Nur um die Dimensionen klarzumachen die aktuellen Sätze (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen) für vollbeschäftigte Arbeitnehmer:
Arbeitslosenversicherung: 3%
Rentenversicherung: 18,7%
gesetzliche Krankenversicherung: 14,6% (plus vom Arbeitnehmer zu zahlender Zuschlag)
Pflegeversicherung: 2,35%
Somit muß der Arbeitgeber
zusätzlich zum Bruttolohn rund
19,5% darauf als Sozialversicherungsbeitrag zahlen. Die Sätze schwanken jährlich, aber die Größenordnung ändert sich nicht signifikant (
Tabelle)