In einem Praezedenzfall hat der Bundesgerichtshof im letzten Jahr eine Klage der "Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" abgewiesen, in der es darum ging, ob die Veroeffentlichung von Bruttopreisen bei Onlineverkauf von Linienflugtickets zwingend vorgeschrieben sei. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 222/00)
Wie schon gesagt, sind die Steuerberechnungen bei Flugtickets nicht so ganz einfach, weil es immer mehre Varianten gibt, die Leistung zu erfuellen.
Noch ein Beispiel:
Flug FRA - ATL auf Delta
Nettopreis fiktiv: 350 EUR
bei Routing nonstop von FRA nach ATL betraegt die Tax ca. 50 EUR.
Ist aber der Nonstopflieger bereits in der Buchungsklasse ausgebucht, kann der Passagier laut Tarifregeln auch im Codesharing mit AF nach Paris fliegen und von dort auf delta weiter nach ATL. Tax hierfuer ca. 80 EUR.
Ist aber auch die Delta Maschine von Paris bereits voll, kann der Passagier laut Tarifregeln auch im Codesharing mit AF (Delta Flugnummer) nach ATL fliegen. Tax hierbei ca. 92 EUR.
Diese Angaben beziehen sich nun aber alle darauf, dass der Rueckflug mit dem gleichen Routing verlaeuft, wie der Hinflug. Es sind aber natuerlich auch die Routingkombinationen der verschiedenen Varianten moeglich, also z.B. Hinflug nonstop und Rueckflug vielleicht sogar von ATL nach JFK, weiter nach CDG und von CDG nach FRA.
Es ist also wirklich beinahe unmoeglich, Bruttopreise anzugeben.
Bei der Buchungsgebuehr stimme ich absolut mit dir ueberein. Dies ist ein fixer Betrag, der scheinbar immer anfaellt und sollte dementsprechend auch gleich zum Nettopreis zuaddiert werden. Es koennte allerdings sein, dass die Buchungsgebuehr pro Buchung und nicht pro Passagier anfaellt. Dann sieht das Ganze schon wieder anders aus.
Aber ich denke, mit derartiger Preis- oder Gebuehrenpolitik baut man sich nicht unbedingt einen zufriedenen Kundenstamm auf.