@ Andreas
In der Erklärung der Webseite heisst es, dass ein Pass (ohne genaue Bezeichnung) non-transferable ist und nicht ein gültiger bzw rechtsgültiger (valid) Pass non-transferable ist.
Soweit das auf der Webseite Lesbare.
transferable heisst nicht nur übertragbar, sondern auch abtretbar (juristisch). Non-transferable verständlicherweise das Gegenteil. Ok.
Aber: Man darf davon ausgehen, dass diese Einschränkungen nur aus einem Grund gemacht werden, um Missbrauch zu vermeiden. Wie so oft, wird man rechtlich nicht alles definieren, einschränken, zulassen usw. können.
Geht man weiter davon aus, dass alex111 sich drüben einen neuen Pass kauft und den nicht benutzten (alten) nach seiner Rückgabe weitergibt, dann dürfte man dabei keinen Missbrauch erkennen.
Somit sollte eine Weitergabe möglich sein.
Stimmt schon (bevor nun jemand aufschreit und auf obige Postings verweist) - ich habe oben etwas anderes geschrieben - aber genau genommen entspricht man der (angenommenen, s.o.) Missbrauchsverhütung/Überlegung.
Also: NEIN und JA
. Wörtlich genommen (siehe Webseite), dürfte man den Pass nicht weitergeben, aber genauer betrachtet gibt es dabei keinen Missbrauch.
WO BLEIBEN HIER DIE JURISTEN?
Winke