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...welche in die EU wollen überwiegend nur durch Deutschland .
Das rot-grüne Hamburg beginnt schon mal die Grundrechte einzuschränken:http://www.welt.de/regionales/hamburg/article146771666/Hamburg-will-Gebaeude-fuer-Fluechtlinge-beschlagnahmen.html
Das rot-grüne Hamburg schränkt nicht die Grundrechte ein, es ist das Grundgesetz selbst welche diese Einschränkung zulässt.
Zitat von: Wurzelsepp am 23.09.2015, 18:10 UhrDas rot-grüne Hamburg schränkt nicht die Grundrechte ein, es ist das Grundgesetz selbst welche diese Einschränkung zulässt.sorry, aber das ist leicht irreführend. Richtig ist, daß das Grundgesetz selbst eine Einschränkung durch Gesetz zuläßt. Wenn Hamburg ein solches Gesetz erläßt, dann handelt es sich um nichts anderes als eine solche Einschränkung des Grundrechts durch die Stadt (bzw. richtiger das Land) Hamburg - wobei man gespannt sein darf, inwieweit die Zulässigkeitserfordernisse einer solchen Einschränkung erfüllt werden: Da es sich wohl um eine (wenngleich ggfs. zeitlich beschränkte) Enteignung handelt, müssen Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt werden - was nach Presseberichten auch geregelt werden soll. Dennoch tut sich da ein unendliches Streitpotential auf.
Siehste. Das Grundgesetz sagt "diese Grundrechte, blah blah, koennen aber per Gesetz eingeschraenkt werden." Die Verfassung der USA ist hingegen das oberste Gesetz des Landes, und Gesetze, die da was einschraenken wollen, sind verfassungswidrig.
Ob es sich nun um den Besitz von Schusswaffen handelt, das Recht auf Abtreibung, oder die Verehelichung gleichgeschlechtlicher Paare handelte.
Zitat von: mrh400 am 23.09.2015, 18:35 UhrZitat von: Wurzelsepp am 23.09.2015, 18:10 UhrDas rot-grüne Hamburg schränkt nicht die Grundrechte ein, es ist das Grundgesetz selbst welche diese Einschränkung zulässt.sorry, aber das ist leicht irreführend. Richtig ist, daß das Grundgesetz selbst eine Einschränkung durch Gesetz zuläßt. Wenn Hamburg ein solches Gesetz erläßt, dann handelt es sich um nichts anderes als eine solche Einschränkung des Grundrechts durch die Stadt (bzw. richtiger das Land) Hamburg - wobei man gespannt sein darf, inwieweit die Zulässigkeitserfordernisse einer solchen Einschränkung erfüllt werden: Da es sich wohl um eine (wenngleich ggfs. zeitlich beschränkte) Enteignung handelt, müssen Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt werden - was nach Presseberichten auch geregelt werden soll. Dennoch tut sich da ein unendliches Streitpotential auf.Und genau so meine ich das auch. Natürlich wird nicht entschädigungslos enteignet, das lässt das GG nicht zu. Aber allein schon der Eingriff in die freie Verfügbarkeit über das Eigentum über jegliche bisherige Einschränkungen hinaus und auch die Einschränkung der Vertragsfreiheit sind sehr bedenklich. So mancher hier fände das wohl nicht mehr so unproblematisch wenn seine leerstehende Eigentumswohnung zwangsvermietet werden sollte an einen Mieter den der Staat bestimmt. Wirtschaftlich gesehen ist der Schaden u. U. gar nicht so groß oder vielleicht sogar keiner vorhanden. Schließlich gibt es keinen solventeren Mieter als den Staat und am Ende der Mietdauer gibt es eine Komplettrenovierung auf Steuerzahlerkosten.
Zitat von: Kar98 am 23.09.2015, 19:22 UhrSiehste. Das Grundgesetz sagt "diese Grundrechte, blah blah, koennen aber per Gesetz eingeschraenkt werden." Die Verfassung der USA ist hingegen das oberste Gesetz des Landes, und Gesetze, die da was einschraenken wollen, sind verfassungswidrig.Die Grundrechte (Artikel 1-10 GG) können auch hierzulande nicht verändert, eingeschränkt oder angeschafft werden.