Es ist in der Tat unüblich, aber per Vollmacht, "bedingt" legal.
Per (Versorgungs-)Vollmacht kann man einer anderen Person die Erlaubnis geben
für einen selbst Finanzgeschäfte zu tätigen.
Jedoch sind Banken in dieser Hinsicht äußerst restriktiv. Versucht mal eine selbstgeschriebene
Bankvollmacht bei eurer Hausbank abzugeben. Meistens werdet ihr ein hauseigenes Formular
überreicht bekommen, und nur das akzeptiert die Bank, wozu sie übrigens berechtigt ist.
Natürlich ausschließlich aus der Aufgabe heraus "im besten Interesse Ihres Kunden" handeln
zu wollen.
Das Problem, das ich bei einer KK sehe, ist das diese Vollmacht zwar erstmal soweit okay ist.
Jedoch schließt man mit der emittierenden Bank ja einen Kreditkartenvertrag ab, und dort ist z.B. geregelt,
dass nur Personen, die der Bank gegenüber verifiziert sind (Geldwäschegesetz) diese Karte, oder besser
eine Zweit-(Partner-)Karte nutzen dürfen.
Als Händler hat man z.B. keinerlei Möglichkeit die Korrektheit einer Vollmacht für eine KK zu
überprüfen, weswegen man Sie formal zurückweisen müsste.
Ausnahme wäre imho lediglich eine notariell beglaubigte Vollmacht, aber wer macht sich schon
den Aufwand.
Von daher läuft das vermutlich nach dem Prinzip "Wo kein Kläger,...."
PS: Dies ist keine juristisch verifizierte Einschätzung, sondern lediglich eine Darstellung meiner persönlichen Meinung, die sich aus den mir vorliegenden Informationen zusammensetzt.