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Autor Thema: USA: Aus Protest mit 4 Tonnen Münzgeld bezahlt...  (Gelesen 610 mal)

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mannimanta

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Anti

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Re: USA: Aus Protest mit 4 Tonnen Münzgeld bezahlt...
« Antwort #1 am: 03.08.2013, 13:35 Uhr »
:shock:

http://www.welt.de/vermischtes/article118649881/Aus-Protest-mit-vier-Tonnen-Muenzen-bezahlt.html

Frage mich, ob das auch bei uns möglich wäre?



Fang schon mal an zu sammeln -  man weiß ja nie, ob man mal über 2 Mio. Schadensersatz o.ä. bekommt...  :zwinker:

Ich habe mal gehört, dass man mehr als 100 Münzen einer Sorte nicht annehmen muss (also auch keine Anwaltskanzlei), aber sicher wissen tue ich das nicht. Das wären dann ja gerade mal läppische 388€


Gruß, Anti

Tinerfeño

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Re: USA: Aus Protest mit 4 Tonnen Münzgeld bezahlt...
« Antwort #2 am: 03.08.2013, 13:52 Uhr »
Ich habe mal gehört, dass man mehr als 100 Münzen einer Sorte nicht annehmen muss (also auch keine Anwaltskanzlei), aber sicher wissen tue ich das nicht. Das wären dann ja gerade mal läppische 388€

§3 MünzG:

Zitat
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.
http://www.buzer.de/gesetz/1126/a16164.htm
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Anti

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Re: USA: Aus Protest mit 4 Tonnen Münzgeld bezahlt...
« Antwort #3 am: 03.08.2013, 14:10 Uhr »
Danke! Das werde ich mal meinen Kunden vor die Nase halten, die meinen, regelmäßig ihr Sparschwein bei uns eintauschen (gegen Lebensmittel) zu müssen! Aber dann ist man ja unfreundlich, "König Kunde", "Geld ist Geld"... Aber schnell genug sind die Kassiererinnen nie.  :?

mrh400

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Re: USA: Aus Protest mit 4 Tonnen Münzgeld bezahlt...
« Antwort #4 am: 03.08.2013, 17:24 Uhr »
Hallo,
§3 MünzG:
richtiges Ergebnis, aber falsche Begründung :wink: - § 3 MünzG regelt den Sonderfall der Annahmepflicht, soweit deutsche Euro-Gedenkmünzen dabei sind.

Maßgebend für "normale" Euro-Münzen ist Art. 11 der unmittelbar geltenden EU-Verordnung Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro:

"Artikel 11
Vom 1. Januar 2002 an geben die teilnehmenden Mitgliedstaaten Münzen aus, die auf Euro oder Cent lauten und den Bezeichnungen und technischen Merkmalen entsprechen, die der Rat nach Artikel 105 a Absatz 2 Satz 2 des Vertrags festlegen kann. Unbeschadet des Artikels 15 haben diese Münzen als einzige in allen diesen Mitgliedstaaten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.
"
Gruß
mrh400

Tinerfeño

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Re: USA: Aus Protest mit 4 Tonnen Münzgeld bezahlt...
« Antwort #5 am: 03.08.2013, 23:47 Uhr »
Hallo,
§3 MünzG:
richtiges Ergebnis, aber falsche Begründung :wink: - § 3 MünzG regelt den Sonderfall der Annahmepflicht, soweit deutsche Euro-Gedenkmünzen dabei sind.

Achja, die lieben Gesetze. Interessant, dass man dann den allgemeinen Fall nicht mit aufgenommen hat, da ja das MünzG wohl doch für alle Arten von Münzen gilt - zuma, die Überschrift "§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht" nun wirklich nicht auf irgendwelche Sonderfälle hindeutet. Danke für die Spezifizierung.
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mrh400

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Re: USA: Aus Protest mit 4 Tonnen Münzgeld bezahlt...
« Antwort #6 am: 04.08.2013, 09:39 Uhr »
da ja das MünzG wohl doch für alle Arten von Münzen gilt
nicht ganz - gemäß §1 geht es um deutsche Euro-Münzen; die EU-Verordnung betrifft dagegen sinnvollerweise alle Euro-Münzen. Sonst müßte man beim Händler ja noch aussortieren, woher die Münzen kommen.
Gruß
mrh400

Tinerfeño

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Re: USA: Aus Protest mit 4 Tonnen Münzgeld bezahlt...
« Antwort #7 am: 04.08.2013, 10:02 Uhr »
da ja das MünzG wohl doch für alle Arten von Münzen gilt
nicht ganz - gemäß §1 geht es um deutsche Euro-Münzen; die EU-Verordnung betrifft dagegen sinnvollerweise alle Euro-Münzen. Sonst müßte man beim Händler ja noch aussortieren, woher die Münzen kommen.

Lächerliches Gesetz - mehr fällt mir dazu nicht ein  :lol:

Naja, Hauptsache ist, dass das mit den 50 Münzen klar ist.  8)
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mrh400

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Re: USA: Aus Protest mit 4 Tonnen Münzgeld bezahlt...
« Antwort #8 am: 04.08.2013, 11:54 Uhr »
... der deutsche Gesetzgeber kann sich halt nur mit der Ausgabe deutscher Münzen beschäftigen.
Gruß
mrh400