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Autor Thema: Einreisen mit Vorstrafe ??  (Gelesen 2282 mal)

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sixpac

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Einreisen mit Vorstrafe ??
« am: 23.08.2003, 20:25 Uhr »
Hallo Leute,
fliege am 1.10. wieder rüber und habe zum ersten Mal jemenden als Mitreisenden, der ein wenig Probleme mit unseren uniformierten Freunden hat  >:(
Jetzt habe ich mir mal Gedanken gemacht, kann das Probleme machen ??
Er hat noch keinen Haftbefehl oder Strafbefehl oder dergleichen bekommen, lediglich "nur" Besuch von der Kripo, wurde aber nicht zum Verhör mitgenommen oder ahnliches ??
Was soll ich machen, hab kein Bock, das der am Flughafen wieder zurückgeschickt wird. Ist zwar nicht mein Problem, aber auf die Stimmung bei uns anderen 5 drückts dann doch !!!!!!!!!
Bitte helft mir schnell !!  Ich brauch die Infos !!!
Stefan

atecki

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Re: Einreisen mit Vorstrafe ??
« Antwort #1 am: 23.08.2003, 21:00 Uhr »
hi,

solange er noch nicht rechtskräftig verurteilt worden ist, gibt es keine Problem, denke ich.

Aber lies' am sichersten bei der Botschaft mal die Einreisebestimmungen durch, die wissen das am Besten  ;)

www.us-embassy.de

Wenn Du noch weitere Fragen hast, können die Dir sicherlicher auch weiterhelfen.

Utah

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Re: Einreisen mit Vorstrafe ??
« Antwort #2 am: 24.08.2003, 11:26 Uhr »
Hi !
Wenn er hier nur verhört wurde gibt es kein Problem.
Viele Grüße
Utah



Das Leben wird nicht gemessen an der Zahl unserer Atemzüge, sondern an den Orten und Momenten, die uns den Atem rauben.

atecki

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Re: Einreisen mit Vorstrafe ??
« Antwort #3 am: 24.08.2003, 12:01 Uhr »
http://www.ganesha-sonderreisen.de/Amerika/einreisebestimmungen_fuer_die_usa.htm

Hier nochmal ein LInk zu den Einreisebestimmungen und den Fragen von dem grünen Kärtchen was man ausfüllen muß (private Seite!)

Juergen

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Re: Einreisen mit Vorstrafe ??
« Antwort #4 am: 26.08.2003, 09:04 Uhr »
Hallo,

der Titel Deiner Frage "Einreisen mit Vorstrafe" passt nicht so recht zu der Schilderung Deines Falles.

Falls Dein Freund in D  nur befragt wurde (meinethalben wegen eines Verdachts) aber sich daraus nichts ergeben hat, was eine Festsetzung erforderte, so ist das nicht einmal in den Datenbanken und er kann reisen wie und wohin er will. Wenn er aber Anordnung hat, sich nicht aus D zu entfernen (oder gar polizeilich gesucht wird) hat er natürlich Probleme mit der AUSreise aus D. Die EINreise in die USA wäre dabei aber (wenn er erstmal aus D raus ist) wahrscheinlich weiterhin möglich, denn ein routinemäßiger Datenabgleich der dt. / europ. Datenbanken findet m. E. (noch?) nicht statt, außer bei "ganz schweren" Vergehen (Stichwort: Int. Haftbefehl).

Wenn Dein Freund in D vorbestraft ist, so kratzt das die USA nicht - jedenfalls nicht bei "kleinen" Vergehen. Ein Bekannter von mir wurde vor Jahren wg. Fahrerflucht (Gott sei Dank ohne Personenschaden, aber mit einigen erschwerenden Umständen in seiner Historie) verurteilt, hatte aber nie Probleme irgendwo hin zu reisen.
Wenn er aber in den USA verurteilt wurde dürfte er großé Probleme bei der Einreise bekommen.

Nun denn, am besten "immer sauber bleiben" Jürgen
Nur wo man zu Fuß war, war man wirklich ... [/color] [/b]