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Autor Thema: Endstation Flughafen  (Gelesen 2830 mal)

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Davidc

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Endstation Flughafen
« am: 21.06.2006, 22:19 Uhr »
Heute früh im HB gelesen und sehr zutreffend wie ich meine. Man kann es auch übertreiben ....

http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1261191

America_Crazy

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Re: Endstation Flughafen
« Antwort #1 am: 21.06.2006, 22:35 Uhr »
Ich habe gerade den Artikel gelesen und ich weiss ehrlich gesagt nicht, was ich sagen soll. Ich bin froh, so lange ich in die USA komme  :wink:  Mehr kann ich dazu gerade nicht sagen.



ratlady

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Re: Endstation Flughafen
« Antwort #2 am: 22.06.2006, 00:28 Uhr »
Hab's mir grad - neugierig und nix besseres zu tun  :oops:  - ebenfalls "angeschaut"... Seite 1 gelesen, Seite 2 ueberflogen, Seite 3 (und evtl. folgende) gespart... schlecht recherchiert, teilweise falsch (man gilt z.B. NICHT automatisch als "Verbrecher", wenn man mal einen Tag laenger als erlaubt bleibt; Einreisesperren von 10 Jahren werden m.W. erst ab 1 Jahr overstay verhaengt; Visa-Antraege sind bei weitem nicht so "dramatisch" wie dargestellt ...), in meinen Augen reine Anti-US-Propaganda. Wer sowas fuer bare Muenze nimmt, ist eher selbst schuld... Sorry, aber das MUSSTE jetzt einfach raus   :evil:  :oops:

Davidc

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Re: Endstation Flughafen
« Antwort #3 am: 22.06.2006, 08:08 Uhr »
Hallo ratlady,

da wir Normalbürger ja nur die Zeitung lesen können würden mich die Quellen deiner Gegendarstellungen interessieren.

Außerdem könntest du doch mal an das HB schreiben und ihnen sagen, dass sie deiner Meinung nach völlig falsch liegen. Die Reaktion/Antwort würde mich interessieren.

vielen Dank

America_Crazy

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Re: Endstation Flughafen
« Antwort #4 am: 22.06.2006, 08:19 Uhr »
Zitat von: davidc
da wir Normalbürger ja nur die Zeitung lesen können würden mich die Quellen deiner Gegendarstellungen interessieren.

Außerdem könntest du doch mal an das HB schreiben und ihnen sagen, dass sie deiner Meinung nach völlig falsch liegen. Die Reaktion/Antwort würde mich interessieren.


Das ist eine gute Idee. Das würde mich auch mal interessieren.

Ich kann den Inhalt des Berichtes leider nicht beurteilen. Jedenfalls würde ich mir nicht erlauben Spass mit einem Immigration Officer zu machen.

America_Crazy



alljogi

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Re: Endstation Flughafen
« Antwort #5 am: 22.06.2006, 08:38 Uhr »
Die Aufregung ist mir jetzt nicht ganz klar. Ich kann für einen genau festgelegten Zeitraum in den USA bleiben. Bei einem normalen Touristen ohne Visum aus Deutschland sind dies 90 Tage. Danach läuft die Aufenthaltsgenehmigung ab. Bin ich 91 Tage drüben gelte ich als Illegaler. Irgendwo muss ja mal eine Grenze sein.

Das der Bericht ein Beispiel einer älteren Dame nimmt, die ihre Tochter besuchen will ist schon sehr bezeichnend dafür, welche Emotionen mit diesem Artikel geweckt werden wollen.

Wenn wir Bürokratiemonster und Ungerechtigkeiten des Staates gegenüber seinen Bürgern beklagen wollen, müssen wir nicht in die USA schielen, sondern können einfach in unserem eigenen Land bleiben.

Gruß aus dem Allgäu
alljogi
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OWL

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Re: Endstation Flughafen
« Antwort #6 am: 22.06.2006, 09:16 Uhr »
Zitat
Deutsche werden anders behandelt als Polen


Es gibt nun mal keine EU-Staatsbürgerschaft, daher kann jedes Drittland verschiedene EU-Staatsbürgerschaften verschieden behandeln, das tun z. B. Neuseeland, Kanada und Südafrika auch, aber wenn das die USA genauso macht, ist das natürlich sehr, sehr böse.
http://www.columbus.schmetterling.de/columbus.php


Zitat
Die Dame habe vor Jahren ihr Besuchervisum um drei Tage überschritten. Eine Erklärung dafür hat sie nicht, sie kann sich nicht einmal mehr daran erinnern.


Wenn man die Gesetze eines anderen Staates so locker nimmt, sollte man sich nicht wundern, wenn es mal Ärger gibt. Überziehen einer Aufenthaltsgenehmigung ist in den wenigsten Ländern ein Kavaliersdelikt. Aber wenn die USA von Ausländern verlangen, ihre Gesetze einzuhalten, ist das natürlich sehr, sehr böse.


Zitat
Und auch Amerikaner können ohne Visum in die EU einreisen. Schluss mit dieser Ungleichheit, fordert die EU schon seit längerem und will sich dafür auch beim EU-USA-Gipfel heute in Wien einsetzen.


Man recherchiere etwas in obiger Quelle, dann sieht man, daß asymetrische Einreisebestimmungen nichts ungewöhnliches sind. Deutschland würde nie die Visumpflicht für alle Länder abschaffen, in die wir ohne Visum einreisen dürfen. Andererseits dürfen Australier ohne Visum in die EU, aber nicht umgekehrt. Aber eine Asymetrie in den Einreisebestimmungen USA-Polen ist natürlich sehr, sehr böse.


Ich könnte noch weiter machen, aber mehr Zeit ist mir diese Anti-USA-Propaganda nicht wert.

Quid licet Iovi, non licet bovi

Stephan_

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Re: Endstation Flughafen
« Antwort #7 am: 22.06.2006, 09:53 Uhr »
Ich denke der Kern des Artikels ist ein anderer: der Flughafen ist exterretoriales Gelände, wird man an der Imigration abgewiesen bleibt zunächst nur der Rückflug und der Urlaub ist im Eimer.

Wenn man als Teilnehmer des Waiver-Programms in den USA ankommt und erst dort irgendeine Unstimmigkeit festgestellt wird, hat man schlechte Papiere. Direkt am Flughafen wird man keine Nachweise für irgendwas erbringen können. Wenn man dann noch nicht in der Lage ist, sich auf englisch vernünftig zu artikulieren, wird es vermutlich schwierig.

Allerdings habe ich immer noch keine rechte Erklärung, wie eine geringfügige Überschreitung der Termine (bei der Dame aus Südafrika wohl 3 Tage) erkannt wird. Vielleicht ist das Verfahren bei einem Visum ja ein anderes.

Die grünen Zettel werden ja von der Fluggesellschaft entfernt und ob die immer richtig weitergeleitet werden? Bei einer Reise hatte ich das Teil auch noch zu Hause im Pass liegen, ich habs dann weggeworfen - war allerdings vor dem 11. September.

stephan
1991 San Francisco - 1993 Dallas - 1995 Seattle - 1997 Atlanta / Mexiko / Kanada - 1999 Seattle - 2001 Detroit / Chicago - 2004 Los Angeles - 2006 Los Angeles - 2008 Los Angeles - 2010 Denver 2012 Seattle - Boston 2013 Las Vegas - 2017 Las Vegas

OWL

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Re: Endstation Flughafen
« Antwort #8 am: 22.06.2006, 09:59 Uhr »
Da können wir lange rumrätseln. Der Artikel äußert sich ja auch nicht darüber, ob die Dame südafrikanische Staatsbürgerin ist oder nur von dort abgereist ist - als Südafrikanerin hätte sie ein Visum gebraucht. :zuck:

Quid licet Iovi, non licet bovi

Davidc

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Re: Endstation Flughafen
« Antwort #9 am: 22.06.2006, 10:27 Uhr »
Hallo,

ich schließe mich Stefan an: Der Knackpunkt ist, dass der Flughafen für den Reisenden praktisch ein rechtsfreier Raum ist, in dem er nicht mal einen Anwalt zu Rate ziehen kann. Er ist dem SEHR großen Ermessensspielraum des INS Menschen ausgeliefert.
Meines Wissens nach ist das in D nicht so.

Dass jemand der die Einreisebestimmungen nicht einhält dann das nächste Mal Probleme bekommt ist auch meiner Meinung nach in Ordnung. Dass man hier eine "alte Dame" nimmt ist natürlich journalistischer Trick und Drück auf die Tränendrüse.

Mein Wunsch an ratlady auf Quellen bleibt bestehen.

ratlady

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Re: Endstation Flughafen
« Antwort #10 am: 22.06.2006, 21:26 Uhr »
Zitat von: OWL
Ich könnte noch weiter machen, aber mehr Zeit ist mir diese Anti-USA-Propaganda nicht wert.


...stimme ich Dir aus vollem Herzen zu!! Danke, dass Du Dir dennoch die Muehe gemacht hast, das Ganze ein wenig "richtigzustellen"...  :D

Zu meinen obigen Beispielen:

Handelsblatt schreibt:

Zitat
Nach einer verschärften Verordnung für die Visavergabe gilt als Verbrecher, wer die auf dem Visum vermerkte Aufenthaltsfrist auch nur um einen einzigen Tag überschreitet: Ihm kann, je nach Ermessen der Grenzbeamten, der Aufenthalt in den USA für zehn Jahre oder gar für alle Zeiten verwehrt werden. Das kann zudem strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt auch für Touristen, die mit dem Programm für Visumsbefreiung – im Fachjargon Visa Waiver – in die USA einreisen und maximal 90 Tage bleiben können, Deutsche unter anderem.


In den US-Einreisevorschriften heisst es dagegen:

Zitat
(B) ALIENS UNLAWFULLY PRESENT.-

(i) In general.-Any alien (other than an alien lawfully admitted for permanent residence) who-

(I) was unlawfully present in the United States for a period of more than 180 days but less than 1 year, voluntarily departed the United States (whether or not pursuant to section 244(e) ) prior to the commencement of proceedings under section 235(b)(1) or section 240 , and again seeks admission within 3 years of the date of such alien's departure or removal, or

(II) has been unlawfully present in the United States for one year or more, and who again seeks admission within 10 years of the date of such alien's departure or removal from the United States,is inadmissible.

(ii) Construction of unlawful presence.-For purposes of this paragraph, an alien is deemed to be unlawfully present in the United States if the alien is present in the United States after the expiration of the period of stay authorized by the Attorney General or is present in the United States without being admitted or paroled.


http://travel.state.gov/visa/frvi/ineligibilities/ineligibilities_1364.html
 
Zu deutsch, Einreisesperre von 3 Jahren, wenn man laenger als 180 Tage, aber weniger als ein Jahr "illegal" im Land war und NICHT deportiert wurde; Einreisesperre von 10 Jahren, wenn der overstay laenger als ein Jahr war. Overstays von WENIGER als 180 Tagen sind NICHT automatisch mit Sperre belegt, lediglich die Teilnahme am visumsfreien Reisen bleibt einem versagt. Und gerade hier haben sich anscheinend die Vorschriften kuerzlich eher GELOCKERT, nach dieser Meldung vom 12.8.2004 zu urteilen:

Zitat
Washington, D.C. - U.S. Customs and Border Protection (CBP) Commissioner Robert C. Bonner announced today new discretion for CBP officers to grant no-risk travelers who overstayed under the Visa Waiver Program (VWP) on a prior visit a one-time parole. The use of discretion by CBP supervisors will avoid the detention and handcuffing which Commissioner Bonner said was "inappropriate" for minor violations of the Visa Waiver Program.

[...]

With this new authority, CBP port directors and supervisors at ports of entry can grant no-risk travelers who are VWP overstays a one-time parole into the U.S. Parole is granted on a case-by-case basis and those who receive it will be informed of their status as a Visa Waiver overstay and the need to obtain a visa for any future visits to the U.S.


D.h., selbst wenn man als VWP-Reisender mal 91 oder 92 Tage geblieben ist, wird man beim naechsten Einreiseversuch ohne Visum NICHT unbedingt gleich wieder zurueckgeschickt, sondern es liegt im Ermessen des Grenzbeamten, ob er einen - mit entsprechendem Hinweis auf die zukuenftige Notwendigkeit eines Besuchervisums - nochmal so reinlaesst oder nicht.

Handelsblatt schreibt:

Zitat
Selbst für ein temporäres Visum muss der Antragsteller inzwischen sehr detailliert Auskunft über seine persönlichen Aktivitäten geben, er muss seine privaten und geschäftlichen Reisen der letzten zehn Jahre auflisten, Namen seiner Arbeitgeber, Mitgliedschaften in Parteien, Clubs und wohltätigen Organisationen.


Eine etwas "dramatisierte" Darstellung des DS-157 - welches aber auch nur die maennlichen Antragsteller ausfuellen muessen... Das "allgemeine" Visumsantragsformular (DS-156) beinhaltet KEINE derartigen Informationen. Nachzulesen auf den Seiten der US-Botschaft:

http://www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/besuchervisum.html

Handelsblatt:
Zitat
Auch werden heute mehr Visumsanträge zurückgewiesen als früher, die meisten auf Grund von Formfehlern.


Wuerde mich wirklich mal interessieren, woher diese "Weisheit" kommt und was ueberhaupt mit "Formfehlern" gemeint ist... Auf den Seiten der Botschaft (link siehe oben) heisst es:

Zitat
GRÜNDE FÜR DIE VERWEIGERUNG EINES VISUMS - MÖGLICHE AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN
Im Antragsformular (DS-156) für ein Nichteinwanderungsvisum werden Personengruppen aufgelistet, die nach dem amerikanischen Gesetz vom Erhalt eines Visums ausgeschlossen sind. In manchen Fällen kann ein Antragsteller, der zu diesem Personenkreis gehört, jedoch im übrigen die Voraussetzungen für den Besucherstatus erfüllt, mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung ein Visum erhalten.


Sollte es sich wirklich um "Formfehler" handeln, kann man diese durchaus berichtigen bzw. notfalls den Antrag erneut stellen...

Zitat
Für ausländische Studenten kann der Aufenthalt an US-Universitäten derzeit zur Einbahnstraße werden: Wer nach einem Heimaturlaub wieder in die Vereinigten Staaten einreisen will, läuft Gefahr, an der Grenze abgewiesen zu werden. Mittlerweile empfehlen US-Universitäten den ausländischen Studenten, während ihres Studiums das Land gar nicht zu verlassen oder mit anwaltlicher Hilfe ein Visum zu beantragen, das mehrere Ein- und Ausreisen vorsieht – ein Aufwand, der viele abschreckt.


Solange man seine Papiere in Ordung hat, sollte eine Wiedereinreise kein Problem sein (eigene Erfahrung post-9/11) - wer darauf nicht achtet, ist selber schuld. Ist ein Visum abgelaufen, oder tatsaechlich nicht fuer "multiple entries" ausgestellt (war bisher eigentlich der Meinung, dass das eher der Regelfall ist...??), muss man sich halt waehrend des Heimaturlaubs ein neues besorgen - big deal. Anwaltliche Hilfe ist normalerweise ueberfluessig.

Die "arme alte Dame" halte ich mittlerweile fuer ein Produkt der "journalistischen Kuenstlerfreiheit" - wenn von einem frueheren "Besuchervisum" die Rede ist, sollte man annehmen, dass sie diesmal auch wieder eins hatte oder gebraucht haette. Ein overstay sollte bei der Visumsbeantragung aber doch eigentlich schon auffallen...  :zuck: Oder hatte sie evtl. kein Visum, wo sie eines gebraucht haette?

Klar gibt's genug Faelle, wo tatsaechlich am Flughafen Schluss ist - aber die wenigsten davon sind wirklich nur "arme unschuldige Opfer", wie es einem hier glaubhaft gemacht werden soll.

@Davidc -
M.W. gibst Du lediglich als Teilnehmer am visumsfreien Reisen saemtliche Rechte (auf Einspruch, rechtlichen Beistand etc.) auf... nicht aber als Inhaber eines Visums. Wie das in der Praxis aussieht, ist aber vermutlich wieder eine andere Sache...

@Stephan_:
Zitat
Allerdings habe ich immer noch keine rechte Erklärung, wie eine geringfügige Überschreitung der Termine (bei der Dame aus Südafrika wohl 3 Tage) erkannt wird.


Dazu hat das Handelsblatt tatsaechlich mal was halbwegs "vernuenftiges" stehen:
Zitat
Ein Grenzbeamter winkt sie zu sich heran, zieht ihren Pass durch den Scanner – und zögert. Sein Computer meldet: Die Dame habe vor Jahren ihr Besuchervisum um drei Tage überschritten.


Heutzutage sind Ein- und Ausreisedaten elektronisch erfasst und gespeichert... anhand des Reisepasses sofort abrufbar. Wielange zurueck die Datensammlung geht, weiss ich leider nicht... Das "vergessene gruene Kaertchen" ist m.W. aber kein allzu grosses Problem.

Eisi

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Re: Endstation Flughafen
« Antwort #11 am: 22.06.2006, 21:47 Uhr »
Ich habe auch jedesmal ein mulmiges Gefühl wenn ich bei der Immigration stehe. Hab aber bisher immer Glück gehabt und "durfte" einreisen. Komisch ist nur, dass ich bisher bei der Einreise nie jemanden sah der Probleme hatte. Wenn man diesen Thread liest, dannn sollten ja eigentlich diverse Personen schon bei der Einreise abgewisen worden sein.

Eisi
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Anonymous

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Re: Endstation Flughafen
« Antwort #12 am: 22.06.2006, 22:22 Uhr »
Zitat von: ratlady
Heutzutage sind Ein- und Ausreisedaten elektronisch erfasst und gespeichert... anhand des Reisepasses sofort abrufbar. Das "vergessene gruene Kaertchen" ist m.W. aber kein allzu grosses Problem.


Die Passagierlisten und deren Namen werden sicher auch nochmal abgeglichen. Selbst wenn man die grüne Karte mit zurück nimmt und dies nicht bemerkt ist man ja lt. Airline auf jeden Fall in den Flieger gestiegen und hat das Land somit verlassen.

Das das "Einsammeln der grünen Karten per Hand" und manuelle Dateneingabe der Karten völlig ohne Fehler abläuft glaub ich nicht. Da wird sicher mal die eine oder andere Karte "vergessen", geht verloren oder ähnliches. Deshalb gehe ich mal auch vom Abgleich mit den Passagierlisten der Airlines aus...

Anonymous

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Re: Endstation Flughafen
« Antwort #13 am: 22.06.2006, 22:26 Uhr »
Nachtrag:

IMHO wissen die bei der Einreise schon wie lange Du bleibst und ob Du ein Rückflugticket hast. Die Daten müßen ja von der Airline eh übermittelt werden und da sind sicher auch die Rückflugdaten der Passagiere mit dabei...

Crimson Tide

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Re: Endstation Flughafen
« Antwort #14 am: 22.06.2006, 22:52 Uhr »
Hallo, Allerseits!

Also wir sind nun die letzten 3 Jahre 11 Mal hin-und -hergeflogen zwischen USA und Deutschland und haben einen einzigen zwischen Tausenden gesehen, der "beiseite gerufen" wurde (was sich ja vielleicht noch aufgeklärt hat hinterher), und was die Grenzbeamten angeht, fanden wir die nach Deutschland zurück meistens am muffeligsten. Willkür von einzelnen Personen an den Paßstellen wird es immer geben, hüben wie drüben, aber die Regeln müssen eben beachtet werden, und wenn man seine Papiere in Ordnung hat, dann KANN auch nichts dergleichen passieren, finde ich!
Sollte das mit der alten Dame aus Südafrika wirklich so abgelaufen sein, dann hat sie da jemand falsch beraten bei ihrem ersten Flug in die USA (da hätte sie oder jemand anders drauf achten müssen)und somit ist sie theoretisch selber Schuld, so traurig diese Geschichte auch ist.

Mich ärgert auch daran die Einseitigkeit dieses Berichtes, denn in Deutschland ist man weiß Gott auch nicht gerade freundlich(er) zu Einwanderern, und das nicht nur am Flughafen...

L.G. Monika