An Eurer Argumentation ist was dran - vielleicht wäre es tatsächlich in der Schweiz legal, mit so etwas einzureisen (evtl. war das in der Schweiz tatsächlich auch angemeldet?). Interessant wäre hier, ob einer unserer Schweizer User Einblick in deren nationale Regelungen hätte.
Andererseits - selbst wenn ich die von ratlady u. Andre beschriebende Definition einer "Pumpgun" annehme; also die klassische Tontaubenflinte o. ä., die nicht unter den Verbrechenstatbestand des WaffG fällt und tatsächlich mit einer WBK legal zu besitzen ist, wäre sie doch (genauso wie die .375 Magnum) anzumelden gewesen. Dann muss sich allerdings die betreffende Fluggesellschaft die Frage stellen lassen, wie sie dazu kommt, das Zeug bei einem Flug nach (primär mal) Deutschland einzuchecken, obwohl sie ja über die Einfuhrbedingungen des Ziellandes umfassend Bescheid wissen müsste. Für den Fall, das das Ganze nicht angemeldet war, wäre es eigentlich ein noch größerer Skandal, denn dann muss sich das Personal des Startflughafens den Vorwurf von extremer Schlamperei und Schludrigkeit gefallen lassen - hat sie doch diese durchaus nicht kleinen Waffen "übersehen".
So oder so - so was darf nicht vorkommen.