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Autor Thema: Tanzveranstaltung ab 21 mit Kindern und Eltern  (Gelesen 1496 mal)

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Palo

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Re: Tanzveranstaltung ab 21 mit Kindern und Eltern
« Antwort #15 am: 16.04.2013, 19:25 Uhr »
Lasst doch den armen Gast in Ruh, er wollte doch nur wissen, ob unter 21 jährige - wie in Deutschland unter 18 jährige -  in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen können. Die Frage ist doch nicht ehrenrührig und bedeutet auch nicht, dass man als Deutscher eine Extrawurst gebraten haben will. Aus Sicht eines deutschen Erziehungsberechtigten, der die Gesetzeslage in den USA nicht kennt, ist das eine durchaus legitime Frage. Und dass ein 14 jähriger vielleicht gerne mit zu einer Tanzveranstaltung nach einem Rodeo gehen möchte anstatt in einem Hotelzimmer DVDs anzuschauen, soll doch mal vorkommen. Meine Kinder würden da auch sicher lieber mitgehen (um dann nach spätestens einer halben Stunde Handy-spielend bei uns am Tisch zu sitzen  :roll: )

Schon klar, aber die Frage war doch schon im zweiten Posting klar beantwortet dann kommt wieder eine Gegenfrage und das vierte Posting war auch ein klares "nein", eindeutiger geht es doch nicht.

Dann kommt wieder das Argument "aber in Deutschland" was man ja hier im Forum schon zig mal gelesen hat, langsam nervt es, dass Deutsche nicht verstehen wollen oder koennen, dass man sich den Sitten, Gebraeuchen und vor allem den Gesetzen des Gastlandes anpassen muss.

Fuer solche Sonderveranstaltungen braucht man immer einen Permit, wenn die Bedingungen fuer das Permit so sind, dass keine u. 21 rein duerfen, dann ist das so, Basta!!

Gruß

Palo

Marterpfahl

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Re: Tanzveranstaltung ab 21 mit Kindern und Eltern
« Antwort #16 am: 16.04.2013, 20:15 Uhr »
Ist Rodeo-Dance mit Line-Dance gleichzusetzen?
LG
Rolf


Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es gemacht.

winki

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Re: Tanzveranstaltung ab 21 mit Kindern und Eltern
« Antwort #17 am: 16.04.2013, 21:53 Uhr »
Hallöchen, lasst doch mal das kindische und belehrende "dass Deutsche nicht verstehen wollen, weg....

Wahrscheinlich findest Du in ganzen europäischen Raum, die gleichen Fragen, denn auch in Italien, Frankreich oder sonst wo dürfen Jugendliche in Begleitung mit Erwachsenen, bestimmte Tanzveranstaltungen oder Lokale mit Alkoholausschank besuchen.

Dass das nun bei dieser speziellen Veranstaltung nicht erlaubt ist, ist zwar beantwortet aber nicht generell zu beantworten, dazu müsste man jetzt genau die Lokalen Vorschriften kennen... 

Ob nun darüber hinaus jugendliche Besucher  zwischen tanzenden "reiferen" Personen, herumtollen oder in Hotels aus Langeweile and die Türen klopfen, steht hier nicht zur Diskussion...

Dass sich das Verbot von Jugendlichen Besuchern bei Tanzveranstaltungen mit Alkoholausschank nicht generell erklärt, habe ich selbst mit eigenen Augen in den USA gesehen. Trotz Bierausschank, Live Musik und Tanz, waren Jugendliche anwesend..

Also wenn dann bezieht sich das Verbot auf diese Veranstaltung, aber kann nicht generell auf andere Veranstaltungen und Bundesstaaten bezogen werden.

EDVM96

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Re: Tanzveranstaltung ab 21 mit Kindern und Eltern
« Antwort #18 am: 17.04.2013, 01:27 Uhr »
Ist Rodeo-Dance mit Line-Dance gleichzusetzen?
Vielleicht ist es ja auch eine Pole Dance Veranstaltung. Daher auch ID21...
 :nixwieweg:

Wer

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Re: Tanzveranstaltung ab 21 mit Kindern und Eltern
« Antwort #19 am: 17.04.2013, 13:46 Uhr »
So, vielen Dank nochmals. War ein hartes Stück Arbeit für eine doch recht simple Frage.
 :dankeschoen:

Ich habe vor einen Reisebericht fürs Forum zu erstellen und werde natürlich dann auch
von meinen Erfahrungen in Norco ausführlichst berichten.

MfG
Werner


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