Hallo Alex
wenn du bei den Tatsachen bleibst hast du eh schlechte Karten.
Auszug aus den Vers. bedingungen:
1. "Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nicht beim Fahren auf nichtöffentlichen Straßen, unbefestigten Straßen....."
Beim befahren von Tankstellen, gehörte auch mal mit dazu, diesen Teil kann ich aber nicht finden.
2. Die Stützen befinden sich am Unterboden, der bekanntlich auch nicht versichert ist.
Schau dir deine Versicherungsbedingungen zuerst einmal ganz genau an und entscheide dann .
Was so eine Reperatur kostet kann man schlecht sagen. Im Extremfall, wenn es hydraulische Stützen sind, wirst du deine Selbstbeteiligung, wenn es denn zur Übernahme des Schadens durch die Versicherung kommt, sicher nicht wiedersehen.
tobie