@ Doc: soweit ich weiß gilt folgendes: in Minnesota, Rhode Island, Vermont und Wisconsin gibt eine Verpflichtung zur Hilfeleistung, in allen anderen Staaten nicht.
Allerdings, erkennen Gerichte (die Amerikaner gründen ihr Rechtssystem ja auch Vergleichsfälle) meistens wohl auf eine Strafe, weil sie aus der räumlichen Nähe - Beziehung zw. Opfer und Helfer - eine Verpflichtung ableiten.
Daher sollte man also eher von einer Verpflichtung ausgehen.
Die "Good samaritian laws" sind Staatsgesetze, die nicht bei Bundeszuständigkeit gelten (aber doch auch herangezogen werden können).
Sie gelten nicht (oder nur eingeschränkt) für Leute die professionel helfen (jetzt frag mich nicht, wie das bei Ärzten ist, die helfen, aber dabei wie "jedermann" handeln, bei Polizeibeamten außer Dienst wurde so etwas mal verneint und sie als "Jedermänner" angesehen). Ansonsten gelten sie auch nur fahrlässige Handlungen, grob fahrlässige, mutwillige oder vorsätzliche Handlungen sind nicht gedeckt. Und dies dürfte der Knackpunkt sein, denn die Abgrenzung ist fließend, damit tun sich Juristen schon schwer, eine Jury kann das kaum fassen.
Zudem obliegen dem Helfer Sorgfaltspflichten gegenüber dem Verletzten. Verstößt er gegen diese, kann er auch deswegen belangt werden.
Man muß also abwägen und viele entscheiden sich lieber dafür ggf. eine Geldstrafe in Kauf zu nehmen, als eine horrende Zahlung leisten zu müssen.
Hier steht nur die unterlassene Hilfeleistung im Gesetz, den Fall, in dem ein Ersthelfer zivilrechtlich in D belangt werden würde, ist zwar ddenbkbar (vielleicht auch schon vorgekommen), aber eher theoretisch. Zudem halten sich hier die Kosten in Maßen.