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Zusammenfassung

Autor: Wer
« am: 17.04.2013, 13:46 Uhr »

So, vielen Dank nochmals. War ein hartes Stück Arbeit für eine doch recht simple Frage.
 :dankeschoen:

Ich habe vor einen Reisebericht fürs Forum zu erstellen und werde natürlich dann auch
von meinen Erfahrungen in Norco ausführlichst berichten.

MfG
Werner


P.S.
Ich bin Forumsmitglied und kein Gast. Nur gibt´s ständig Probleme mit der Anmeldung.

Autor: EDVM96
« am: 17.04.2013, 01:27 Uhr »

Ist Rodeo-Dance mit Line-Dance gleichzusetzen?
Vielleicht ist es ja auch eine Pole Dance Veranstaltung. Daher auch ID21...
 :nixwieweg:
Autor: winki
« am: 16.04.2013, 21:53 Uhr »

Hallöchen, lasst doch mal das kindische und belehrende "dass Deutsche nicht verstehen wollen, weg....

Wahrscheinlich findest Du in ganzen europäischen Raum, die gleichen Fragen, denn auch in Italien, Frankreich oder sonst wo dürfen Jugendliche in Begleitung mit Erwachsenen, bestimmte Tanzveranstaltungen oder Lokale mit Alkoholausschank besuchen.

Dass das nun bei dieser speziellen Veranstaltung nicht erlaubt ist, ist zwar beantwortet aber nicht generell zu beantworten, dazu müsste man jetzt genau die Lokalen Vorschriften kennen... 

Ob nun darüber hinaus jugendliche Besucher  zwischen tanzenden "reiferen" Personen, herumtollen oder in Hotels aus Langeweile and die Türen klopfen, steht hier nicht zur Diskussion...

Dass sich das Verbot von Jugendlichen Besuchern bei Tanzveranstaltungen mit Alkoholausschank nicht generell erklärt, habe ich selbst mit eigenen Augen in den USA gesehen. Trotz Bierausschank, Live Musik und Tanz, waren Jugendliche anwesend..

Also wenn dann bezieht sich das Verbot auf diese Veranstaltung, aber kann nicht generell auf andere Veranstaltungen und Bundesstaaten bezogen werden.
Autor: Marterpfahl
« am: 16.04.2013, 20:15 Uhr »

Ist Rodeo-Dance mit Line-Dance gleichzusetzen?
Autor: Palo
« am: 16.04.2013, 19:25 Uhr »

Lasst doch den armen Gast in Ruh, er wollte doch nur wissen, ob unter 21 jährige - wie in Deutschland unter 18 jährige -  in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen können. Die Frage ist doch nicht ehrenrührig und bedeutet auch nicht, dass man als Deutscher eine Extrawurst gebraten haben will. Aus Sicht eines deutschen Erziehungsberechtigten, der die Gesetzeslage in den USA nicht kennt, ist das eine durchaus legitime Frage. Und dass ein 14 jähriger vielleicht gerne mit zu einer Tanzveranstaltung nach einem Rodeo gehen möchte anstatt in einem Hotelzimmer DVDs anzuschauen, soll doch mal vorkommen. Meine Kinder würden da auch sicher lieber mitgehen (um dann nach spätestens einer halben Stunde Handy-spielend bei uns am Tisch zu sitzen  :roll: )

Schon klar, aber die Frage war doch schon im zweiten Posting klar beantwortet dann kommt wieder eine Gegenfrage und das vierte Posting war auch ein klares "nein", eindeutiger geht es doch nicht.

Dann kommt wieder das Argument "aber in Deutschland" was man ja hier im Forum schon zig mal gelesen hat, langsam nervt es, dass Deutsche nicht verstehen wollen oder koennen, dass man sich den Sitten, Gebraeuchen und vor allem den Gesetzen des Gastlandes anpassen muss.

Fuer solche Sonderveranstaltungen braucht man immer einen Permit, wenn die Bedingungen fuer das Permit so sind, dass keine u. 21 rein duerfen, dann ist das so, Basta!!

Autor: Wilder Löwe
« am: 16.04.2013, 18:57 Uhr »

Lasst doch den armen Gast in Ruh, er wollte doch nur wissen, ob unter 21 jährige - wie in Deutschland unter 18 jährige -  in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen können. Die Frage ist doch nicht ehrenrührig und bedeutet auch nicht, dass man als Deutscher eine Extrawurst gebraten haben will. Aus Sicht eines deutschen Erziehungsberechtigten, der die Gesetzeslage in den USA nicht kennt, ist das eine durchaus legitime Frage. Und dass ein 14 jähriger vielleicht gerne mit zu einer Tanzveranstaltung nach einem Rodeo gehen möchte anstatt in einem Hotelzimmer DVDs anzuschauen, soll doch mal vorkommen. Meine Kinder würden da auch sicher lieber mitgehen (um dann nach spätestens einer halben Stunde Handy-spielend bei uns am Tisch zu sitzen  :roll: )
Autor: Palo
« am: 16.04.2013, 18:20 Uhr »

Auch nicht mit Eltern? In Deutschland ist dies doch erlaubt.

Warum fragst du hier ?

Geht doch hin und erzaehl denen wie das in Deutschland ist, dann werden sie euch schon rein lassen :roll:

Die haben es gerne, wenn Teenies beim Line-Dance auf der Tanzflaeche rumtoben.

Den Hotels hingegen ist es gar nicht so lieb wenn Jugendliche da abends durch die Gaenge rasen und an Tueren klopfen. Dann kommen leicht mal Beschwerden und wenn die Eltern dann nicht erreicht werden koennen gibt es schon mal Aerger.



Autor: KeyWest17
« am: 16.04.2013, 17:32 Uhr »

Danke, danke, danke!

Entschuldigung, ich glaube ich hab ich ein bisschen schlecht ausgedrückt.

Warum ich ein Kind mit zu einer Erwachsenenveranstaltung mitnehmen möchte?

1. Das Kind (14 Jahre) möchte es.
2. Das Kind müsste sonst alleine mit Hotel bleiben.


MfG

Werner

Also siehst Du das "Kind"
1. als erwachsen genug an um zu einer solchen Veranstaltung gehen zu können?
aber
2. als zu jung um allein im Hotel bleiben zu können?

das ist ein Widerspruch

Zitat
Ja gut, wir hätten ihn eben gerne dabei gehabt. Er selbst ist auch nicht ganz abgeneigt, da
so eine "Cowboy-Veranstaltung" für ihn auch Neuland ist.

Wie jetzt?  Will er/sie/es oder will Papi?  Nicht abgeneigt sein im TeenagerStatus heißt doch eher "Na Guut :roll:, wenn Ihr meint, dann geh ich eben mit"

Wie auch immer, lass ihn im Hotel, kauf ihm 'ne Pizza und verbiete die PayperView-Pornos.

MfG
KW
Autor: Tinerfeño
« am: 16.04.2013, 17:03 Uhr »

Nix für ungut . . .

1. Das Kind (14 Jahre) möchte es.
Das möchte auch jeden Tag Schokopudding  :wink:

Vor allen Dingen ist man mit 14 kein Kind mehr. Wie teilweise pauschalisiert wird und Altersgruppen zusammengeworfen werden, ist echt lustig. Jeder ist verschieden, aber zumindest meine Lebenseinstellung war mit 14 näher an meiner heutigen als an meiner Lebenseinstellung mit 10 oder 11, als ich wirklich noch Kind war.

Es sollte fuer einen 14 jaehrigen Teenager kein Problem sein, einen Abend allein im Hotel zu bleiben (eine grosse Pizza und DVD's erleichtern das meistens).  14 jaehrige sind hier ueblicherweise Babysitter, mit relativ viel Verantwortung!

Eben.
Autor: Wer
« am: 16.04.2013, 16:48 Uhr »

Ja gut, wir hätten ihn eben gerne dabei gehabt. Er selbst ist auch nicht ganz abgeneigt, da
so eine "Cowboy-Veranstaltung" für ihn auch Neuland ist.

Dann muss er halt im Hotel bleiben, wenn es nicht anders geht.
Wie gesagt: DVD und Pizza sind auch kein schlechter Zeitvertreib für den Junior.

Werner
Autor: dschlei
« am: 16.04.2013, 16:35 Uhr »

Wenn IDed wird fuer 21 Jahre, gibt es keine Ausnahme!  Der Grund dafuer duerfte eventuell sein, dass Alkohol ausgeschenkt wird, und die Veranstalter nur die Lizenz dafuer bekamen, indem unter 21 jaehrige (das Alter ab dem man in den USA Alkohl konsumieren darf) nicht erlaubt werden.

Es sollte fuer einen 14 jaehrigen Teenager kein Problem sein, einen Abend allein im Hotel zu bleiben (eine grosse Pizza und DVD's erleichtern das meistens).  14 jaehrige sind hier ueblicherweise Babysitter, mit relativ viel Verantwortung!
Autor: Soulfinger
« am: 16.04.2013, 16:21 Uhr »

Nix für ungut . . .

1. Das Kind (14 Jahre) möchte es.
Das möchte auch jeden Tag Schokopudding  :wink:

2. Das Kind müsste sonst alleine mit Hotel bleiben.
Wo ist das Problem?

Ich glaube auch nicht, dass ihr mit Kind auf die Veranstaltung könnt. Die Amis sind da doch etwas strenger als bei uns. Ich bekam z.B. vor zwei Jahren keinen Sixpack an der Tanke, nur weil ich keine "Tennessee-ID" hatte . . .
Anscheinend wollt ihr eurem "Kind" eine Enttäuschung ersparen . . .
Autor: Wer
« am: 16.04.2013, 16:11 Uhr »

Danke, danke, danke!

Entschuldigung, ich glaube ich hab ich ein bisschen schlecht ausgedrückt.

Warum ich ein Kind mit zu einer Erwachsenenveranstaltung mitnehmen möchte?

1. Das Kind (14 Jahre) möchte es.
2. Das Kind müsste sonst alleine mit Hotel bleiben.


MfG

Werner
Autor: Soulfinger
« am: 16.04.2013, 15:25 Uhr »

Auch nicht mit Eltern? In Deutschland ist dies doch erlaubt.
Here we go . . .
Autor: KeyWest17
« am: 16.04.2013, 15:17 Uhr »

Lies doch mal was da steht.  Ich find da nix von "Exceptions will be made for Germans"


Du bist NICHT in Deutschland ; warum willst Du unbedingt zu einer Erwachsenen-Abendveranstaltung Kinder mitnehmen?