Die ganze Aufregung ist auch schwer zu verstehen - mit der PIN wird beleibe nicht der Kunde geschützt, sondern das Kreditkartenunternehmen.
Nach einschlägigen Urteilen des BGH ist das Kreditkartenunternehmen in der Beweispflicht, dass eine Zahlung autorisiert wurde. Und da gilt nach aktueller Rechtslage die Eingabe einer PIN als höhere Sicherheit als eine Unterschrift.
Akzeptiert ein Laden eine KK gar vollständig unter Verzicht auf Unterschrift und PIN, so liegt es im Risiko und Ermessen des Kreditkartenherausgebers, die entsprechenden Zahlungen zu leisten. Bei Widerspruch eines Kunden gegen so eine Abbuchung hat die Kreditkartengesellschaft überhaupt keine Möglichkeit, die Autorisierung zu beweisen.
Das erklärt auch das Limit auf 50$ (bzw. 50€), denn das ist ein mehr oder minder bekanntes Interna der KK-Gesellschaften, dass sie Widersprüchen bis zu den genannten 50$ ohne Prüfung nachgeben, da es seit vielen Jahren eine entsprechende Erkenntnis gibt, dass das Verfahren zur Überprüfung der Autorisierung mehr als 50$ an Kosten verursacht.
Summa summarum ist es also eindeutig ein Vorteil für den Kunden, nicht per PIN zu bezahlen. Weil es eben nicht dem Schutz des Kunden dient. Das erklärt auch das uneinheitliche Verlangen nach PIN und/oder Unterschrift. Es geht nicht um den Kunden, es geht um den Herausgeber der KK.