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Autor Thema: Zollfreimenge?  (Gelesen 18235 mal)

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schedeffi

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Zollfreimenge?
« am: 19.07.2012, 18:46 Uhr »
Hallo,

leider kann man es auf den Zollseiten nicht verständlich rauslesen :(

Wenn ich mir diverse Ware im Wert von 430€ kaufe und z.B. eine Tasche für 70€ noch dazu... was muss ich zahlen? Muss ich 500€ verzollen oder nur die 70?

Lg und Danke



RainerS.

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #1 am: 19.07.2012, 18:55 Uhr »
nur das was 430 € überschreitet wird verzollt ...

allerdings kann man nicht *aufteilen* - z.b. ne uhr für 400 € und dann noch ne tasche für 70 € dann werden die 70 € voll versteuert ....
gruß aussem Ruhrpott ~ Rainer

Tipprunde BuLi 16/17

Jack Black

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #2 am: 19.07.2012, 18:56 Uhr »
leider kann man es auf den Zollseiten nicht verständlich rauslesen :(

Freimenge bleibt Freimenge.

Wenn ich mir diverse Ware im Wert von 430€ kaufe und z.B. eine Tasche für 70€ noch dazu... was muss ich zahlen? Muss ich 500€ verzollen oder nur die 70?

Du musst 70€ verzollen. Man muss nur darauf achten, dass die Waren auch so aufteilbar sind in "Freimenge" und "nicht Freimenge". In Deinem Beispiel geht das - aber wenn Du beispielsweise ein Laptop im Wert von 500€ mitbringst, dann kann man nicht 430€ davon abziehen, weil es nicht gelingt, die Ware(n) entsprechend aufzuteilen. Dann musst Du in den sauren Apfel beißen und die 500€ komplett verzollen.

schedeffi

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #3 am: 19.07.2012, 19:13 Uhr »
Und das ist ganz sicher??? Nicht dass ich zum Zoll reinmaschiere und dnan doch auf 600 € zahlen muss weil dann kauf ich nämlich lieber keine zweite Tasche mehr



leia

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #4 am: 19.07.2012, 19:33 Uhr »
Ja.
Viele Grüße Leia


Jack Black

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #5 am: 20.07.2012, 13:08 Uhr »
Und das ist ganz sicher???

Nein, wir wollen Dich veräppeln.

Detritus

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #6 am: 20.07.2012, 13:19 Uhr »
Hallo,

leider kann man es auf den Zollseiten nicht verständlich rauslesen :(


Die haben das doch sogar mit Beispiel:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Als-Tourist-nach-Deutschland/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen.html;jsessionid=2B5FB41B4724469079CE0F932561CA33

"Beispiel:
Ein Ehepaar reist auf dem Landweg (Pkw) aus der Schweiz ein, wo es 4 antike Stühle gekauft hat. Die Wertgrenze beträgt pro Reisenden 300 Euro, da sie nicht im See- oder Flugverkehr einreisen. Jeder Stuhl kostet 120 Euro. Beide Reisende können innerhalb der Wertgrenze von 300 Euro jeweils 2 Stühle (240 Euro) abgabenfrei einführen.

Ein anderes Ehepaar reist ebenfalls aus der Schweiz ein, wo es sich einen alten, restaurierten Bauernschrank im Wert von 320 Euro gekauft hat. Da der Schrank jedoch nicht teilbar ist, kann sein Wert nicht aufgeteilt werden. Demnach ist der Bauernschrank einem Ehepartner zuzuordnen. Sein Wert in Höhe von 320 Euro übersteigt die Freigrenze von 300 Euro. Somit fallen für den Schrank Einfuhrabgaben an."

Ersetze Stühle durch Handtaschen und 300,- durch 430,- € - et voilà

Jack Black

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #7 am: 20.07.2012, 13:41 Uhr »
Das Beispiel ist zugegenermaßen etwas zu simpel gewählt. Es wäre interessanter gewesen, die Variante a) mit drei Stühlen à 120€ durchzuspielen. So kann man in der Tat nicht erkennen, was beim Überschreiten der Freimenge geschieht, wenn die Waren aber dennoch teilbar ist. Und mit 3 Stühlen hätte man quasi alle Fälle in einem Rutsch abgedeckt (240€ sind dann frei, der dritte Stuhl zu 120€ muss verzollt werden).

P.S.: Ne, sind ja 300 pro Person frei. Dann ist das etwas unglücklich mit dem Preis der Stühle.

Denn nehmen wir 5 Stühle a 140€. Sind zusammen 700,-€, aber nicht aufteilbar auf 2x300 + 100. Also sind 4 Stühle frei (= 560,-€, nämlich p.P 280€) und der letzte Stuhl muss verzollt werden.

Turlion

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #8 am: 20.07.2012, 14:04 Uhr »
Und das ist ganz sicher??? Nicht dass ich zum Zoll reinmaschiere und dnan doch auf 600 € zahlen muss weil dann kauf ich nämlich lieber keine zweite Tasche mehr

Man kann auch ganz einfach bei "nichts zu deklarieren" durchmarschieren und gar nichts verzollen.

BeateR

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #9 am: 20.07.2012, 14:22 Uhr »
Und das ist ganz sicher??? Nicht dass ich zum Zoll reinmaschiere und dnan doch auf 600 € zahlen muss weil dann kauf ich nämlich lieber keine zweite Tasche mehr

Man kann auch ganz einfach bei "nichts zu deklarieren" durchmarschieren und gar nichts verzollen.

Und wenn Du dann zufällig kontrolliert wirst, dann wirds richtig teuer.

Beate

Turlion

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #10 am: 20.07.2012, 14:40 Uhr »
Und das ist ganz sicher??? Nicht dass ich zum Zoll reinmaschiere und dnan doch auf 600 € zahlen muss weil dann kauf ich nämlich lieber keine zweite Tasche mehr

Man kann auch ganz einfach bei "nichts zu deklarieren" durchmarschieren und gar nichts verzollen.

Und wenn Du dann zufällig kontrolliert wirst, dann wirds richtig teuer.

Beate


Nur wenn sie eindeutig nachweisen können, dass du das Produkt in den USA gekauft hast. Aber wie wollen die kontrollieren ob ich z.B. meine Kleider nicht bereits hier gekauft habe?


BeateR

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #11 am: 20.07.2012, 14:44 Uhr »
Und das ist ganz sicher??? Nicht dass ich zum Zoll reinmaschiere und dnan doch auf 600 € zahlen muss weil dann kauf ich nämlich lieber keine zweite Tasche mehr

Man kann auch ganz einfach bei "nichts zu deklarieren" durchmarschieren und gar nichts verzollen.

Und wenn Du dann zufällig kontrolliert wirst, dann wirds richtig teuer.

Beate


Nur wenn sie eindeutig nachweisen können, dass du das Produkt in den USA gekauft hast. Aber wie wollen die kontrollieren ob ich z.B. meine Kleider nicht bereits hier gekauft habe?



Naja, Du kannst davon ausgehen, dass die Zöllner auch nicht gerade dumm sind. Aber ok, jeder wie er will. Du solltest nur vorsichtig sein, solche Sachen hier zu posten.

Gruss Beate

TheHonk

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #12 am: 20.07.2012, 15:26 Uhr »
Wenn ich da an die letzten Beiden Einreisen EX-USA in Frankfurt denke...

Da war weit und breit kein Zöllner... Am roten Ausgang hing ein rotes Telefon und ein Schild auf dem stand:

Wenn sie etwas zu verzollen haben, wählen sie bitte folgende Nummer: ...

klar... Mach ich... sofort...

Everybody´s got a Butt...
... And a Point of View...


TGW712

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #13 am: 20.07.2012, 15:30 Uhr »
Und das ist ganz sicher??? Nicht dass ich zum Zoll reinmaschiere und dnan doch auf 600 € zahlen muss weil dann kauf ich nämlich lieber keine zweite Tasche mehr

Man kann auch ganz einfach bei "nichts zu deklarieren" durchmarschieren und gar nichts verzollen.

Und wenn Du dann zufällig kontrolliert wirst, dann wirds richtig teuer.

Beate


Nur wenn sie eindeutig nachweisen können, dass du das Produkt in den USA gekauft hast. Aber wie wollen die kontrollieren ob ich z.B. meine Kleider nicht bereits hier gekauft habe?



Falsch. Sie müssen Dir formal gesehen nur nachweisen, dass Du Waren nach Deutschland von außerhalb der EU einführst. DU musst dann beweisen, dass es eine Wiedereinfuhr ist und in Deutschland dafür schonmal Steuern bezahlt wurden. Die Zollabgabe wird nämlich durch die reine Einfuhr fällig und ist nicht an Vorsatz oder andere persönlichen Dinge geknüpft.

Nur im Strafverfahren würde es dann ggf. anders aussehen.

Dennoch ist das Risiko für einen Normalbürger natürlich gering.

wilma61

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #14 am: 20.07.2012, 15:41 Uhr »
Nur wenn sie eindeutig nachweisen können, dass du das Produkt in den USA gekauft hast. Aber wie wollen die kontrollieren ob ich z.B. meine Kleider nicht bereits hier gekauft habe?

Ne, da biste auf dem falschen Pferd. Den Ursprung der Ware musst du nachweisen,

wenn der Zöllner das verlangt.

@Honk

Wenn der rote Channel nicht besetzt ist und du keinen Zöllner kontaktierst hast du sofort den

Straftatbestand der "Steuerhinterziehung" (juristisch nicht ganz korrekt,

aber für Laien verständlicher) erfüllt.