Hi atecki,
ich muss mich korrigieren, der Zweitpass ist nur 5 Jahre gültig.
Ausserdem scheinen die dt. Bundesländer das in der Praxis etwas unterschiedlich zu handhaben. Während in Rhld-Pf. z.B. gilt:"Jede/r Passinhaber/in hat einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines weiteren Reisepasses, wenn er/sie ein berechtigtes Interesse nachweist. Dieser Nachweis ist von Ihnen persönlich mit einem kurzen schriftlichen Antrag zu erbringen.Ausnahme: Mitarbeiter/innen der Fluggesellschaften benötigen eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie z.B. in einen Staat einreisen möchten, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigern wird, wenn aus Ihrem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben. Bringen Sie bitte Ihren bisherigen Reisepass und ein aktuelles Lichtbild mit. Dazu müssen Sie persönlich kommen. Ein Zweitpass ist fünf Jahre gültig." (siehe
http://www.rlp-buergerservice.de)
sehen die Bayern das anders:"Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Dies stellt eine restriktiv zu handhabende Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit ausschließlich die zuständige Passbehörde zu befinden hat. Die Passbewerberin / der Passbewerber legt hierzu schlüssig und fundiert, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (z.B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) dar, dass sie / er ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Passes geltend machen kann. Begründungen, die nur prophylaktische oder allgemeine Aspekte beinhalten, reichen dafür nicht aus. Auch kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Ebenso ist ein mit Sichtvermerken vollständig bestempelter Pass allein kein Grund für die Ausstellung eines weiteren Passes. Auch die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden, kann ohne Angabe konkreter, schlüssig nachvollziehbarer Gründe nicht automatisch die Ausstellung eines erneuten Zweitpasses zur Folge haben. Gerade bei der Genehmigung von Zweit- oder Drittpässen ist es nämlich unerlässlich, die Notwendigkeit im konkreten Einzelfall zu prüfen." (siehe
http://www.muenchen.de )
Sorry für den langen Text, aber ich finde er gibt die Praxis ganz gut wieder.
Gruss
scoutgirl