Hallo,
Eine neutrale (z.B. gerichtliche) Nachprüfung ist afaik nicht vorgesehen. Man kann sich bei TSA (die ist aber "Partei") beschweren - wenn die der Beschwerde nicht abhelfen, war's das.
Das ist wieder falsch, beim Abschluß des Verfahrens werden dem Antragssteller die Schritte genannt, die er unternehmen kann, falls er mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist.
Hier heißt es:
If you feel that your request for redress was resolved incorrectly, please follow the instructions that you received in your resolution letter.
Frag´ bitte nicht, was darin steht, aber es geht offensichtlich nicht nach dem "friß oder stirb"-Prinzip...