Ich könnte noch weiter machen, aber mehr Zeit ist mir diese Anti-USA-Propaganda nicht wert.
...stimme ich Dir aus vollem Herzen zu!! Danke, dass Du Dir dennoch die Muehe gemacht hast, das Ganze ein wenig "richtigzustellen"...
Zu meinen obigen Beispielen:
Handelsblatt schreibt:
Nach einer verschärften Verordnung für die Visavergabe gilt als Verbrecher, wer die auf dem Visum vermerkte Aufenthaltsfrist auch nur um einen einzigen Tag überschreitet: Ihm kann, je nach Ermessen der Grenzbeamten, der Aufenthalt in den USA für zehn Jahre oder gar für alle Zeiten verwehrt werden. Das kann zudem strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt auch für Touristen, die mit dem Programm für Visumsbefreiung – im Fachjargon Visa Waiver – in die USA einreisen und maximal 90 Tage bleiben können, Deutsche unter anderem.
In den US-Einreisevorschriften heisst es dagegen:
(B) ALIENS UNLAWFULLY PRESENT.-
(i) In general.-Any alien (other than an alien lawfully admitted for permanent residence) who-
(I) was unlawfully present in the United States for a period of more than 180 days but less than 1 year, voluntarily departed the United States (whether or not pursuant to section 244(e) ) prior to the commencement of proceedings under section 235(b)(1) or section 240 , and again seeks admission within 3 years of the date of such alien's departure or removal, or
(II) has been unlawfully present in the United States for one year or more, and who again seeks admission within 10 years of the date of such alien's departure or removal from the United States,is inadmissible.
(ii) Construction of unlawful presence.-For purposes of this paragraph, an alien is deemed to be unlawfully present in the United States if the alien is present in the United States after the expiration of the period of stay authorized by the Attorney General or is present in the United States without being admitted or paroled.
http://travel.state.gov/visa/frvi/ineligibilities/ineligibilities_1364.html Zu deutsch, Einreisesperre von 3 Jahren, wenn man laenger als 180 Tage, aber weniger als ein Jahr "illegal" im Land war und NICHT deportiert wurde; Einreisesperre von 10 Jahren, wenn der overstay laenger als ein Jahr war. Overstays von WENIGER als 180 Tagen sind NICHT automatisch mit Sperre belegt, lediglich die Teilnahme am visumsfreien Reisen bleibt einem versagt. Und gerade hier haben sich anscheinend die Vorschriften kuerzlich eher GELOCKERT, nach
dieser Meldung vom 12.8.2004 zu urteilen:
Washington, D.C. - U.S. Customs and Border Protection (CBP) Commissioner Robert C. Bonner announced today new discretion for CBP officers to grant no-risk travelers who overstayed under the Visa Waiver Program (VWP) on a prior visit a one-time parole. The use of discretion by CBP supervisors will avoid the detention and handcuffing which Commissioner Bonner said was "inappropriate" for minor violations of the Visa Waiver Program.
[...]
With this new authority, CBP port directors and supervisors at ports of entry can grant no-risk travelers who are VWP overstays a one-time parole into the U.S. Parole is granted on a case-by-case basis and those who receive it will be informed of their status as a Visa Waiver overstay and the need to obtain a visa for any future visits to the U.S.
D.h., selbst wenn man als VWP-Reisender mal 91 oder 92 Tage geblieben ist, wird man beim naechsten Einreiseversuch ohne Visum NICHT unbedingt gleich wieder zurueckgeschickt, sondern es liegt im Ermessen des Grenzbeamten, ob er einen - mit entsprechendem Hinweis auf die zukuenftige Notwendigkeit eines Besuchervisums - nochmal so reinlaesst oder nicht.
Handelsblatt schreibt:
Selbst für ein temporäres Visum muss der Antragsteller inzwischen sehr detailliert Auskunft über seine persönlichen Aktivitäten geben, er muss seine privaten und geschäftlichen Reisen der letzten zehn Jahre auflisten, Namen seiner Arbeitgeber, Mitgliedschaften in Parteien, Clubs und wohltätigen Organisationen.
Eine etwas "dramatisierte" Darstellung des
DS-157 - welches aber auch nur die maennlichen Antragsteller ausfuellen muessen... Das "allgemeine" Visumsantragsformular (DS-156) beinhaltet KEINE derartigen Informationen. Nachzulesen auf den Seiten der US-Botschaft:
http://www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/besuchervisum.htmlHandelsblatt:
Auch werden heute mehr Visumsanträge zurückgewiesen als früher, die meisten auf Grund von Formfehlern.
Wuerde mich wirklich mal interessieren, woher diese "Weisheit" kommt und was ueberhaupt mit "Formfehlern" gemeint ist... Auf den Seiten der Botschaft (link siehe oben) heisst es:
GRÜNDE FÜR DIE VERWEIGERUNG EINES VISUMS - MÖGLICHE AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN
Im Antragsformular (DS-156) für ein Nichteinwanderungsvisum werden Personengruppen aufgelistet, die nach dem amerikanischen Gesetz vom Erhalt eines Visums ausgeschlossen sind. In manchen Fällen kann ein Antragsteller, der zu diesem Personenkreis gehört, jedoch im übrigen die Voraussetzungen für den Besucherstatus erfüllt, mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung ein Visum erhalten.
Sollte es sich wirklich um "Formfehler" handeln, kann man diese durchaus berichtigen bzw. notfalls den Antrag erneut stellen...
Für ausländische Studenten kann der Aufenthalt an US-Universitäten derzeit zur Einbahnstraße werden: Wer nach einem Heimaturlaub wieder in die Vereinigten Staaten einreisen will, läuft Gefahr, an der Grenze abgewiesen zu werden. Mittlerweile empfehlen US-Universitäten den ausländischen Studenten, während ihres Studiums das Land gar nicht zu verlassen oder mit anwaltlicher Hilfe ein Visum zu beantragen, das mehrere Ein- und Ausreisen vorsieht – ein Aufwand, der viele abschreckt.
Solange man seine Papiere in Ordung hat, sollte eine Wiedereinreise kein Problem sein (eigene Erfahrung post-9/11) - wer darauf nicht achtet, ist selber schuld. Ist ein Visum abgelaufen, oder tatsaechlich nicht fuer "multiple entries" ausgestellt (war bisher eigentlich der Meinung, dass das eher der Regelfall ist...??), muss man sich halt waehrend des Heimaturlaubs ein neues besorgen - big deal. Anwaltliche Hilfe ist normalerweise ueberfluessig.
Die "arme alte Dame" halte ich mittlerweile fuer ein Produkt der "journalistischen Kuenstlerfreiheit" - wenn von einem frueheren "Besuchervisum" die Rede ist, sollte man annehmen, dass sie diesmal auch wieder eins hatte oder gebraucht haette. Ein overstay sollte bei der Visumsbeantragung aber doch eigentlich schon auffallen...
Oder hatte sie evtl. kein Visum, wo sie eines gebraucht haette?
Klar gibt's genug Faelle, wo tatsaechlich am Flughafen Schluss ist - aber die wenigsten davon sind wirklich nur "arme unschuldige Opfer", wie es einem hier glaubhaft gemacht werden soll.
@Davidc -
M.W. gibst Du lediglich als Teilnehmer am visumsfreien Reisen saemtliche Rechte (auf Einspruch, rechtlichen Beistand etc.) auf... nicht aber als Inhaber eines Visums. Wie das in der Praxis aussieht, ist aber vermutlich wieder eine andere Sache...
@Stephan_:
Allerdings habe ich immer noch keine rechte Erklärung, wie eine geringfügige Überschreitung der Termine (bei der Dame aus Südafrika wohl 3 Tage) erkannt wird.
Dazu hat das Handelsblatt tatsaechlich mal was halbwegs "vernuenftiges" stehen:
Ein Grenzbeamter winkt sie zu sich heran, zieht ihren Pass durch den Scanner – und zögert. Sein Computer meldet: Die Dame habe vor Jahren ihr Besuchervisum um drei Tage überschritten.
Heutzutage sind Ein- und Ausreisedaten elektronisch erfasst und gespeichert... anhand des Reisepasses sofort abrufbar. Wielange zurueck die Datensammlung geht, weiss ich leider nicht... Das "vergessene gruene Kaertchen" ist m.W. aber kein allzu grosses Problem.