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Autor Thema: VW LT 28 verschiffen?!  (Gelesen 3388 mal)

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winki

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Re: VW LT 28 verschiffen?!
« Antwort #15 am: 18.04.2009, 09:55 Uhr »
...ich klemme nichts unter, ich benutze Bluetooth oder ein headset... habe dann beide Hände frei....

da muss ich Dir beipflichten, eine wichtige Erkenntnis, bei einem Defekt an einer Heizung, oder Warmwasserbereiter friert man....

Hannibal3

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Re: VW LT 28 verschiffen?!
« Antwort #16 am: 19.04.2009, 20:10 Uhr »
Hallo, Du kannst Dein Fahrzeug in Deutschland für die Zeit der -Reise abmelden (steuermäßig) ebenfalls die Kfz-Versicherung, da Du ja eine Versicherungs für USA abschließen mußt (solltest). SeaBridge kann Dir da gute Hilfe leisten , die kennen sich mit den Gegebenheiten aus. Vom 23. bis 26.04.2009 treffen sich die Veteranen USA Fahrer (keine Angst es sind auch junge Leute dabei) und  natürlich auch die, die geführte Touren mit SeaBridge gemacht haben, in Klüsserath an der Mosel. Ein paar sehr informative Tage, sehr empfehlenswert. Anmeldung sollte allerdings bei info@seabridge.de.  erfolgen, da der Andrang erfahrungsmäßig groß ist.
Ach, mich hätte noch interessiert, wieso man denn, wenn man in Halifax landet mehr als 12 Monate Bleiberecht für das Mobil bekommt. Ist ganz neu für mich. Für den längeren Aufenthalt könnte man sich ja noch auf die Hinterbeine stellen.
Gruß Hannibal3

winki

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Re: VW LT 28 verschiffen?!
« Antwort #17 am: 19.04.2009, 22:39 Uhr »
...bei einer Verschiffung in den USA (Baltimore) muss das Fahrzeug beim USA Zoll importiert werden. Dabei wird das Fahrzeug Zollkenntlich im Zollcomputer bezw. Papier mäßig erfasst. Laut USA Zollbestimmung darf das Fahrzeug nun mehr 12 Monate auf US Amerikanischen Boden bleiben.

Erst mit der Abmeldung des Fahrzeuges bei der US Zollbehörde durch eine autorisierte Behörde/Exportgesellschaft  (Kanadische Zollbehörde, Amerikanischer Zoll, Transportunternehmen, Exportunternehmen),  wird das Fahrzeug ausgetragen.

Ein mehrmaliges Überschreiten der Grenze zu Kanada oder Mexiko unterbricht diese 12 Monatesfristen keines falls. Wenn z.B. das Fahrzeug über Halifax (CAN) nach Deutschland zurückverschifft wird sendet auf Veranlassung des Besitzers das Transportunternehmen eine Kontrollmitteilung an die USA Zollbehörde um das Fahrzeug als Exportiert kennzeichnen.

Ungleich anders verhält sich der USA Import bei Einreise über Halifax (CAN) oder Landweg. Dabei bekommt die USA Zollbehörde nichts mit, der Kanadischen Zollbehörde ist es zunächst egal. Auch eine Verschiffung von Halifax z.b n. 23 Monate hat keine Folgen.