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Autor Thema: Rechtsfrage -wo ist das Filmen nicht gestattet?  (Gelesen 4734 mal)

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NickMUC

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Re: Rechtsfrage -wo ist das Filmen nicht gestattet?
« Antwort #30 am: 07.08.2009, 11:22 Uhr »
Ärger kann es geben (ich habe es mehrmals erlebt), wenn man in der unmittelbaren Nähe zu den mexikanisch-amerikanischen Grenzstationen fotografiert (oder eben filmt).
Grüße,
Nick
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Palo

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Re: Rechtsfrage -wo ist das Filmen nicht gestattet?
« Antwort #31 am: 07.08.2009, 11:37 Uhr »
Ärger kann es geben (ich habe es mehrmals erlebt), wenn man in der unmittelbaren Nähe zu den mexikanisch-amerikanischen Grenzstationen fotografiert (oder eben filmt).

Das ist an allen Grenzstationen so, auch nach Kanada. War aber schon vor 9/11 so, also nichts neues.

An der Grenze von Kanada habe ich sogar gesehen, dass jemandem der Film aus der Kamera gezogen wurde, belichtet und dann in die Hand gedrueckt.



Gruß

Palo

Stefanie_GZ

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Re: Rechtsfrage -wo ist das Filmen nicht gestattet?
« Antwort #32 am: 07.08.2009, 11:44 Uhr »
Das Fotografieren ist auch in Deutschland an Grenzen nicht gestattet. Allgemein gilt das wohl auf der ganzen Welt.
Ihr müßt mal danach googlen, wo es in Deutschland nicht gestattet ist, da ist hier auch streng.

Natürlich gilt immer, wo kein Kläger da kein Richter, im zweifelsfall immer fragen teilweise ist schon, das Zücken der Kamera, gerade wenn es eine größere ist, verboten, auch in Deutschland.

EasyAmerica

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Re: Rechtsfrage -wo ist das Filmen nicht gestattet?
« Antwort #33 am: 07.08.2009, 11:49 Uhr »
Das Fotografieren ist auch in Deutschland an Grenzen nicht gestattet. Allgemein gilt das wohl auf der ganzen Welt.
Das glaube ich weder für Deutschland und erst recht nicht für die ganze Welt und behaupte einfach das Gegenteil. :P :wink:
Viele Grüße
Heinz

Andre

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Re: Rechtsfrage -wo ist das Filmen nicht gestattet?
« Antwort #34 am: 07.08.2009, 14:46 Uhr »
Es gibt da zwei verschiedene Aspekte unter denen die Fotografie/Videografie in der Oeffentlichkeit zu betrachten ist.
1. Handelt es sich um Privatgelaende, legt der Besitzer (bzw. das Management die Regeln dazu fest). Auf oeffentlichem Gelaende (Straßen, Parks etc.) ist die F/V prinzipiell erlaubt.
2. Voellig unabhaengig von Punkt 1 gilt: Werden Menschen fotografiert/gefilmt, ist fuer die Publizierung des Materials immer ein "Model Release" notwendig. Es muss also immer eine schriftliche Einverstaendniserklaerung eingeholt werden, wenn man das Material in irgendeiner Form vorzeigen moechte. Gleiches gilt uebrigens auch fuer private Gebaeude, Markenzeichen etc., nur da beschraenkt sich wohl die Nutzung auf Kommerz.