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Autor Thema: Red Skins Star in Lebensgefahr  (Gelesen 2602 mal)

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Stefan M.

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Re: Red Skins Star in Lebensgefahr
« Antwort #15 am: 03.12.2007, 12:57 Uhr »
@NickMUC: Genau Deine zweite Alternative "nach dem Einbruch in Panik töten" würde bei uns übrigens einen klassischen Mord kennzeichnen - nämlich der zur Verdeckung einer anderen Straftat.

Übrigens, wer wissen will was die vier bei uns bekommen hätten: Keiner über 10 Jahre. Sie sind alle noch keine 21 und bei diesen "armen Würstchen mit der ach so schlimmen Vergangenheit und der harten Kindheit" würde es bei uns jedem Verteidiger gelingen, sie vor Gericht als so blöde und unreif darzustellen, dass Jugendstrafrecht angewandt wird.

Insofern ist der Einwand, dass sie selbst für einen "murder 2nd degree" in den USA noch härter bestraft würden als bei uns - schlichtweg richtig. So blöd das auch klingt.

"Mit des Weißbiers Hochgenuss, wächst des Bauches Radius..." (unbekannter Autor)


Anoka

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Re: Red Skins Star in Lebensgefahr
« Antwort #16 am: 03.12.2007, 13:34 Uhr »
Es gibt 1st degree und 2nd degree murder, als auch manslaugther. Die ersten beiden sind Morde unterschiedlichen Grades und das 3. ist Totschlag.

Dann gibt es aber noch den felony murder. Damit wurden drei angeklagt, die selber wahrscheinlich nicht geschossen haben, aber natürlich am Ueberfall beteiligt waren. Oder aber der Jüngste in der Truppe wurde davon ausgenommen. 

Zitat
The felony murder rule is a legal doctrine according to which anyone who commits, or is found to be involved in, a serious crime (a felony), during which any person dies, is guilty of murder. This applies even if one does not personally or directly cause the person's death
http://www.123exp-law.com/t/03784248071/

Kommt felony hinzu, dann ist es in Florida egal, um welche Abstufung Mord es sich handelt. Felony Murder wird gemäss Gesetz mit mindestens lebenslänglich ohne Möglichkeit auf Bewährung oder sogar der Todesstrafe bestraft. Es gibt keinen Spielraum nach unten.

In so einem Fall ist es natürlich schon die Aufgabe des Verteidigers das Felony wegzubekommen und so in der Strafsetzung mehr Möglichkeiten zu haben. 
LG Anoka

Minnesota
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playmaker11

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Re: Red Skins Star in Lebensgefahr
« Antwort #17 am: 04.12.2007, 07:23 Uhr »
Man sieht die Rechtssystem sind doch extrem unterschiedlich.

Felony dürfte hier wohl Beihilfe oder Anstiftung sein und die sind so wie die Haupttäter zu bestrafen.

Ansonsten kann ich Stefan M. Recht geben. Die Frage ob jemand mit dem Vorsatz einbricht einen anderen umzubringen oder sich erst kurzfristig vor Ort entschließt ist (bei uns) uniteressant. Daher auch mein Ausgangsposting, was sich auf genau diesen Umstand bezog und der Unkenntnis entsprang wie die 4 angeklagt wurden (das ging - wie gesagt - aus dem Posting von Kalifornier nicht hervor).
Ob sie allerdings bei uns zwingend nach Jugendstrafrecht behandelt werden würden will ich mal dahingestellt sein lassen. Sie sind über 18, aber noch keine 21 und da kann Jugendstrafrecht und damit die Höchststrafe von 10 Jahren angewandt werden.

Gruß
No retreat, no surrender !

nypete

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Re: Red Skins Star in Lebensgefahr
« Antwort #18 am: 04.12.2007, 10:36 Uhr »
Hallo,

wir sind hier in Sport - und Ihr bei einem anderen Thema.
Gruß nypete