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Autor Thema: Gerichtsurteil zu Bahnverspätungen und dem “Rail & Fly”-Ticket  (Gelesen 427 mal)

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tom22

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Zitat
Der Bundesgerichtshof hat die Haftung eines Reiseveranstalters für Bahnverspätungen beim Angebot eines Rail & Fly Tickets auch für den Fall bestätigt, dass dem Reisenden selbst die Auswahl einer passenden Zugverbindung oblag.

In dem heute vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangt die Klägerin von der beklagten Reiseveranstalterin die Erstattung von Zusatzkosten und Aufwendungen, die ihr wegen eines verpassten Fluges entstanden sind. Sie hatte bei der Beklagten eine All-Inclusive-Flugpauschalreise von Düsseldorf nach Samaná in der Dominikanischen Republik gebucht. Der Hinflug sollte am 19.06.2007 um 11.15 Uhr starten. Für die Anreise zum Flughafen nahm die Klägerin das “MEIER`S WELTREISEN Rail & Fly Ticket” in Anspruch. Zu diesem Ticket wurde in der Katalogbeschreibung und in einem der Klägerin ausgehändigten Informationsblatt der Beklagten ausgeführt:
.....

http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/bahnverspaetungen-und-das-rail-fly-ticket-323203



Tinerfeño

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Deswegen sehe ich auch zu, dass ich möglichst mindestens einen 4-Stunden-Puffer habe, sollte ich mit dem Zug anreisen...
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