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Autor Thema: Frage zu Reiserücktrittsversicherung  (Gelesen 9290 mal)

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Susan26

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Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« am: 27.09.2006, 22:54 Uhr »
Hallo liebe Experten,

ich hoffe, dass ich mich jetzt nicht als absoluter Idiot oute  :oops:
Aber wie sieht das eigentlich mit einer Reiserücktrittsversicherung aus, wenn ich einen Flug bei einem Onlinereisebüro gebucht habe - greift die da auch oder macht das nur "Sinn", wenn man eine komplette Reise bucht?

Bei einer Flugbuchung geht es ja eigentlich um Stornierungen - kann man sich dagegen "versichern"??
Bin ein wenig verwirrt, weil ich grade mal wieder in einem Reiseführer geblättert habe. Bin leider (noch) nicht so erfahren, weil wir unsere erste USA-Reise komplett (vor)gebucht hatten und da dann auch eine Versicherung hatten, aber jetzt ..... :?:

Danke
Susan
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Kauschthaus

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Re: Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« Antwort #1 am: 28.09.2006, 07:57 Uhr »
Hallo Susan,

ich schließe immer eine Reiserücktrittsversicherung ab und buche immer "nur Flug" bei einem Online Reisebüro.

Meistens kann man das schon während der Buchung tun, da gibt es Links oder Extra Kästchen zum Anklicken o.ä.

Du kannst das auch nachträglich tun, allerdings innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung.

Hast Du den Flug schon gebucht? Dann kannst Du auch dort anrufen und das nachträglich machen.
Oder es gibt in der Bestätigungsmail vom online Reisebüro noch mal einen Link, wo Du das abschließen kannst.

Viele Grüße, Petra
Wenn DAS die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!

Perkolai

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Re: Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« Antwort #2 am: 28.09.2006, 08:57 Uhr »
Hallo Susan,

wenn du eine Reiserücktrittsversicherung über die entsprechende Höhe abschließt, sind alle Komponenten, die du an den verschiedensten Stellen gebucht hast, versichert. Allerdings ist es sinnvoll, eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch abzuschließen, da letztere greift, wenn man nach Antritt der Reise krank wird. Ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, dass man den Flug nicht erstattet bekommt, wenn man seine Bordkarte schon in den Händen hält, dann aber aus irgendwelchen Gründen nicht fliegen kann. Hat also alles seine Tücken...

Viele Grüße,

Tanja

Susan26

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Re: Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« Antwort #3 am: 28.09.2006, 09:21 Uhr »
Hallo,

erst einmal Danke, dass ihr geantwortet habt. Mein besonderes Problem besteht darin, dass ich bei orbitz.com den Flug gebucht habe (also kein deutsches Online-Reisebüro) - somit kann ich dort nicht nachträglich eine Versicherung abschließen.

Außerdem habe ich ein e-Ticket. Ich bekomme also bis zum Abflug keine anderen Unterlagen. Wenn ich also jetzt den Flug nicht aantreten kann (wegen Krankheit oder so), krieg ich dann auch nix zurück??? Dann bräuchte ich die Reiserücktrittsversicherung doch auch nicht - oder?  :roll:

Susan
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xra

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Re: Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« Antwort #4 am: 28.09.2006, 09:40 Uhr »
Zitat von: Perkolai


Ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, dass man den Flug nicht erstattet bekommt, wenn man seine Bordkarte schon in den Händen hält, dann aber aus irgendwelchen Gründen nicht fliegen kann. Hat also alles seine Tücken...

Tanja


Das wäre mir ehrlich gesagt neu:
Ich habe dieses Jahr meinen Flug online gebucht (mit e-Ticket), Hotels teils im Reisebüro, teils auch online.

Habe im Reisebüro eine Reiserücktrittsversicherung abgeschloßen. Dort habe ich dann auch den Flug und die anderen Hotels angegeben, die dann auch mit  "reingepackt" wurden. Im Endeffekt macht es aber keinen Unterschied ob e-Ticket oder Papierticket.
Wichtig ist nur - wie schon erwähnt - das du alle gebuchten Sachen bei Abschluss der Versicherung mit angibts (spätestens 2 Wochen nach Buchung)!
Gruß, Xra

Perkolai

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Re: Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« Antwort #5 am: 28.09.2006, 09:41 Uhr »
Hallo Susan,

es kommt drauf an, welche Stornobedingungen an dein Ticket geknüpft sind, ob und wieviel du erstattet bekommst, wenn du den Flug nicht antreten kannst. Wir haben unseren nächsten Flug z. B. bei UA gebucht und der ist bis zum Abflug kostenfrei stornierbar. Wenn du ein nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen stornierbares Ticket hast, macht eine Reiserücktrittsversicherung schon Sinn.

Such doch einfach unter Google nach Reiserücktrittsversicherungen. Soweit ich weiß, kann man die auch einfach so über Internet abschließen, habe es aber selbst noch nicht versucht, da wir unsere über den ADAC das ganze Jahr laufen haben.

Tanja

ratlady

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Re: Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« Antwort #6 am: 28.09.2006, 09:42 Uhr »
Buche eigentlich regelmaessig bei orbitz, allerdings von USA aus... da wird grundsaetzlich Versicherung angeboten, allerdings ist der "orbitz-partner" in dem Fall Access America, und die versichern laut eigenen Angaben nur Leute, die in USA leben... koennte also daran liegen.

Ich denke aber, Du solltest eigentlich trotzdem eine eigene Versicherung dafuer abschliessen koennen (hab ich auch schon gemacht); schau z.B. mal, welche Versicherungen deutsche online-Reiseanbieter im Programm haben, die muesstest Du halt dann nur "direkt" bei der Versicherung buchen. Unterlagen brauchst Du eigentlich keine, so wie ich das kenne, wird i.d.R. nur nach Reisedaten und Preis gefragt, geht auch alles online (wie gesagt, mit deutschen Anbietern hab ich weniger Erfahrung, duerfte aber aehnlich sein). Vielleicht kann aber auch jemand hier eine Versicherung direkt empfehlen  :)

Perkolai

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Re: Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« Antwort #7 am: 28.09.2006, 09:46 Uhr »
@ xra:

Ich rede nicht vom e-Ticket, sondern wenn ich am Flughafen stehe und meine Bordkarte schon erhalten habe. Wenn ich dann den Flug nicht antreten kann, z. B. durch einen Anruf, dass ein Angehöriger schwer erkrankt ist oder mein Mitreisender umkippt o. ä., dann bekomme ich von der Versicherung definitiv nix.

Gruß,

Tanja

tom22

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Re: Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« Antwort #8 am: 28.09.2006, 10:22 Uhr »
Hallo,

eine Reiserücktrittsversicherung hat nichts mit dem Reisebüro, mit der Fluggesellschaft und der Ticketform zu tun.

Du kannst Reiserücktrittsversicherungen bei Versicherungen, Banken und Reisebüros abschließen. Die einzige Information, die dazu benötigt wird, ist der Wert der Reise (z.B. Mietwagenkosten + Flugkosten) und ob es sich ums eine Schiffsreise oder eine andere Reise handelt. Nachweise (z.B. Kopien der Flugtickets) wollen die Versicherungen beim Abschluss nicht sehen. Diese Nachweise werden erst im Schadensfalls (=Reiserücktritt) benötigt.

Schau mal auf der Internetseite der Stiftung Warentest/Finanztest. Dort gibt es online eine Übersicht zu den verschiedenen Anbietern der Reiseversicherungen. Im Reisebüro wird dir meistens ein Packet angeboten (Auslandskrankenversicherung plus Reiserücktrittskostenversicherung). Ich finde es aber eigentlich besser, jede Komponente einzeln abzuschließen. Dazu ruft man die Versicherung an und läßt sich den Vordruck schicken. Dann muss man nur noch das Geld überweisen und fertig ist man.

Wie bereits beschrieben, ist es sehr wichtig, dass du innerhalb der 14 Tage Frist die Reiserücktrittsversicherung abschließt. Ansonsten zahlt die Versicherung nicht.

Gruss Tom

xra

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Re: Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« Antwort #9 am: 28.09.2006, 10:50 Uhr »
Zitat von: Perkolai
@ xra:

Ich rede nicht vom e-Ticket, sondern wenn ich am Flughafen stehe und meine Bordkarte schon erhalten habe. Wenn ich dann den Flug nicht antreten kann, z. B. durch einen Anruf, dass ein Angehöriger schwer erkrankt ist oder mein Mitreisender umkippt o. ä., dann bekomme ich von der Versicherung definitiv nix.



Ok, habe ich falsch verstanden :whistle:
Ist aber wirklich ein Spezialfall den du da hast.
Könnte mir aber wirklich vorstellen das es da dann zu Problemen mit der Versicherung kommt.
Gruß, Xra

tom22

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Re: Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« Antwort #10 am: 28.09.2006, 11:43 Uhr »
Hier noch ein Link zu den Versicherungen.

Bei Reiserücktrittsversicherungen gibt es Versicherungen mit Selbstbeteiligung und ohne. Außerdem gibt es Versicherungen, die auch den Reiseabruch versichern, wenn die Reise schon angetreten wurde (aber abgebrochen werden muss).

http://www.stiftung-warentest.de/online/freizeit_reise/test/1386853/1386853/1386889.html

Gruss Tom

ictus

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Re: Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« Antwort #11 am: 28.09.2006, 11:53 Uhr »
Zitat von: Perkolai
Ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, dass man den Flug nicht erstattet bekommt, wenn man seine Bordkarte schon in den Händen hält, dann aber aus irgendwelchen Gründen nicht fliegen kann. Hat also alles seine Tücken...


Das stimmt so. Wurde kürzlich gericchtlich entschieden. Im konkreten Fall ging es darum, dass eine Passagierin eingecheckt hat und dann "plötzlich" Flugangst bekam und deshalb nicht an Bord konnte.  Mit dem Check-In hat nach Auffassung des Gerichts die Reise begonnen, sodass kein Rücktritt vor Reisebeginn vorliegt, wie ihn die Reiserücktrittsversicherung verlangt.
Evt. hätte hier eine Reiseabbruchversicherung weitergeholfen.

Ob sich diese Rspr. langfristig durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Vielleicht hat Justinian darüber schon eine Meinung. Problematisch wird es nämlich beim Online-Check-In. Wer den nutzt, kann ja in den 24 Stunden bis zum Abflug immer noch erkranken. Aus diesen Gründen werde ich vorsorglich auf einen Online-Check-In verzichten, sofern ich eine Reiserücktrittsversicherung habe.

Elvi

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Re: Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« Antwort #12 am: 28.09.2006, 12:59 Uhr »
Vielleicht macht es ja auch Sinn, eine Jahrespolice i. S. Reiserücktrittsversicherung abzuschließen (wenn man mehr als einmal im Jahr unterwegs ist). Eine interessante Adresse ist beispielsweise www.travel-card.org ; diese Versicherung umfaßt zudem auch die Reiseabbruchversicherung und schließt den nichtehelichen Partner mit ein (wer's braucht).
Gruß Elvi

Perkolai

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Re: Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« Antwort #13 am: 28.09.2006, 13:45 Uhr »
Eine Reiseabbruchversicherung hilft erst weiter, wenn man den Urlaubsort erreicht, weil sie nur Umbuchungen abdeckt, nicht aber stornierte Flüge. Die Zeit nach dem Check-in bis zum Erreichen des Urlaubsortes (oder auch des Umsteigeflughafens, das weiß ich leider  nicht) ist nicht durch die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abgedeckt. Diese Erfahrung mussten wir selbst im Frühjahr d. J. machen. Mein Freund hatte sich kurz vor unserem Urlaubsantritt eine Darmgrippe eingefangen, die eigentlich schon überstanden war, aber während wir auf unseren Abflug warteten, wieder richtig übel auftrat. Wir haben für den Flug keinen Penny von der Versicherung bekommen und hatten sowohl Reiserücktritt als auch Reiseabbruch abgeschlossen.  :(

candygirl

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Re: Frage zu Reiserücktrittsversicherung
« Antwort #14 am: 28.02.2007, 11:50 Uhr »
Ich hole mal diesen alten Thread wieder hoch, da ich ich eine Frage zur Reiserücktrittsversicherung habe.

Ich möchte jetzt die Flüge und ein paar Unterkünfte fest buchen und dann, in ca. 2 Monaten oder so die restlichen Unterkünften etc . Wie mache ich das denn in dem Fall mit der Reiserücktrittsversicherung, da man ja innerhalb von 14 Tagen alle Leistungen gebucht haben muss? Kann mir jemand weiterhelfen?