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Autor Thema: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?  (Gelesen 1202 mal)

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Davidc

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Hallo,

netter Bericht: nur die Deutschen wollten keine Messer und Pumpgun im Airportgepäck, für die US-Behörden wirklich kein Problem?

http://www.n-tv.de/panorama/Meldungen/Ein-Koffer-voller-Waffen-article351116.html

Kann ich mir kaum vorstellen ..... oder wo steht das, dass man all diese Dinge einchecken darf?

Stefan M.

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  • 14 x USA - und kein Ende in Sicht!
Das habe ich mir auch gedacht als ich das gelesen habe. Wie zum Teufel kann man solche Waffen einfach im Gepäck einchecken???
"Mit des Weißbiers Hochgenuss, wächst des Bauches Radius..." (unbekannter Autor)


Palo

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Wie zum Teufel kann man solche Waffen einfach im Gepäck einchecken???

Warum nicht, man muesste ja wirklich einen langen Arm haben um an die Waffen im Cargo bin ran zu kommen und Unheil zu stiften.

Gruß

Palo

Davidc

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Hallo,

und was ist im Flughafen selbst - Waffen ganz unproblematisch?

Außerdem haben diverse Leute und Mitarbeiter auch nach dem Check-in Zugang zu den Waffen.

Palo

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Außerdem haben diverse Leute und Mitarbeiter auch nach dem Check-in Zugang zu den Waffen.

Jo, die koennen auch an deine Zahnbuerste ran und diese infizieren   :zuberge:
Gruß

Palo

Andre

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Man kann, in Abhaengigkeit von der Airline, Waffen schon im Gepaeck aufgeben. Sie muessen nur in einem entsprechenden Behaeltnis verpackt (das Schloss muss ausgebaut und separat verpackt sein) und bei der Airline angemeldet sein.

mrh400

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Hallo,
und was ist im Flughafen selbst - Waffen ganz unproblematisch?
dagegen ist aber auch bei uns im Prinzip kein Kraut gewachsen - oder hast Du schon einmal erlebt, daß auf dem Weg zum Flughafen oder zum Check-in ein Koffer kontrolliert wurde? Jedenfalls die Landseite eines Flughafens ist eigentlich völlig ungeschützt

Außerdem haben diverse Leute und Mitarbeiter auch nach dem Check-in Zugang zu den Waffen.
Da liegt allerdings schon ein Problem. Einem Waffenschgmuggel in den luftseitigen Bereich ist damit Tür und Tor geöffnet. Ein Komplize bei der Gepäckkontrolle könnte sich leicht den "richtigen" Koffer anhand des Röntgenbildes heraussuchen. Irgendwie müssen ja seinerzeit auch die "box cutter" in die Maschinen gekommen sein.
Gruß
mrh400

ratlady

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oder wo steht das, dass man all diese Dinge einchecken darf?


z.B. hier...

Außerdem haben diverse Leute und Mitarbeiter auch nach dem Check-in Zugang zu den Waffen.

Zitat
The container must be locked. A locked container is defined as one that completely secures the firearm from access by anyone other than you. Cases that can be pulled open with little effort do not meet this criterion. The pictures provided here illustrate the difference between a properly packaged and an improperly packaged firearm.


(Auszug aus obiger Quelle)

Matze

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Außerdem haben diverse Leute und Mitarbeiter auch nach dem Check-in Zugang zu den Waffen.

Jo, die koennen auch an deine Zahnbuerste ran und diese infizieren   :zuberge:

Sachlichkeit ist wohl nicht so Dein Ding....!
Gruß Matze




San Francisco!!

Stefan M.

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  • 14 x USA - und kein Ende in Sicht!
Na klar, es gibt natürlich Möglichkeiten, auch Schußwaffen legal aufzugeben. Das ist allerdings dann an extrem strenge Vorschriften gebunden und natürlich ANGEMELDET. Im hier vorliegenden Fall war es aber offensichtlich so, dass das Zeug "einfach so" mitgeführt wurde, und das ist es, was mir eigentlich zu denken gibt. Das wollte ich mit meinem ersten Post eigentlich zum Ausdruck bringen.
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ratlady

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Na klar, es gibt natürlich Möglichkeiten, auch Schußwaffen legal aufzugeben. Das ist allerdings dann an extrem strenge Vorschriften gebunden und natürlich ANGEMELDET. Im hier vorliegenden Fall war es aber offensichtlich so, dass das Zeug "einfach so" mitgeführt wurde, und das ist es, was mir eigentlich zu denken gibt.

Woraus schliesst Du, dass es "offensichtlich einfach so" und unangemeldet war?  :think:

Stefan M.

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  • 14 x USA - und kein Ende in Sicht!
Das schließe ich daraus, dass die Behörden und das Flughafenpersonal davon nichts gewusst haben; mithin also aus Wörtern wie "... entdeckt ... " usw.

Übrigens: Im Artikel ist auch zu lesen, dass eine "Pumpgun Kal. 12" mit im Gepäck war. Das erfüllt - sollte es sich dabei um das handeln, was man gemeinhin als Pumpgun bezeichnet, nämlich eine Voderschaftrepetierflinte mit verkürztem bzw. Pistolengriff - gem. § 2 III i. V. m. Anl. 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1.2, § 51 I des deutschen Waffengesetzes (WaffG) selbst bei bloßem Besitz bereits den Tatbestand eines Verbrechens (Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr). Somit ist es also also äußerst unwahrscheinlich, dass dafür irgendeine Erlaubnis vorgelegen hat.
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Andre

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Eine Pumpgun ist eine einfache Schrotflinte, die ihren Namen einfach durch die Art des Nachladens erhalten hat. Das hat nix mit illegal zu tun, sondern ist wahrscheinlich die gaengigste Waffe in den USA schlechthin.

Im Uebrigen erscheint mir der Artikel auch nicht ganz glaubwuerdig zu sein. Zumindest nicht in der Richtung, wie's dargestellt wird. Ich kann mir nur schwer vorstellen, wie der Amerikaner auf einem US Airport mit etlichen Waffen im Gepaeck eingecheckt hat, ohne dafuer eine Erlaubnis gehabt zu haben.Vielleicht lag hier nur ein Fehler im Informationsfluss zwischen den amerikanischen und deutschen Behoerden vor.

ratlady

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Das schließe ich daraus, dass die Behörden und das Flughafenpersonal davon nichts gewusst haben; mithin also aus Wörtern wie "... entdeckt ... " usw.

Laut dieser Quelle behauptet der Typ zumindest, dass er die Waffen ordnungsgemaess angemeldet hat - und genau wie Andre kann ich mir nur schwer vorstellen, dass jemand tatsaechlich einfach eine Ladung Waffen mit dem Rest seines Gepaecks in den Koffer wirft, und sich nix dabei denkt. Was ich mir aber eher vorstellen kann, dass jemand die Waffen ordnungsgemaess aus USA ausfuehrt, sich aber weiter keine Gedanken ueber moegliche Einfuhrbeschraenkungen macht... insbesondere, wenn es um einen Zwischenstopp geht und die Leute im "endgueltigen Bestimmungsland" ihm tatsaechlich versichert haben, das waere kein Problem.

Zitat
Übrigens: Im Artikel ist auch zu lesen, dass eine "Pumpgun Kal. 12" mit im Gepäck war. Das erfüllt - sollte es sich dabei um das handeln, was man gemeinhin als Pumpgun bezeichnet, nämlich eine Voderschaftrepetierflinte mit verkürztem bzw. Pistolengriff - gem. § 2 III i. V. m. Anl. 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1.2, § 51 I des deutschen Waffengesetzes (WaffG) selbst bei bloßem Besitz bereits den Tatbestand eines Verbrechens (Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr). Somit ist es also also äußerst unwahrscheinlich, dass dafür irgendeine Erlaubnis vorgelegen hat.

Das ist NICHT das, was man "gemeinhin als pump gun" bezeichnet - und m.W ist auch in D der Besitz einer Vorderschaftrepetierflinte unter Voraussetzung einer gueltigen Waffenbesitzkarte durchaus legal. Illegal wird es erst unter bestimmten Voraussetzungen - wie z.B. der verkuerzte bzw. Pistolengriff. Ich persoenlich kann in dem vorliegenden Fall keinerlei Information diesbezueglich finden und gehe daher von einer ganz normalen pump gun aus - aber evtl. weisst Du da mehr; lasse mich gern eines besseren belehren  :).

Stefan M.

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  • 14 x USA - und kein Ende in Sicht!
An Eurer Argumentation ist was dran - vielleicht wäre es tatsächlich in der Schweiz legal, mit so etwas einzureisen (evtl. war das in der Schweiz tatsächlich auch angemeldet?). Interessant wäre hier, ob einer unserer Schweizer User Einblick in deren nationale Regelungen hätte.

Andererseits - selbst wenn ich die von ratlady u. Andre beschriebende Definition einer "Pumpgun" annehme; also die klassische Tontaubenflinte o. ä., die nicht unter den Verbrechenstatbestand des WaffG fällt und tatsächlich mit einer WBK legal zu besitzen ist, wäre sie doch (genauso wie die .375 Magnum) anzumelden gewesen. Dann muss sich allerdings die betreffende Fluggesellschaft die Frage stellen lassen, wie sie dazu kommt, das Zeug bei einem Flug nach (primär mal) Deutschland einzuchecken, obwohl sie ja über die Einfuhrbedingungen des Ziellandes umfassend Bescheid wissen müsste. Für den Fall, das das Ganze nicht angemeldet war, wäre es eigentlich ein noch größerer Skandal, denn dann muss sich das Personal des Startflughafens den Vorwurf von extremer Schlamperei und Schludrigkeit gefallen lassen - hat sie doch diese durchaus nicht kleinen Waffen "übersehen".

So oder so - so was darf nicht vorkommen. 
"Mit des Weißbiers Hochgenuss, wächst des Bauches Radius..." (unbekannter Autor)