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Autor Thema: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer  (Gelesen 10405 mal)

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pallander

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Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« am: 23.01.2009, 16:17 Uhr »
hallo foraner,
habe eine kurze allgemeine frage und bitte um eure meinung bzw. erfahrungswerte:
ein freund muss recht kurzfristig einen flug stornieren, der wg. krankheit einer person (insg. 2) nicht angetreten werden kann.
in dem besagten fall besteht keine chance auf rückvergütung des flugpreises oder kostenfreier/-günstiger umbuchung.
aber ich bin auf dem stand, dass man doch auf alle fälle die gezahlten taxes & fees zurückfordern kann - nicht den eigentlichen fare!
liege ich da richtig?
und wenn ja, wie sollte man hier vorgehen:
a) dies schon jetzt - also vor antritt des fluges - mitteilen und anfordern
b) dies erst nach verfall des fluges anfordern
c) spielt der zeitpunkt keine rolle
und natürlich die allgemeine vorgehensweise....schriftlich/e-mail/brief+einschreiben/tel. etc.
wäre nett hier euer input zu hören und ob es hier generell unterschiede bei den airlines gibt, also spirch deutsche (lh) oder amerikanische (ua) oder low-cost carrier (ryanair)...etc?
vielen dank!

Andre

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Re: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« Antwort #1 am: 23.01.2009, 17:17 Uhr »
Prinzipiell noch richtig. Allerdings gehen die Airlines dazu ueber, den Treibstoffzuschlagsanteil aus den Steuern/Gebuehren nicht mehr zu erstatten, wenn der Tarif nicht erstattbar ist.
Deswegen haengt eine klare Aussage zu deiner Frage vom Zeitpunkt der Ticketausstellung sowie der spezifischen Airline ab.

Die Stornierung muss natuerlich vor Abflug stattfinden. Laesst man den Abflugtermin sausen, kann theoretisch noch eine Nachfoorderung der Airline kommen (NO SHOW Fee).
Wie und auf welchem Weg storniert wird, klaert dein Freund am besten mit seinem Ticketaussteller.

TouringUSA

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Re: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« Antwort #2 am: 24.01.2009, 01:16 Uhr »
Das ist so nur zum Teil richtig.

Eine zusätzliche Noshowgebühr wird m.E. nicht (also nie) fällig.
Man kriegt halt einfach nichts wieder, wenn man den Flug nicht antritt.
Es wird aber nichts mehr belastet.

Wenn in deinen Bedingungen steht "No Show 100%" kriegst du einfach nichts vom gezahlten Flugpreis zurück (100% werden einbehalten).

Einen Anspruch auf die personenbezogenen Entgelte (Steuern und Gebuehren) hast du aber unabhängig von den Storno-/NoShowgebuehren immer dann, wenn du den Flug nicht antrittst (egal ob vorher storniert oder nicht).

Es kann ja z.B. sein, dass du auf dem Weg zum Flughafen einen Unfall machst und nicht rechtzeitig stornieren kannst. Dann bekommst du trotzdem Steuern/Gebuehren erstattet (immer, nicht nur in diesem Sonderfall).

Am schnellsten geht es, wenn du im Voraus stornierst und gleich tax + fees einforderst.
Wenn du den Flug erst verfallen lässt, dauerts länger (Noshowprüfung via Ticketrücklauf), an dein Geld kommst du aber trotzdem.

Kerosinzuschläge bekommst du erstattet, wenn diese auf den Gesamtpreis aufgeschlagen wurden (MUC - LAX 380,- Flugpreis + 300,- Tax: 680,- zzgl. 50,- Kerosinzuschlag).
Nicht jedoch, wenn sie in den Gesamtpreis eingerechnet
sind (MUC - LAX 430,- Flugpreis + 300,- Tax: 730,- inkl. Kerosinzuschlag).

Melde deine Forderung (ob nun vorher oder hinterher) auf jeden Fall schriftlich an (manche Airlines finden die Regelung nicht so toll  :wink: ).

pallander

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Re: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« Antwort #3 am: 24.01.2009, 16:37 Uhr »
..vielen dank schonmal.
na dann soll er wohl mal ein schreiben verfassen und der airline zukommen lassen. mal schauen, ob die was zurückzahlen oder ob sie sich querstellen und es eine endlose nummer wird...

BexX1

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Re: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« Antwort #4 am: 27.01.2009, 10:29 Uhr »
Also ich habe mal einen Flug bei Delta storniert - habe Steuern und Gebühren zurückerhalten.
Im Service-Center sagte man mir, dass bei einem Nichtantritt das Ticket für ein Jahr bestehen bleiben würde - ich könnte die Reise also später antreten (dann bestimmt mit zusätzlichen Gebühren etc.).

Eine Now-Show Gebühr hätte wirtschaftlich keinen Hintergrund - die Airline würde sogar Treibstoff sparen.

Grundsätzlich stornieren musste die Person, auf die das Ticket ausgestellt ist, nicht die es bezahlt hat.

Torsten aus HI

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Re: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« Antwort #5 am: 12.09.2011, 12:25 Uhr »
wie storniert man bei Delta? Ich soll einen Brief an Delta in Atlanta schicken.
kann ja wohl nicht sein.

squirrel

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Re: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« Antwort #6 am: 12.09.2011, 13:04 Uhr »
Ich habe im Mai kurzfristig - 2 Tage vor Abflug - unseren Flug bei Delta stornieren müssen, da ich
schwer erkrankte und ins Krankenhaus kam.
Der Tarif den wir hatten war nicht umbuchbar und nicht stornierbar.
Ich habe erst bei Delta in Frankfurt angerufen - dort sagte man mir - kein Problem - bei schwerer
Erkrankung, kann ich mit ärtzlichem Attest stornieren und bekomme komplett den ganzen
Reisepreis erstattet.
Ich musste dann nur ein Attest auf Englisch von meinem Arzt verfassen lassen und dies dann zu Delta
mit Begleitschteiben (Storno Nr. nicht vergessen) nach Atlanta schicken - per Post - nach ca.
4-6 Wochen hatte ich das Geld wieder auf meinem Kreditkaten Konto.

Gruß

Anja

BeateR

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Re: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« Antwort #7 am: 12.09.2011, 13:14 Uhr »
Ich habe im Mai kurzfristig - 2 Tage vor Abflug - unseren Flug bei Delta stornieren müssen, da ich
schwer erkrankte und ins Krankenhaus kam.
Der Tarif den wir hatten war nicht umbuchbar und nicht stornierbar.
Ich habe erst bei Delta in Frankfurt angerufen - dort sagte man mir - kein Problem - bei schwerer
Erkrankung, kann ich mit ärtzlichem Attest stornieren und bekomme komplett den ganzen
Reisepreis erstattet.
Ich musste dann nur ein Attest auf Englisch von meinem Arzt verfassen lassen und dies dann zu Delta
mit Begleitschteiben (Storno Nr. nicht vergessen) nach Atlanta schicken - per Post - nach ca.
4-6 Wochen hatte ich das Geld wieder auf meinem Kreditkaten Konto.

Gruß

Anja


Das funktioniert aber normalerweise nur, wenn Du eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen hast. Falls Du übers Reisebüro gebucht hast, ist es auch möglich, dass von dort aus diese Versicherung gleich mit abgeschlossen wurde.

Ohne Rücktrittsversicherung ist das der Airline völig egal, ob und aus welchem Grund Du stornieren willst oder musst.

Beate

kieckbusch

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Re: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« Antwort #8 am: 12.09.2011, 13:57 Uhr »
Es gibt aber die Kulanz.
Z.B. Hotwire:
Hotels gebucht - kein Storno möglich.
Dann krank geworden - Arztschreiben geschickt - 100% Rückerstattung!

Gruß, Wolfgang
Wolfgang Kieckbusch
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djohannw

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Re: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« Antwort #9 am: 12.09.2011, 16:12 Uhr »
Das funktioniert aber normalerweise nur, wenn Du eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen hast. Falls Du übers Reisebüro gebucht hast, ist es auch möglich, dass von dort aus diese Versicherung gleich mit abgeschlossen wurde.

Ohne Rücktrittsversicherung ist das der Airline völig egal, ob und aus welchem Grund Du stornieren willst oder musst.

Beate


Sorry, aber das stimmt so nicht - es ist abhängig von den Bestimmungen des Tarifs, den Du gebucht hast. Deutlich mehr als nur ein paar der absoluten Billigsttarife haben nämlich folgende oder ähnliche Regelungen in den Tarifregeln (hier aus einem 91€ plus Tax = ~440€ Tarif nach New York mit Continental):

Zitat
UNLESS OTHERWISE SPECIFIED   NOTE - GENERAL RULE DOES NOT APPLY
   CANCELLATIONS
     ANY TIME
       TICKET IS NON-REFUNDABLE.
          NOTE -
           IF ANY PART OF THE TICKET IS UNUSED IT HAS NO
           VALUE AFTER TICKETED DEPARTURE DATE.
           --------
           THE OPTIONAL PAYMENT CHARGE WILL NOT BE REFUNDED.
   CHANGES
     ANY TIME
       CHANGES NOT PERMITTED.
       WAIVED FOR ILLNESS OR DEATH OF PASSENGER OR FAMILYMEMBER.
          NOTE -
           PENALTY WAIVED IN CASE OF ILLNESS/DEATH OF TRAVELING COMPANION.

Hiermit wäre dieses Ticket also kostenlos umbuchbar, wenn man krank wird. Da mein Zugriff auf die Tarifregeln nicht vollständig ist, bin ich mir nicht 100% sicher, ob es nicht sogar (in diesem Fall) möglich ist zu stornieren, aber Delta z.B. hat das auch explizit in den Regeln stehen:

Zitat
CANCELLATIONS
   
     ANY TIME
       TICKET IS NON-REFUNDABLE IN CASE OF CANCEL.
       WAIVED FOR ILLNESS OR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER.

Insofern hat Anja auch ohne eine bestehende Reiserücktrittskostenversicherung (die ich persönlich als Kandidat für den Titel des größten Unsinn seit Menschengedenken ansehe) den Flugpreis aufgrund ihrer Erkrankung erstattet bekommen...

Viele Grüße - Dirk

BeateR

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Re: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« Antwort #10 am: 12.09.2011, 17:30 Uhr »
Hallo Dirk,

wieder mal wir zwei :D

Also: Squirrel schrieb eindeutig, dass Ihr Flug in einem Tarif war, der nicht umbuchbar und nicht stornierbar war. Genau deshab habe ich geantwortet, dass dann eine Stornierung nur mit einer Rücktrittsversicherung möglich wäre.

Bei Hotels (Buchung Hotwire) sieht es dann wieder anders aus, da ist oft Kulanz möglich. Aber bei Airlines wäre mir das was ganz was neues.

Beate

djohannw

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Re: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« Antwort #11 am: 12.09.2011, 18:35 Uhr »
Also: Squirrel schrieb eindeutig, dass Ihr Flug in einem Tarif war, der nicht umbuchbar und nicht stornierbar war. Genau deshab habe ich geantwortet, dass dann eine Stornierung nur mit einer Rücktrittsversicherung möglich wäre.

Bei Hotels (Buchung Hotwire) sieht es dann wieder anders aus, da ist oft Kulanz möglich. Aber bei Airlines wäre mir das was ganz was neues.

Nein, eben nicht - siehe oben. Es ist ein (im Zweifel einklagbarer) Bestandteil der Tarifregeln, dass man im Krakheitsfall (natürlich gegen Nachweis) kostenfrei stornieren kann, auch wenn das Ticket ansonsten nicht erstattbar und nicht umbuchbar ist - und eben keine Kulanz, die Hotwire da an den Tag legt. Und die Rückmeldung von Anja zeigt auch, dass dies problemlos klappt, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.

Diese Sache gibt es seit vielen Jahren - aber eben NICHT bei ALLEN Airlines und NICHT bei ALLEN Tickets. Zudem ist die Ausgestaltung dieser Regelung extrem unterschiedlich, manche Airlines erlauben nur die Stornierung bei eigener Erkrankung, andere bei der Erkrankung von (nahen) nicht mitreisenden Familienangehörigen, wieder andere von Mitreisenden Nicht-Familienangehörigen - die Variationen sind da ziemlich groß, und sie können innerhalb der selben Airline auch noch von Abflughafen zu Abflughafen unterschiedlich sein. In sofern sollte man ein gutes Reisebüro aufsuchen, wenn man sich ggf. auf so eine Regelung zurückziehen möchte.

Mich stört an Deinem Post übrigens der Absolutismus, mit dem Du Deine Meinung verkaufst, ohne sie mit Fakten (wie ich in meinem Post oben mit den Auszügen aus Tarifregeln, die verifizierbar sind) zu belegen. Dazu fällt mir in der Regel nur ein bekanntes Zitat von Dieter Nuhr ein...

Viele Grüße - Dirk

freddykr

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Re: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« Antwort #12 am: 12.09.2011, 18:53 Uhr »
Dazu fällt mir in der Regel nur ein bekanntes Zitat von Dieter Nuhr ein...
Also Dirk... tstststs

Das Problem von Beate und vielen anderen wird sein, dass diese Sonderregelungen kaum bekannt sind. Viele bekommen die genauen Tarifregeln ja auch nie zu Gesicht, respektive verstehen sie nicht.
Ich selbst kannte die Ausnahmen auch nur bei Tod, aber dass es dies auch bei Krankheit gibt, gut zu wissen.
Viele Grüße,
Danilo


djohannw

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Re: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« Antwort #13 am: 12.09.2011, 22:04 Uhr »
Das Problem von Beate und vielen anderen wird sein, dass diese Sonderregelungen kaum bekannt sind. Viele bekommen die genauen Tarifregeln ja auch nie zu Gesicht, respektive verstehen sie nicht.
Ich selbst kannte die Ausnahmen auch nur bei Tod, aber dass es dies auch bei Krankheit gibt, gut zu wissen.

Die Dir nächste Airline hat das auch nur bei Tod von Passagier oder Familienmitglied, ebenso AC und OS. CO die oben erwähnte, LX hat gar keine Regelung, UA und BD folgende Passage:

Zitat
D.  EMERGENCY PROVISION
           --
             TICKET MAY BE USED TOWARD PURCHASE OF
             ANOTHER TICKET DUE TO AN EMERGENCY OF
             PASSENGER / IMMEDIATE FAMILY MEMBER OR
             TRAVELING COMPANION.
             DOCUMENTATION REQUIRED.

Und das alles für den exakt selben koordinierten Atlantic++ Tarif LLNNZDEW nach New York - in sofern hast Du also Recht, dass es schwer zu durchschauen ist, welche Regel denn jetzt gilt. Aber wie schon bei den Mietwagen erstmal alle in Panik versetzen und mit gefährlichem Halbwissen Dinge als die unumstößliche Wahrheit zu verkaufen, das finde ich extrem blöd...dafür gibt's Formulierungen mit "ich glaube", "ich denke" oder "ich meine". Aber Sätze wie
 
Ohne Rücktrittsversicherung ist das der Airline völig egal, ob und aus welchem Grund Du stornieren willst oder musst.

sollte man sich dann schenken, wenn man es nicht sicher weiß.

Viele Grüße - Dirk

squirrel

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Re: Flugstornierung - Rückerstattung Tax/Steuer
« Antwort #14 am: 13.09.2011, 12:32 Uhr »
Also ich hatte direkt bei Delta auf der homepage gebucht. Und habe keine Reiserücktrittskostenversicherung
gehabt. Schließe ich nie ab. (Gäbe wohl eh nur Stress, da ich eine chronische Erkrankung habe, die Schubweise auftritt).

Übrigens bei hotwire habe ich so auch mein Geld für die gebuchten Hotels zurückerhalten - da reichte dann
das Attest per e-mail.

Gruß Anja