Hallo Muk,
das ist wohl wirklich eine Frage für Juristen. Andererseits, was würde so eine Klausel für einen Sinn machen, wenn der Händler den Preisnachlaß jederzeit ablehnen kann. Dann hätte die Klausel nur einen Sinn, den Kunden zu verar......... Und ob der Händler damit vor Gericht durchkäme, da bin ich mir nicht so sicher.
Wenn der Liefertermin mit April/Mai 03 angegen war, dann sollte man nach Abauf dieses Zeitraums schriftlich eine Nachfrist setzen, und zwar einen Fixtermin. Wenn diese verstreicht nochmal eine angemessene Nachfrist setzen mit der Androhung, bei verstreichen dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube so ähnlich geht das. Wenn Du im Rechsschutz bis würde ich auf jeden Fall juristischen Rat einholen, schließlich willst Du das Wohnmobil in den nächsten Ferien nutzen und nicht erst zu Weihnachten haben.