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Autor Thema: Erstattung bei verspätetem Gepäck  (Gelesen 3832 mal)

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djohannw

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Re: Erstattung bei verspätetem Gepäck
« Antwort #30 am: 01.10.2008, 09:39 Uhr »
Dann auch von mir noch was als einigermaßen "Vielflieger"...einen Langstreckenflug ohne "Notfall-Pack" im Handgepäck (Toiletten-Artikel, Polo-Shirt, Unterwäsche) kann ich mir nicht mehr vorstellen. Schon alleine um Murphy zu begegnen.

Gepäck "verloren" habe ich aber bisher nur selten - zuletzt dieses Jahr auf dem Weg nach Las Vegas ist es in London liegen geblieben, was dann aber dank des Survival-Pack im Handgepäck überhaupt keine Krise bedeutet hat. Sogar für den Kindersitz gab es eine Lösung: American hat uns einen zur Verfügung gestellt bis unserer in's Hotel geliefert wurde. In diesem Fall war das Gepäck dann am nächsten Morgen da (wurde gegen Mitternacht im Hotel angeliefert), aber auch einen mehrtägigen Verlust hätte ich verschmerzen können - hier wären wir dann halt am nächsten Tag ein wenig shoppen gegangen.

In Sachen Kostenerstattung: Ich würde erwarten, dass alle dem Gepäckverlust zuzurechnenden Kosten (z.B. Telefonate, Fahrtkosten) und Auslagen für die notwendigen Dinge, die ich erworben habe, erstattet werden. Bei Klamotten würde ich mich - wenn ich diese weiter verwenden kann - auf eine anteilige Erstattung einlassen. Wenn aber das Zeug nicht zu gebrauchen ist, kann die Airline darüber gerne verfügen...und mir die Kosten zu 100% erstatten.

Viele Grüße - Dirk

Aaronp

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Re: Erstattung bei verspätetem Gepäck
« Antwort #31 am: 01.10.2008, 10:44 Uhr »
Das Problem bei der Erstattung ist aber halt, dass du, wenn du kein
Bargeld in den USA bekommst, in D dich mit der Airline auseinandersetzen
musst. Bei uns hat AF soch richtig quer gestellt. Und für 100 EUR lohnt es
sich dann auch nicht, einen Anwalt einzuschalten. Ist halt ein Bagatellfall.
Unsere Konsequenz daraus ist, nur im äußersten "Notfall" mit AF zu fliegen.
Wobei BA insgesamt kulanter zu sein scheint. Letzte Woche hatten wir auf dem
Rückflug in London 2 1/2 Stunden Verspätung und haben - natürlich nur auf
Nachfragen - 10 Pfund als Verzehrgutscheine erhalten.

Gruß
Aaronp

Jack Black

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Re: Erstattung bei verspätetem Gepäck
« Antwort #32 am: 01.10.2008, 11:53 Uhr »
Hallo Doc,
ich gebe Axel Recht. Diese Provokationen sind unnötig und nicht angemessen.

Dass Du "gefiltert" mitliest ist mir leider schon lange aufgefallen (das war nicht immer so, Du hast Dir einst deutlich mehr Mühe gegeben) - sonst hättest Du längst auf die eigentliche Provokation (und den Auslöser der Diskussion reagiert):

Zitat
Laß mal den Kollegen Thomas hier schreiben, was er meint an Kosten gehabt zu haben, dann sehen wir weiter.

Diese "Hilfe" von playmaker11 (und nur der Gipfel der ganzen Provokation) hättest Du früher nicht überlesen - denn das ist Anmache in Reinkultur (und völlige Verfehlung des Themas) auf die Frage, wo(!) man einen Kostenausgleich beantragen kann. Stattdessen wird in überheblichster Manier der Anspruch an sich in Frage gestellt - das ist das, was ich Provokation nenne.

Ich sehe auch nicht, dass Axel irgendwas abgewürgt hat.

Auch das ist eigentlich nur sehr schwer zu überlesen:

Hi JackBlack, leider bin ich da anderer Meinung - mehr aber noch per PN, die Diskussion hat hier nichts verloren.

Wenn es Dich glücklich macht, kannst Du das gerne weiter so betreiben - den Nutzen sehe ich allerdings nicht.

EasyAmerica

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Re: Erstattung bei verspätetem Gepäck
« Antwort #33 am: 01.10.2008, 12:28 Uhr »
Hallo Jack Black,
ich biete dir - genauso wie Axel - an, atmosphärische Missverständnisse per PN zu klären. Inhaltlich sind wir ja sowieso immer nahe beieinander.  :)
Viele Grüße
Heinz

playmaker11

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Re: Erstattung bei verspätetem Gepäck
« Antwort #34 am: 01.10.2008, 13:25 Uhr »
Zitat
Laß mal den Kollegen Thomas hier schreiben, was er meint an Kosten gehabt zu haben, dann sehen wir weiter.

Diese "Hilfe" von playmaker11 (und nur der Gipfel der ganzen Provokation) hättest Du früher nicht überlesen - denn das ist Anmache in Reinkultur (und völlige Verfehlung des Themas) auf die Frage, wo(!) man einen Kostenausgleich beantragen kann. Stattdessen wird in überheblichster Manier der Anspruch an sich in Frage gestellt - das ist das, was ich Provokation nenne.

Dann will ich das mal klarstellen und damit die Diskussion hier auch beenden:
Das war keineswegs als Provokation gemeint (wie alles andere auch) und ich wüßte auch nicht warum man es so auffassen will (aber bitte, wer es so auffassen mag....).
Hier ging es nur um eines: nämlich eine Vernünftige Auskunft abzugeben. Einige neigen hier nämlich immer dazu möglichst wenig Fakten mitzuteilen (bewußt, um ggf. die Antwort zu bekommen die man gerne möchte oder unbewußt). Die Folge: es werde irgendwelche Allgemeinauskünfte zurückgegeben, die dann nämlich nicht mehr wert sind als Stammtischgeblubber....

Ich hätte auch sagen können: geh da und da hin oder schreib da und da hin etc.. Was aber, wenn die Hauptsache gar nicht erfüllt ist - wenn nämlich keine ersatzfähigen Kosten entstanden sind ??? Dann macht man einem Fragenden nur Hoffnung, mehr Arbeit und mehr Ärger als es wert ist.

Ich denke auch mein letztes Posting hat gezeigt, dass ich nicht nur provozieren wollte.
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atecki

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Re: Erstattung bei verspätetem Gepäck
« Antwort #35 am: 01.10.2008, 13:47 Uhr »
Ich hoffe, daß mit dem letzten Posting von playmaker11 alle Unstimmigkeiten bereinigt sind und wir jetzt wieder im ganz normalen Umgangston über das ursprünglichen Thema weiterdiskutieren können.

Danke!

Jack Black

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Re: Erstattung bei verspätetem Gepäck
« Antwort #36 am: 01.10.2008, 13:48 Uhr »
Ich hätte auch sagen können: geh da und da hin oder schreib da und da hin etc..

Genau das - und eben das habe ich empfohlen.

Was aber, wenn die Hauptsache gar nicht erfüllt ist - wenn nämlich keine ersatzfähigen Kosten entstanden sind ???

Das zu beurteilen ist doch aber erst der Sinn der Übung: nämlich an Air France die Quittungen zu übermitteln. Thomas hatte bereits im Eingangsposting klar postuliert, dass die entsprechende Auskunft bereits eingeholt wurde:

Nach Nachfragen hat man uns am Airport offenbart, dass Air France 100 Euro für "immidiate costs" übernimmt, man jedoch die Quittungen am Ende der Reise, wenn man wieder zu Hause ist einreichen soll.

Wenn die Quittungen dann gar nicht erst eingereicht werden, kann ganz sicher auch keine Erstattung erfolgen. Wie kann das hilfreich sein?

Ich sehe nach wie vor nicht, wie das dem Fragesteller helfen konnte und ich sehe schon gar nicht, wie die süffisante Bemerkung ("Laß mal den Kollegen Thomas hier schreiben, was er meint an Kosten gehabt zu haben, dann sehen wir weiter.") dabei nicht provokativ gemeint ist.

Und das ist mein letztes Statement in dieser Angelegenheit, denn ich sehe nicht, dass eine Meinungsänderung meinerseits erreicht werden kann. Mag sich jeder sein eigenes Bild davon machen, es ist ja alles nachlesbar und soll jeder seine Schlüsse daraus ziehen.

atecki

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Re: Erstattung bei verspätetem Gepäck
« Antwort #37 am: 01.10.2008, 14:06 Uhr »
Ich hoffe, daß mit dem letzten Posting von playmaker11 alle Unstimmigkeiten bereinigt sind und wir jetzt wieder im ganz normalen Umgangston über das ursprünglichen Thema weiterdiskutieren können.

Danke!

Unsere beiden Posting sind ja fast zeitgleich erfolgt  :wink:

Wie auch von Heinz vorgeschlagen, bitte weitere Unstimmigkeiten zwischen Usern bitte ausschließlich direkt per PN ausmachen, ansonsten müssen wir diesen Thread leider schließen.

Danke!

playmaker11

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Re: Erstattung bei verspätetem Gepäck
« Antwort #38 am: 01.10.2008, 14:40 Uhr »
Ich sehe nach wie vor nicht, wie das dem Fragesteller helfen konnte und ich sehe schon gar nicht, wie die süffisante Bemerkung ("Laß mal den Kollegen Thomas hier schreiben, was er meint an Kosten gehabt zu haben, dann sehen wir weiter.") dabei nicht provokativ gemeint ist.
Weil Du es nicht sehen willst.....
Wie das gemeint ist, ist doch klar: ein paar mehr und genauere Infos, insb. natürlich dazu welche Mehrausgaben er hatte.
Und das ging auch eher in Richtung der vorhergehenden Poster, weil nämlich schon wieder spekuliert wurde.

Zitat
Und das ist mein letztes Statement in dieser Angelegenheit, denn ich sehe nicht, dass eine Meinungsänderung meinerseits erreicht werden kann. Mag sich jeder sein eigenes Bild davon machen, es ist ja alles nachlesbar und soll jeder seine Schlüsse daraus ziehen.
Das wäre gar nicht schlecht, weil Du nämlich hier erst den ganzen Post dahin gebracht hast wo er ist....
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Heiner

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Re: Erstattung bei verspätetem Gepäck
« Antwort #39 am: 01.10.2008, 14:56 Uhr »
Hi!

bitte weitere Unstimmigkeiten zwischen Usern bitte ausschließlich direkt per PN ausmachen, ansonsten müssen wir diesen Thread leider schließen.

Es wurde genug geschrieben.
Und ich werde hier zumachen

Gruß Heiner


Wat mutt, dat mutt