Hi Christina,
was tun ? Den Schaden bei Rückgabe dem Vermieter mitteilen und abwarten was er dazu sagt.
Leider wird die Versicherung für den Schaden nicht eintreten, da Schäden am Dach bei fast allen Vermietern generell nicht mitversichert sind. Somit erübrigt sich die Frage nach dem Selbstbehalt.
Sollte der Schaden allerdings wirklich so gering sein, könnte es auch sein, dass der Vermieter abwinkt und dich der Schaden nichts kostet. Selbst erlebt, als uns ein Trailer an der hinteren WoMo-Ecke gestreift hatte. Wir hatten alle Daten des Verursachers, doch der Vermieter hatte sich dafür nicht interessiert.