Hallo,
der Titel Deiner Frage "Einreisen mit Vorstrafe" passt nicht so recht zu der Schilderung Deines Falles.
Falls Dein Freund in D nur befragt wurde (meinethalben wegen eines Verdachts) aber sich daraus nichts ergeben hat, was eine Festsetzung erforderte, so ist das nicht einmal in den Datenbanken und er kann reisen wie und wohin er will. Wenn er aber Anordnung hat, sich nicht aus D zu entfernen (oder gar polizeilich gesucht wird) hat er natürlich Probleme mit der AUSreise aus D. Die EINreise in die USA wäre dabei aber (wenn er erstmal aus D raus ist) wahrscheinlich weiterhin möglich, denn ein routinemäßiger Datenabgleich der dt. / europ. Datenbanken findet m. E. (noch?) nicht statt, außer bei "ganz schweren" Vergehen (Stichwort: Int. Haftbefehl).
Wenn Dein Freund in D vorbestraft ist, so kratzt das die USA nicht - jedenfalls nicht bei "kleinen" Vergehen. Ein Bekannter von mir wurde vor Jahren wg. Fahrerflucht (Gott sei Dank ohne Personenschaden, aber mit einigen erschwerenden Umständen in seiner Historie) verurteilt, hatte aber nie Probleme irgendwo hin zu reisen.
Wenn er aber in den USA verurteilt wurde dürfte er großé Probleme bei der Einreise bekommen.
Nun denn, am besten "immer sauber bleiben" Jürgen