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Autor Thema: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswidrig  (Gelesen 2734 mal)

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Volker G.

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Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
« Antwort #15 am: 08.06.2006, 11:45 Uhr »
Letztendlich sind es doch eigentlich nur Spitzfindigkeiten.
Wenn die US Immigration die Daten haben will und von den Airlines nicht mehr bekommt, dauert halt der Immigrationprozess länger, da man als Urlauber dann das gesamte Blatt selber ausfüllen muss und wers nicht tut darf dann gleich wieder Retour fliegen :shock:
Also ist letztendlich mit dem Urteil wohl nichts gewonnen!
CU

Volker G.

freddykr

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Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
« Antwort #16 am: 19.06.2006, 19:16 Uhr »
Wie nicht anders zu erwarten war:

"NEUES ABKOMMEN
EU gibt Passagierdaten auch künftig an USA weiter
"

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,422326,00.html
Viele Grüße,
Danilo


mrh400

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Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
« Antwort #17 am: 19.06.2006, 20:51 Uhr »
Hallo,
Zitat von: freddykr
Wie nicht anders zu erwarten war:

"NEUES ABKOMMEN
EU gibt Passagierdaten auch künftig an USA weiter
"

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,422326,00.html
das sind nun (wie bei Meldungen dieser Bildzeitung im Wochenrhythmus nicht anders zu erwarten war  :wink: ) allerdings bislang alles reine Absichtserklärungen, wobei der aufgezeigte Weg und die vorgeschlagene Methode ein eindrücklicher Beweis sind, mit wie wenig wirklich demokratischer Legitimation die KOM zu handeln pflegt (aber das gehört ja eigentlich nicht hierher).
Gruß
mrh400

OWL

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Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
« Antwort #18 am: 01.10.2006, 09:30 Uhr »
Nun ist es soweit, das "juristische Vakuum" ist da, aber das große Chaos ist trotzdem nicht ausgebrochen:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,440207,00.html

Quid licet Iovi, non licet bovi

HashBrown

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Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
« Antwort #19 am: 01.10.2006, 20:09 Uhr »
Liegt vermutlich daran, dass die USA den EUGH nicht ganz so ernst nehmen, wie dieser sich selbst...  :D
Viele Grüße, HashBrown

BettinaW

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Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
« Antwort #20 am: 02.10.2006, 20:04 Uhr »
Zitat von: die_franken
Toll! :shock:

eigentlich ist das doch egal, wenn meine Daten vorab in die USA gesand werden oder bei der Einreise meine Daten gespeichert werden :!:  :!:


oder :?:  :?:


Der gleichen Meinung bin ich auch!!

Gruß
Bettina

Davidc

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Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
« Antwort #21 am: 03.10.2006, 23:29 Uhr »
Gar nicht egal ist mir, dass alle Daten auch an Geheimdienste weitergegeben werden (können).

Stört hier scheinbar niemand. Dann kann man ja auch seine Kreditkartendaten etc. an die deutschen Geheimdienste geben. Und schon bewegen wir uns in Richtung Staat a la DDR.
Aber für ein freies Land wie die USA ist das ja völlig OK.

OWL

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mannimanta

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Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
« Antwort #23 am: 06.10.2006, 18:10 Uhr »
Das es so kommt, habe ich von Anfang an gewusst.
Die EU plustert sich auf, von wegen Datenschutz, illegal e.t.c.
Lächerlich, keine Chance!
Dabei ist die amerikanische Denkweise doch so einfach:
Wenn jemand in mein Haus kommen will, bestimme ich die Regeln!
Wem das nicht passt, der soll es eben lassen.
und mal als Denkanstoss:
wie wären wohl die Einreisebestimmungen in Europa,
wenn es bei uns einen Terroranschlag mit 3000 Toten gegeben hätte?

 :idea:

BettinaW

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Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
« Antwort #24 am: 06.10.2006, 21:30 Uhr »
Zitat von: Davidc
Gar nicht egal ist mir, dass alle Daten auch an Geheimdienste weitergegeben werden (können).

Stört hier scheinbar niemand. Dann kann man ja auch seine Kreditkartendaten etc. an die deutschen Geheimdienste geben. Und schon bewegen wir uns in Richtung Staat a la DDR.
Aber für ein freies Land wie die USA ist das ja völlig OK.


Also wenn der deutsche Geheimdienst deine Kreditkartendaten etc. haben möchte, dann hat er die bestimmt schon. Oder glaubst du die fragen persönlich an wenn sie was wissen wollen?

Ich weiß gar nicht, warum sich jeder so aufregt nur weil die Daten des Reisepaß bereits vor der Einreise in die USA übermittelt werden.
Aber über die Daten, auch persönliche, die Tag täglich im Internet herumschwirren und die jeder mehr oder weniger einfach mitlesen und verfolgen kann, da regt sich fast keiner auf. Denn wenn das so wäre, dann gäbe es solche Foren wie dieses und viele andere beliebte Seiten im Internet nicht.

Gruß
Bettina

Davidc

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Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
« Antwort #25 am: 07.10.2006, 09:29 Uhr »
Wenn alle die Datensammlerei der USA im Kampf gegen den Terror helfen sollten, warum macht man das dann nur mit den Ausländern, die mal dort Urlaub machen wollen?

Warum brauchen Amerikaner bis heute keinen Ausweis und es gibt keine Meldebehörde, bei der man sich ab- und anmelden muss, wenn man umzieht? Da werden nicht einmal die Mindestdaten erfasst und verarbeitet.

Hier gibt es Schwarz-Weiss-Malerei: Alle Einreisenden = potentielle Terroristen -> also genau überwachen und auch noch den Essenswunsch erfassen.
Menschen die im Land leben und Einheimische = da kann nichts passieren.

Und wenn eines Tages jeder Urlauber dort einen DNA-Test machen muss, dann ist das auch noch OK? So weit wird es noch kommen, es würde mich nicht mehr wundern.

Heiner

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Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
« Antwort #26 am: 07.10.2006, 10:09 Uhr »
Hi!

Die Datenliste zum Fluggastdaten-Abkommen

Der zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) ausgehandelte Kompromiss über die Bereitstellung von Fluggastdaten umfasst laut Amtsblatt der Europäischen Union folgende 34 Punkte, die bereits dem abgelaufenen Abkommen angehängt waren, aber jetzt unverändert blieben.

    * PNR-Buchungscode (Passenger Name Record)
    * Datum der Reservierung
    * Geplante Abflugdaten
    * Name
    * Andere Namen im PNR
    * Anschrift
    * Zahlungsart
    * Rechnungsanschrift
    * Telefonnummern
    * Gesamter Reiseverlauf für den jeweiligen PNR
    * Vielflieger-Eintrag (beschränkt auf abgeflogene Meilen und Anschrift(en))
    * Reisebüro
    * Bearbeiter
    * Codeshare-Information im PNR
    * Reisestatus des Passagiers
    * Informationen über die Splittung/Teilung einer Buchung
    * E-Mail-Adresse
    * Informationen über Flugscheinausstellung (Ticketing)
    * Allgemeine Bemerkungen
    * Flugscheinnummer
    * Sitzplatznummer
    * Datum der Flugscheinausstellung
    * Historie über nicht angetretene Flüge (no show)
    * Nummern der Gepäckanhänger
    * Fluggäste mit Flugschein, aber ohne Reservierung (go show)
    * Spezielle Serviceanforderungen (OSI - Special Service Requests)
    * Spezielle Serviceanforderungen (SSI/SSR Sensitive Security Information/Special Service Requests)
    * Information über den Auftraggeber (received from)
    * Alle Änderungen der PNR (PNR-History)
    * Zahl der Reisenden im PNR
    * Sitzplatzstatus
    * Flugschein für einfache Strecken (one-way)
    * Etwaige APIS-Informationen (Advance Passenger Information System)
    * ATFQ-Felder (automatische Tarifabfrage)

Quelle http://www.airliners.de/tourismus/nachrichten/artikelseite.php?articleid=9687

Gruß Heiner


Wat mutt, dat mutt

Baerontour

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Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
« Antwort #27 am: 08.10.2006, 11:27 Uhr »
Kein Mensch regt sich hier auf was mit seinen Daten alles passiert, wenn man eine Payback-Karte nutzt. Oder seine Daten bei amazon.de angibt oder seine Personalausweisnummer bei irgendeinem Mobilfunk-Anbieter, selbst wenn man mit Werbebriefen oder -mails zugemüllt wird usw. usw. :wut33:
Warum auf einmal dieses Geschrei, wenn man in den USA sowieso nur Urlaub machen will?!  :urlaub:
Gruß, Baerontour


Daniel

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Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
« Antwort #28 am: 08.10.2006, 12:43 Uhr »
Der Vergleich hinkt, denn bei der Paybackkarte und bei Amazon werden garantiert nicht so viele Daten übermittelt bzw. abgefragt.


Davidc

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Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
« Antwort #29 am: 08.10.2006, 21:12 Uhr »
Der Vergleich hinkt auch deshalb, weil Payback und Co. deutschem Datenschutz unterleigen und der ist (noch) einigermaßen ordentlich.

Warum haben sich eigentlich die Amerikaner so aufgeregt, als sie bei der Einreise in Südamerika eines Tages von sich Fotos machen lassen mussten? Ist ist schon seltsam, was man für sich selbst einfordert, aber gleichzeigt nicht selbst bereit ist zu leisten.