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Autor Thema: Kindsgeburt in den USA  (Gelesen 1613 mal)

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BigDADDY

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Kindsgeburt in den USA
« am: 25.09.2001, 12:37 Uhr »
Ein neuer Erdenbürger steht vor der Tür!
Es ist unter anderem auch die Überlegung, das Kind in den USA auf die Welt zu bringen.
Deshalb meine, durchaus vielleicht etwas ungewöhnliche Frage: wer hat Erfahrungen mit einer Geburt in den USA, insbesondere den damit verbundenen Kosten und Risiken?
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Britta

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Re: Kindsgeburt in den USA
« Antwort #1 am: 25.09.2001, 13:50 Uhr »
Glückwunsch BigD,

also problematisch kann werden, dass Dich (respektive die Mutter) Fluggesellschaften ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche einfach nicht mehr mitnehmen. Die stehen nicht so auf Sturzgeburten im Flieger.

Ansonsten: es kostet halt. Du musst die Geburt, Krankenhaus, Medikamente etc. selber zahlen.

Ich kenne nur Leute, die während eines beruflichen Aufenthaltes sich vermehrt haben, deren Kinder waren automatisch Amerikaner, ich bin aber im Zweifel, ob das auch mit Touri-Babies funktioniert...
 
Britta

Kalle

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Re: Kindsgeburt in den USA
« Antwort #2 am: 25.09.2001, 14:32 Uhr »
Hallo BigDaddy,
habe zwar keine eigenen Erfahrungen aber vielleicht ein Link der darüber eine Auskunft geben kann.
http://idausa.homestead.com/Recht.html

http://www.neunmonate.de/F185948.html

Ich weiß nicht ob's viel Hilft..
Fremde sind Freunde, die man noch nicht kennt.
 
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crazyshark

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Re: Kindsgeburt in den USA
« Antwort #3 am: 25.09.2001, 14:38 Uhr »
Hi Britta, hi BigD!

Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs.
@Britta: Warum sollte ein Touri kind nicht auch automatisch ami werden?? Wo besteht der Unterschied zwischen einem Touri-Kind und einem "Arbeiter-Kind"`?? Versteh ich nicht. Wäre doch ungerecht???      

Mit Grüßen und großem Fragezeichen
Christian

BigDADDY

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Re: Kindsgeburt in den USA
« Antwort #4 am: 25.09.2001, 14:51 Uhr »
Jedes Kind, das in den USA geboren wird ist Amerikaner.
Daher der Gedanke, das Kind dort auf die Welt zu bringen.

Natürlich muss die Mutter (Problem Fluggesellschaften) rechtzeitig in die USA fliegen und dort auch unterkommen. Dies ist für uns jedoch kein Problem.
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Tanja

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Re: Kindsgeburt in den USA
« Antwort #5 am: 25.09.2001, 17:27 Uhr »
Hallo BigDaddy,
in Deutschland ist es so geregelt. Das Kind hat immer die Staatsanghörigkeit der Mutter.

Haben beide Elternteile (verheiratet) z. B. die italienische Staatsangehörigkeit hat das Kind auch die italienische. Ist ein Elternteil davon Deutscher hat das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Bei unverheirateten Elternteilen hat das Kind die Staatsanghörigkeit der Mutter (s.o.).

Ich kann mir vorstellen, das die Amis dies ähnlich geregelt haben.

Tschüssi
Tanja

Wolfgang

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Re: Kindsgeburt in den USA
« Antwort #6 am: 25.09.2001, 18:09 Uhr »
Hi BigDaddy,

ein Arbeitskollege hat die Geburt seines zweiten Kindes in den USA geplant und durchgezogen. Wie weiter oben schon richtig gesagt wurde, muß die Mutter rechtzeitig in die USA fliegen, denn hochschwangere Mütter sehen die Airlines nicht gerne bzw. verweigern das Mitfliegen.

@Tanja; die Regelung der Staatsangehörigkeit unterscheidet sich in den USA grundsätzlich von denen in Deutschland. Mit Deutschland hast Du recht, aber in USA zählt das territoriale Recht, d.h. wer auf dem Grund und Boden der USA geboren wird, hat das Recht auf die amerikanische Staatsbürgerschaft, ist aber kein muß. Erst mit 18 Jahren muß sich das "Kind" für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Bis dahin hat das Kind einschl. der Eltern auch das Recht, eine gewisse Zeit in USA zu leben, um diese Entscheidung treffen zu können. Wie lange das genau ist, weiß ich nicht, dürfte aber bei etwa 1 bis 2 Jahren liegen. Eine Greencard ist dafür nicht erforderlich, jedenfalls nicht im Losverfahren.

Billig ist die Geburt eines Kindes in den USA nicht. Die Kosten addieren sich auf ca. 5000 bis 10000 Dollar, wenn keine Komplikationen eintreten. Beinhaltet Frauenarzt während der Schwangerschaft und Krankenhaus für die Geburt. Natürlich alles Cash. Die deutschen Krankenkassen verweigern meistens die Zahlungen für diese Kosten, weil die Geburt absichtlich in die USA verlegt wurde. Dabei kann es bei den Krankenkassen unterschiede geben, muß man halt nachfragen.
Gruß

Wolfgang

Dorothea

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Re: Kindsgeburt in den USA
« Antwort #7 am: 25.09.2001, 19:08 Uhr »
Hallo BigDaddy,
auch von mir Herzlichen Glückwunsch zum baldigen Nachwuchs.
Aber auch der Gedanke, das Kind in den USA zu *bekommen*, die Idee ist toll.
Alle Achtung den Eltern.
und
Viele Grüße
Dorothea

Unsere neue Homepage: sennenhund-und-reise.de

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Re: Kindsgeburt in den USA
« Antwort #8 am: 25.09.2001, 19:37 Uhr »
Hi,

frag doch einfach mal bei der Staatsangehörigkeitsstelle nach (meistens bei den Kreisverwaltungen angesiedelt) .
Immerhin geht es hier um eine nicht ganz unwichtige Entscheidung.
Jedes deutsche Konsulat in den USA dürfte aber auch Auskunft geben können.

Wird Dein Kind in den USA geboren muss es sich zwecks Geburtsurkunde immer an die dortigen Behörden wenden ,  außer Ihr beantragt eine nachträgliche Beurkundung beim Standesamt I in Berlin (schon allein wichtig , wegen der Namensführung des Kindes !) , denn dann könnt Ihr Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden immer dort zu deutschen Gebührensätzen, in deutsch und vor allem viel schnellerer Erhalt - anfordern.

Ein Kind deutscher Eltern im Ausland geboren, muss mit Sicherheit Erklärungs-/Entscheidungsfristen - welche Staatsangehörigkeit letztendlich gewollt ist -  einhalten.  (Sonst müsste ein Junge z.B. in Deutschland und den USA zur Armee ?).

Gruß
Glenda

crazyshark

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Re: Kindsgeburt in den USA
« Antwort #9 am: 25.09.2001, 20:11 Uhr »
Hi!

@Glenda: In den USA gibt es, soweit ich weiß keine allgemeine wehrpflicht, d.h. es gibt dort nur eine berufsarmee. Damit würde dieser Punkt schon mal wegfallen.

Gruss
Christian

Alex

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Re: Kindsgeburt in den USA
« Antwort #10 am: 26.09.2001, 13:03 Uhr »
Hallo

erstmal auch Glückwunsch an BigDaddy!

@Wolfgang: Hab ich dich richtig verstanden? Das Kind muss sich - wenn auf amerikanischen Boden geboren - für eine Staatsbürgerschaft entscheiden? Es geht also keine doppelte Staatsbürgerschaft?

Alex
Take me out to the ballgame...

Eindrücke aus Nordamerika
 - viel Spaß dabei -


Wolfgang

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Re: Kindsgeburt in den USA
« Antwort #11 am: 26.09.2001, 18:11 Uhr »
Hi Alex,

meines Wissens nach muß sich das in USA geborene Kind mit 18 Jahren entscheiden, welche Staatsbürgerschaft es annimmt. Eine doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nicht. Großes ABER, ich bin auf diesem Gebiet nicht der Experte, ist alles nur "hörensagen". Wer genaure Informationen benötigt muß im Internet oder entsprechende Literatur nachlesen.
Gruß

Wolfgang

Willi & Bea

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Re: Kindsgeburt in den USA
« Antwort #12 am: 26.09.2001, 22:55 Uhr »
Hallo,
Wolfgang hat in allem, betr. einer Geburt eine Kindes in den USA Recht. Ein Kind dt. Eltern erhaelt automatisch die dt. Staatsbuergerschaft, auch wenn es in den USA geboren wird, kann sich aber mit 18. Jahren dann fuer eine Staatsbuergerschaft entscheiden. Es gibt aber eine relativ neue Regelung, was den (staendigen) Mindestaufenthalt dieses Kindes in den USA regelt, um ein Anrecht auf die amerik.Staatsbuergerschaft zu haben. Richtig ist auch, dass dieses Kind in den USA nicht wehrpflichtig ist, da es hier keine Wehrpflicht gibt. Unter Umstaenden muss man auch vom deutschten Kreiswehrersatzamt eine Freistellung beantragen. So haben wir es bei unserem 17. jaehrigen Sohn gemacht, da er hier in den USA ins Militaer eintreten will. Schlimmstenfalls kann einem ohne diese Freistellung der dt.Pass verweigert oder eingezogen werden. In diesem Fall waere man dan erst einmal staatenlos. Falsch ist: es gibt unter gewissen Voraussetungen mittlerweile die doppelte Staatsbuergerschaft (in diesem Fall deutsch-amerikanisch) und zwar dann, wenn man eindeutig belegen kann, dass z.B. noch Vermoegen und/oder Grundbesitz in Deutschland vorhanden ist und einem der Verlust der dt.Staatsbuergerschaft einen Nachteil verschaffen wuerde. Auskunft geben die dt.Botschaften in den USA. Es existiert auch eine Web-Seite darueber (Adresse ist uns momental entfallen, ist aber unter Stichpunkt doppelte Staatsbuergerschaft bei einer Suchmaschine zu finden).

Willi & Bea

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Re: Kindsgeburt in den USA
« Antwort #13 am: 26.09.2001, 22:57 Uhr »
Hups, sorry,
da waren wir zu schnell am Druecker.

Gruesse aus dem sonnig-heissen Florida,
Willi & Bea

E-Mail: sunshinestate@gmx.de
URL: http://www.welcome.to/sunshinestate

scoutgirl

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Re: Kindsgeburt in den USA
« Antwort #14 am: 27.09.2001, 09:34 Uhr »
Wenn ich mich noch richtig an die Inhalte meines College-Kurses "International Law" erinnere, gibt es kein Anrecht darauf, dass ein in den USA geborenes Kind nicht-amerikanischer Eltern die US-amerikanische Staatsbürgerschaft erhält. Das haben einfach zuviele Eltern so gemacht. Besteht der Verdacht, dass die Eltern nur zu diesem Zweck (d.h. Kindsgeburt dort, um Eltern eines amerikanischen Staatsbürgers mit den damit verbundenen Vorteilen zu werden) einreisen, kann die US-Staatsbürgerschaft verweigert werden. Erkundigt Euch also vorher genau und schaut, dass Euer Aufenthalt dort irgendwie anders auch plausibel ist. Ansonsten: alle Gute für die Geburt!
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