« Antwort #3 am: 10.11.2022, 14:36 Uhr »
Wenn man den Häftlingen den Mindestlohn bezahlen soll (war ja Gegenstand einer Klage im Frühjahr vor dem BGH), dann müßte man ihm auch konsequent die Unterbringungs- und Verpflegungskosten in Rechnung stellen. Mit der Gefangenenarbeit wird kein Profit erzielt. Zitat: "Die Kosten für den Justizvollzug beliefen sich im Jahr 2021 auf insgesamt 502 Mio. Euro. Dem standen Arbeitseinnahmen in Höhe von nur knapp 35 Mio. entgegen."
Außerdem müßte die Qualität der Arbeit mit der Qualität der gleichen Arbeit auf dem Arbeitsmarkt verglichen werden, auch da gibt es die Erkenntnis, dass (auf Grund von Drogenproblemen u.ä.) die Wertigkeit im Gefängnis weitaus geringer ist als auf dem freien Arbeitsmarkt. Last not least ist der BGH der Ansicht, dass es sich bei der "Arbeit" um eine (meist willkommene) Resozialisierungsmaßnahme handelt, die weniger den Sinn hat, Waren und Werte zu schaffen, sondern soziale Kontakte unter den Sträflingen zu ermöglichen und auch die Strafzeit zu verkürzen, die Arbeitsstunden können angeblich teilweise auf das Strafmaß angerechnet werden.
Wer angemessen bezahlt werden möchte für gute Arbeit, sollte vielleicht einfach keine Straftaten begehen?
Gespeichert
Bornholm: '88, '91, '94, '96, '03, '10, '20
Korsika: '83, '84, '85, '87, '89, '90, '91, '92, '93, '95, '97
USA: '96, '97, '99, '02, '05, '06, '07, '08, '09, '10, '11 (2x), '12, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '24
Kanada: '08