Ja, so sind die Amis, Nobby. Lieber auf Nummer Sicher gehen und alle Eventualitäten aufführen, als eine Schadenersatzklage zu riskieren.
Ich, für mein Teil, beachte
- natürlich die Verkehrsverbote,
- möglichst die Einschränkungen, die die Vermieter machen und
- die Angaben über WoMo-Längenbeschränkungen auf staatlichen CGs.
Insbesondere auf den kleinen und kleinsten staatlichen CGs habe ich die Feststellung gemacht, dass größere Fahrzeuge, als zugelassen, tatsächlich nicht in die Sites passen. Das gilt insbesondere auf den CGs der National Forests. Sonst ragt man ein Stück in die Fahrbahn. Und dann kommt der Herr Oberförster