Dass sie geklagt hat, bedeutet ja noch lange nicht, dass ein Gericht die Klage auch akzeptiert. Wenn die Klage akzeptiert wird, kommt sie zuerst vor ein sehr niedriges Gericht, welchem normalerweise ein Magistrat vorsitzt (also noch nicht mal ein "richtiger" Richter. Dort wird dann festgestellt, wie hoch die Entschaedigugnsumme maxiamal sein kann. Alles Weitere wird dann vor hoeheren Instanzen verhandelt, bei denen sehr oft die Entschaedigung, wenn weiterhin anerkannt, auf die Haelfte bis sogar ein Viertel runtegesetzt wird.