für Familienrecht zu gehen und Euch ordnungsgemäß beraten (und dann im Zweifel richtig scheiden) zu lassen.

Wer schon immer mal wissen wollte, wie man früher gereist ist: Alte Reiseberichte

playmaker11

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #9 am: 21.04.2008, 07:29 Uhr »
Heiraten heißt, das Mögliche zu tun um einander zum Ekel zu werden (Schopenhauer).......
No retreat, no surrender !

Turbo

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #10 am: 23.04.2008, 08:56 Uhr »
Heiraten heißt, das Mögliche zu tun um einander zum Ekel zu werden (Schopenhauer).......

Da hat Schopenhauer vollkommen recht, vorher (2 Jahre) hatten wir uns prima verstanden, nun fühl ich mich verraten und verkauft.

Turbo

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #11 am: 23.04.2008, 09:06 Uhr »
Wie schon eben dargestellt, sind auch in Amerika geschlossene Ehen in Deutschland voll rechtswirksam, hier eingetragen oder nicht.





Ja hast vollkommen recht. Bin nach Stunden im Internet und vielen anrufen dahintergekommen das es besser ist den normalen Weg der Scheidung zu gehen.
Da wir aber eine Trennungszeit von min. 9 Monaten einhalten müssen ( wir sind erst 7 Monate verheiratet), haben wir uns entschlossen es doch nochmal zu versuchen.

Turbo

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #12 am: 23.04.2008, 09:11 Uhr »
Ich danke euch allen für eure Tips und Informationen.
Sie haben uns ein großes Stück weitergebracht.
Resultat: Bevor wir viel Geld für eine Scheidung ausgeben, versuchen wir es lieber nochmal.

Vielen dank und liebe Grüße an alle
Turbo

Wilder Löwe

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #13 am: 23.04.2008, 09:14 Uhr »
Na dann viel Glück Euch beiden!

Katrin
Viele Grüße
Katrin

Antje

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #14 am: 23.04.2008, 11:21 Uhr »
Hallo,

wer weiß - vielleicht habt ihr nach nem turbulenten Turbostart doch noch die Chance, ne gute Ehe zu führen. Aus irgendeinem Grund (große Liebe???!!!!) habt Ihr Euch doch in Las Vegas zur Heirat entschlossen.

Die Ehe selber ist immer harte Arbeit und Kompromisse - das stellen alle fest - egal ob spontan in Las Vegas geheiratet wurde oder mit 1 Jahr Vorbereitung in Deutschland mit 100 Gästen...

Ich drück Euch feste die Daumen!

Antje

thorsti

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #15 am: 23.04.2008, 12:27 Uhr »
.... haben wir uns entschlossen es doch nochmal zu versuchen.

S O N D E R M E L D U N G

usa-reise.de Forum rettet Ehen! :liebe:

Jack Black

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #16 am: 30.04.2008, 12:24 Uhr »
Hallo,

leider müßt ihr das ganz normale Scheidungsprocedere durchlaufen - und zwar meines Wissens in dem Land, in dem ihr lebt. Ihr seid ganz normal verheirtet. Mit allen Konsequenzen, was Unterhalt etc. etc. angeht. Eine Heirat im Ausland stellt einen weder besser noch schlechter bei einer Scheidung.

(Man kann ja auch in Deutschland sehr schnell heiraten und wird dennoch nicht genausoschnell geschieden)

Soooooo einfach wird man übrigens auch in den USA nicht geschieden - egal, ob in Las Vegas oder sonstwo geheiratet wurde.

Und daß eine Ehe einfach ungültig würde, wenn man sie innerhalb eines Jahres nicht in Deutschland eintragen läßt ist ein Gerücht, dessen Wahrheit sich zwar einige wünschen würden, die aber im Falle des Falles zu Bigamie führen würde.... also Vorsicht mit solchen Aussagen auf "ich habe gehört daß...."

Antje

Also, das habe ich jetzt noch einmal recherchiert und es ist (wie eigentlich auch richtig) genau anders herum: als Deutscher ist man NICHT einfach so verheiratet (nach deutschem Recht), wenn man in Las Vegas irgendwo heiratet. Wenn man die Ehe nach deutschem Recht anerkennen lassen will (eine standesamtliche Ehe), dann muss dafür ein schriftlicher Nachweis erfolgen gemäß des sog. "Haager Übereinkommens". Das Bundesverwaltungsamt schreibt dazu folgende Vorgehensweise vor (speziell nun für Las Vegas):

Zitat
Damit die Ehe auch in Deutschland und Österreich anerkannt wird:

Für die Anerkennung Ihrer Eheschließung sind laut Haager Übereinkommen 3 Urkunden nötig:

1. Beglaubigte Kopie der Marriage-License (7 Dollar)
Diese kann gleich bei der Ausstellung der Heiratserlaubnis im Marriage Bureau gemacht werden.
 
2. Beglaubigte Kopie des registrierten Trauscheins (10 Dollar)
Die amerikanische Heiratsurkunde (Marriage Certificate), die Sie bei Ihrer Trauung in Las Vegas
bekommen, wird in Deutschland und Österreich nicht anerkannt. Sie benötigen eine beglaubigte
Kopie. Diese bekommen Sie im:

       Recorder's Office (Clark County Government Center)
       500 S. Grand Central Parkway, 2nd Floor
       Las Vegas, Nevada  89106
       Mo - Fr: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

3. Apostille (20 Dollar)
Die Apostille bestätigt die Echtheit der Heiratsurkunde und wird nur vom Staatssekretär in Carson City ausgestellt. Hierzu senden Sie die beglaubigte Kopie des registrierten Trauscheins (die Sie vom Recorder’s Office in Las Vegas erhalten haben) zusammen mit einer Money Order von $20 an:

       Nevada Secretary of State
       101 North Carson St., Suite 3
       Carson City, NV. 89701, USA

Die Urkunden werden per Post nachgeschickt. Die Bearbeitung und Zusendung dauert ca. 8 Wochen. Nach Erhalt der Urkunden legen Sie diese Ihrem Standesamt zur Eintragung und nachträglicher Namensänderung vor. Die Eheschließung ist rechtskräftig und wird rückwirkend mit Datum der Eheschließung in Las Vegas eingetragen. Manche Standesämter verlangen zusätzlich eine deutsche Übersetzung der Urkunden.

Wenn das NICHT seinerzeit geschehen ist, dann ist die Ehe nach deutschem Recht NICHT geschlossen und muss dementsprechend NICHT geschieden werden.

Grüße
Rainer

Easy Going

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #17 am: 30.04.2008, 13:02 Uhr »
Kann mir da jemand einen Tip geben?
Ich würde einen Anwalt fragen. Sowas gibt es auch für wenig(er) Geld im Internet. Dann hast Du Gewissheit.
Ein Forum ( noch dazu eines für Reisen ) kann und darf darüber keine rechtsgültigen Aussagen machen - siehe:
http://www.heise.de/foren/S-Bitte-keine-Rechtsberatung-in-diesem-Forum/forum-7357/msg-13079833/read/

Gruß Easy


You never gonna fly, if you're afraid to fall