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Gibt es hier noch weitere AirBerlin-Geschädigte?
Sofern man wegen der Streichung von Flugstrecken die Leistung der Airline nicht erhält, kann man nach deutschem Recht vom Vertrag zurücktreten und daneben Schadensersatz verlangen (z.B. für gebuchte weitere Leistungen, wie Mietwagen o.ä., wenn diese kostenpflichtig nur storniert werden können).
Zitat von: USAflo am 03.07.2008, 14:29 UhrSofern man wegen der Streichung von Flugstrecken die Leistung der Airline nicht erhält, kann man nach deutschem Recht vom Vertrag zurücktreten und daneben Schadensersatz verlangen (z.B. für gebuchte weitere Leistungen, wie Mietwagen o.ä., wenn diese kostenpflichtig nur storniert werden können).NIEMALS zurücktreten, sondern nur nach Fristablauf die Erbringung der Leistung ablehnen und Schadensersatz für alle daraus resultierenden Schäden androhen...sonst ist nach einem Rücktritt vom Vertrag absolut Essig mit Schadensersatz.Viele Grüße - Dirk