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Autor Thema: Toll: Frau verklagt google wegen "gefährlicher" Wegbeschreibung!  (Gelesen 1138 mal)

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BigDADDY

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Eine Frau in den USA hat gegen google Klage wegen einer "gefährlichen" Wegbeschreibung in google.maps erhoben:


http://www.rp-online.de/public/kompakt/panorama/864355/Frau-verklagt-Google-Maps.html

Das Geld liegt anscheinend immer noch auf der Straße :roll:
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Tinerfeño

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Sieht wohl so aus, als meint sie die noch im Betastadium befindliche Fußgänger-Wegbeschreibung von Google Maps.
Wenn ich bedenke, dass ich bei einem Fußweg nach Rom die Fähre nach Sardinien nehmen soll und von dort wieder ans Festland, sagt mir das schon viel über die Genauigkeit  :lol:
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

BigDADDY

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Mal sehen, was die Gerichte in den USA sagen...
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Palo

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Wie wär’s mal Garmin, TomTom und wie sie alle heißen zu verklagen, weil sie einen ewig in die falsche Gegend schicken. Vielleicht könnte da ja was bei rausspringen ;-)

Gruß

Palo

Doreen & Andreas

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Wobei die Summe, auf die sie klagt, für amerikanische Verhältnisse eher gering ist...
Viele Grüße,
Andreas
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BigDADDY

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Für eine Landkarte wird's reichen :wink:
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shadra

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Wenn der Weg sie direkt in den Pazifik geführt hätte, wäre sie auch weitergelaufen, oder?
LG Nele

BigDADDY

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Mh,

ist frisch gebrühter Kaffee heiß :roll:
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freddykr

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Mir fällt dazu nur das ein:  :bang: :bang: :bang:
Viele Grüße,
Danilo


BigDADDY

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dschlei

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Re: Toll: Frau verklagt google wegen "gefährlicher" Wegbeschreibung!
« Antwort #10 am: 02.06.2010, 15:17 Uhr »
Dass sie geklagt hat, bedeutet ja noch lange nicht, dass ein Gericht die Klage auch akzeptiert.  Wenn die Klage akzeptiert wird, kommt sie zuerst vor ein sehr niedriges Gericht, welchem normalerweise ein Magistrat vorsitzt (also noch nicht mal ein "richtiger" Richter.  Dort wird dann festgestellt, wie hoch die Entschaedigugnsumme maxiamal sein kann.  Alles Weitere wird dann vor hoeheren Instanzen verhandelt, bei denen sehr oft die Entschaedigung, wenn weiterhin anerkannt, auf die Haelfte bis sogar ein Viertel runtegesetzt wird.
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wolfi

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Re: Toll: Frau verklagt google wegen "gefährlicher" Wegbeschreibung!
« Antwort #11 am: 02.06.2010, 15:37 Uhr »
Für manche Leute ist das wieder ein toller Anlass um über "die dummen Amis" zu schimpfen oder zu spotten . Wen es interessiert, was die Computerfreaks so schreiben:
 
http://winfuture.de/news,55764.html

Jack Black

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Re: Toll: Frau verklagt google wegen "gefährlicher" Wegbeschreibung!
« Antwort #12 am: 02.06.2010, 15:55 Uhr »
 Alles Weitere wird dann vor hoeheren Instanzen verhandelt, bei denen sehr oft die Entschaedigung, wenn weiterhin anerkannt, auf die Haelfte bis sogar ein Viertel runtegesetzt wird.

Das ist der Nachteil des amerikanischen Systems. Wenn bei uns jemand auf 100.000,- Euro klagt, kann er das gerne machen. Daraus leiten sich aber direkt die Gerichtskosten (die in 3-facher Höhe vorab zu leisten sind) sowie die Anwaltskosten ab - egal ob sie nachher Recht bekommt oder nicht.

Da überlegt man sich mindestens zweimal, ob man mal eben ein paar tausend Euro in den Sand setzt, nur um es mal "zu probieren".

Marterpfahl

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Re: Toll: Frau verklagt google wegen "gefährlicher" Wegbeschreibung!
« Antwort #13 am: 02.06.2010, 18:06 Uhr »
Zitat
Als Rosenberg versuchte die Straße zu überqueren, um auf den Gehweg zu kommen, wurde sie von einem Auto erfasst und erlitt mehrere Knochenbrüche
"Die Routenplanung für Fußgänger ist noch im Beta-Stadium. Seien Sie vorsichtig! – Auf dieser Route gibt es möglicherweise keine Bürgersteige oder Fußwege." Rosenberg wirft Google vor, dass diese Warnmeldung auf ihrem Blackberry nicht erschien

Versteh ich nicht. Sie will auf den Gehweg gelangen und beschwert sich, dass keine Gehwege vorhanden sind. :shock:
LG
Rolf


Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es gemacht.

dschlei

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Re: Toll: Frau verklagt google wegen "gefährlicher" Wegbeschreibung!
« Antwort #14 am: 02.06.2010, 18:27 Uhr »
 Alles Weitere wird dann vor hoeheren Instanzen verhandelt, bei denen sehr oft die Entschaedigung, wenn weiterhin anerkannt, auf die Haelfte bis sogar ein Viertel runtegesetzt wird.

Das ist der Nachteil des amerikanischen Systems. Wenn bei uns jemand auf 100.000,- Euro klagt, kann er das gerne machen. Daraus leiten sich aber direkt die Gerichtskosten (die in 3-facher Höhe vorab zu leisten sind) sowie die Anwaltskosten ab - egal ob sie nachher Recht bekommt oder nicht.

Da überlegt man sich mindestens zweimal, ob man mal eben ein paar tausend Euro in den Sand setzt, nur um es mal "zu probieren".
Das haengt davon ab, ob es ein Zivilprozess ist, oder nicht.  Bei Zivilklagen muss der Klaeger die gesammten Kosten vorbezahlen, wenn man gewinnt, kann man die Kosten von der beklagten Partei zurueck holen.

Aber solche Sachen wie oben beschrieben werden miesstens auf Gewinnbeteiligungsbasis (der Anwalt bekommt einen gewissen Anteil der Schadenssumme, machmal bis zu 50%) des Anwalts fuer den Klaeger kostenlos gemacht.

Wenn das Gericht aber entscheidet, dass es ein "frivolous lawsuit" war werden die Klaeger sogar noch mit einer saftigen Strafe belegt!
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