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Autor Thema: Geistig Behindert  (Gelesen 4938 mal)

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emmipiel

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Re: Geistig Behindert
« Antwort #15 am: 03.04.2006, 21:41 Uhr »
Zitat von: emmipiel


 A. Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit? Sind Sie körperlich oder geistig behindert? Betreiben Sie Mißbrauch mit Drogen oder sind Sie drogenabhängig?


Dies ist tatsächlich der Originaltext vom Einreiseformular auf deutsch


Zitat

Bei beantworten von nur einer Frage mit ja soll man vor Reiseantritt mit dem nächstgelegen Amerikanischen Botschaft oder dem US Generalkonsulat in VErbindung setzten.




Hier ein Auszug aus der Seite der US Botschaft für Deutschland


Sie müssen ein Visum beantragen, wenn:
• Sie Inhaber eines vorläufigen deutschen Reisepasses sind (ab 1. Mai 2006) weitere Informationen
• Sie vorhaben eine bezahlte oder unbezahlte Beschäftigung in the USA aufzunehmen (dies betrifft auch Journalisten, Au Pairs und Praktikanten);
• Sie für mehr als 90 Tage in die USA reisen möchten um eine weiterführende Schule oder Universität zu besuchen (im Rahmen eines Austauschprogramms oder selbstorganisierten Aufenthalts);
• Ihnen schon einmal die Einreise verweigert wurde oder Sie innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen worden sind;
• Sie vorbestraft sind oder an einer schweren ansteckenden Krankheit oder Geistesstörung leiden.

Wo soll ich mein Visum beantragen?
Antragsteller haben die besten Chancen sich für ein Visum zu qualifizieren, wenn sie sich in dem Land bewerben, in dem sie normalerweise leben. Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland bewerben sich bei der zuständigen Konsularabteilung (Berlin oder Frankfurt).

Demnach musst du ein Visum für deine Schwester beantragen. Hat deine Schwester einen Vormund? Wenn ja müßtest du doch sowieso temporär die Vormundschaft übertragen bekommen bzw. die Betreuung übernehmen.
Viele Grüße

emmi

Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit einem Radius von Null, das nennen sie dann ihren Standpunkt.....

Anoka

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Re: Geistig Behindert
« Antwort #16 am: 03.04.2006, 21:56 Uhr »
Zitat
Sie vorbestraft sind oder an einer schweren ansteckenden Krankheit oder Geistesstörung leiden.


Das ist ja der Punkt!  

Eine geistige Behinderung ist doch nicht das gleiche wie eine Geistesstoerung.  :wink:

Jemand der z. B. Down Syndrom hat, ist geistig zurueckgeblieben, aber doch nicht geistesgestoert.
LG Anoka

Minnesota
There are no passengers on spaceship earth. We are all crew. - Marshall McLuhan

emmipiel

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Re: Geistig Behindert
« Antwort #17 am: 03.04.2006, 23:54 Uhr »
Zitat von: Anoka
Zitat
Sie vorbestraft sind oder an einer schweren ansteckenden Krankheit oder Geistesstörung leiden.


Das ist ja der Punkt!  

Eine geistige Behinderung ist doch nicht das gleiche wie eine Geistesstoerung.  :wink:

Jemand der z. B. Down Syndrom hat, ist geistig zurueckgeblieben, aber doch nicht geistesgestoert.


Wie geistesgestoert zu differenzieren ist, kann ich leider nicht sagen.

Ich würde auf jeden Fall eine Botschaft kontaktieren bzw. eine Antwort einfordern, Kontakt war ja schon da), es ist ja wohl nicht wahr das man irgendwie abspeist wird.

Ich finde das mehr als unglücklich, wenn in den Botschaften oder Konsulaten Menschen sitzen die nicht Bescheid wissen und sich die Infos auch nicht besorgen.
Viele Grüße

emmi

Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit einem Radius von Null, das nennen sie dann ihren Standpunkt.....

Gabriela CH

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Re: Geistig Behindert
« Antwort #18 am: 04.04.2006, 11:53 Uhr »
Hallo

An alle die mir hier bei meiner Frage behilflich waren. Nun habe ich mich bei der Botschaft gemeldet. Da habe ich auf die Nummer für Visum angerufen. Es braucht also definitiv kein Visum. Das grüne Einreiseformular darf ich für Sie ausfüllen und muss auch nicht unterschrieben werden. Also denke ich all meine Bedenken waren umsonst.

Vielen Dank aber trozdem euch allen die sich meiner Sorgen angenommen haben.

Gruss
Gabi


Gruss aus der Schweiz
Gabi