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Autor Thema: Schulden/falsche Rechnung in den USA  (Gelesen 5559 mal)

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Jack Black

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Re: Schulden/falsche Rechnung in den USA
« Antwort #30 am: 05.03.2011, 23:35 Uhr »
es geht ja nicht darum, wo ich mich oder Du Dich in so einem Fall schlau machen würdest - das steht hier doch gar nicht zur Diskussion.

Wie bitte? EXAKT DAS steht hier zur Diskussion (zumindest für mich).

Gärtner fragt nun mal - vielleicht unter anderem ? - hier im Forum nach (nicht irgendeines, sondern ein USA-Reise Forum, schließlich ist die Sache ja in den USA passiert).

Nur fragt er eben NICHT, wie man am besten vorgeht, sondern er fragt definitiv (und selbst nach konkreter Nachfrage von EDVM96) nur noch danach, ob es überhaupt ein Problem wäre, die Zeche zu prellen?

Das magst Du jetzt noch so herunterspielen (aus welchem Grund auch immer), aber alles andere, was danach kam, waren "Schlichtungsvorschläge" unsererseits, nach denen genau genommen nicht einmal ansatzweise gefragt war. Und genau deswegen finde ich die ganze Geschichte "seltsam".

Last not least ist es ja nun anscheinend egal, die Rechnung über "nur noch" 6.000$ kann ja anscheinend problemlos beglichen werden, nur noch die fehlenden 2.000,-$ stehen dann noch zur Prüfung aus. Na denn...

dschlei

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Re: Schulden/falsche Rechnung in den USA
« Antwort #31 am: 06.03.2011, 06:02 Uhr »

Die Sache ist, dass sich der Kollege(also der Ami) zum KH aufgemacht hat, aber sofort wieder abgewiesen wurde. Die Patientenakten würden nur den Patienten etwas angehen. Der Aussage, er sei dabei gewesen und könnte bezeugen, dass eine CT nie gemacht worden wäre, habe man wohl einfach ignoriert, da es sich ja nicht um den Patienten handele und er sowieso keine Auskünfte über irgend etwas bekäme..)

Vlt ist eine Vollmacht eine Variante.. wie auch immer man so etwas ausstellt
Dein Cousin soll seinem Kumpel in den USA eine englischsprachige, amtlich beglaubigte Vollmach schicken, dass er ihn zur Einsicht in seine Patientenakten beauftragt!  Damit sollte ihm dann die Akteneinsicht gewaehrleistet werden.
Ohne diese Ermaechtigung darf das Krankenhaus keine Info an Dritte ausgeben (das wird durch HIPPA - Health Information Patient Protection Act -  geregelt)
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River