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Autor Thema: Lieferschwierigkeiten  (Gelesen 817 mal)

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muk

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Lieferschwierigkeiten
« am: 05.07.2003, 19:05 Uhr »
Hallo
Habe im November 2002 ein neues Womo in Deutschland bestellt. Unverbindlicher Liefertermin war April/Mai 03. Bis jetzt habe ich das Ding noch nicht. Im Vertrag steht: Kann der Verkäufer nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins nicht liefern, kann 6 Wochen später eine Preisreduktion von 5 % verlangt werden. Steht in den Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von farbrikneuen Kraftfahrzeugen. Der Händler meinte jedoch das dies nicht geht. Wieso habe ich dann einen Vertrag? Wer hat diesbezügliche Erfahrungen. Es geht mir nicht in erster Linie um die 5%. Es könnte jedoch den Händler vielleicht ein bisschen anspornen beim Hersteller Druck zu machen. Unsere Ferien fallen wohl für dieses Jahr ins Wasser. Schade! Wer weiss Bescheid in solchen Dingen.  

Wolfgang

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Re: Lieferschwierigkeiten
« Antwort #1 am: 05.07.2003, 20:16 Uhr »
Hi muk,

mit Erfahrung kann ich nicht dienen, aber bei Verträgen kommt es auf jedes Wort an. Es ist schon ungewöhnlich, dass der Händler in seine Verträge einen Preisnachlass zugunsten des Käufers hineinschreibt. Steht das so exakt im Vertrag, wie du es geschrieben hast, dann hast du eventuell tatsächlich keinen Anspruch.  

"Kann der Verkäufer nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins nicht liefern, kann 6 Wochen später eine Preisreduktion von 5 % verlangt werden."

Verlangen kannst du viel, aber ob der Vertragspartner daran gebunden ist ? Er hat dir den Preisnachlass nicht definitiv zugesagt.

Würde die Formulierung so aussehen: "Kann der Verkäufer nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins nicht liefern, wird auf Verlangen des Kunden 6 Wochen später eine Preisreduktion von 5 % zugesichert." oder eine ähnliche Formulierung mit gleicher fester Zusage.

Das ist schon fast eine Frage für Juristen.

Gruß

Wolfgang

Reinhold

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Re: Lieferschwierigkeiten
« Antwort #2 am: 05.07.2003, 20:35 Uhr »
Hallo Muk,

das ist wohl wirklich eine Frage für Juristen. Andererseits, was würde so eine Klausel für einen Sinn machen, wenn der Händler den Preisnachlaß jederzeit ablehnen kann. Dann hätte die Klausel nur einen Sinn, den Kunden zu verar......... Und ob der Händler damit vor Gericht durchkäme, da bin ich mir nicht so sicher.

Wenn der Liefertermin mit April/Mai 03 angegen war, dann sollte man nach Abauf dieses Zeitraums schriftlich eine Nachfrist setzen, und zwar einen Fixtermin. Wenn diese verstreicht nochmal eine angemessene Nachfrist setzen mit der Androhung, bei verstreichen dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube so ähnlich geht das. Wenn Du im Rechsschutz bis würde ich auf jeden Fall juristischen Rat einholen, schließlich willst Du das Wohnmobil in den nächsten Ferien nutzen und nicht erst zu Weihnachten haben.
Reinhold

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Tody

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Re: Lieferschwierigkeiten
« Antwort #3 am: 07.07.2003, 08:02 Uhr »
Hallo Muk,

eventuell kannst du ja mal versuchen, dich beim ADAC o.ä. Organisationen schlau darüber zu machen!

Tody