...bliebe - ungeachtet der Legalität oder Illegalität der Waffen - die Frage, welcher Geisteskranke nicht nur "eine Pumpgun vom Kaliber 12, eine 357er Magnum, eine Pistole mit extra langem Lauf und ein Kampfmesser." besitzt sondern auch noch meint, diese bei einer Reise in die Schweiz mit sich führen zu müssen.