« Antwort #609 am: 05.07.2022, 16:48 Uhr »
Ein nicht-US Unternehmen stellt Insolvenzantrag nach US-Recht Wie funktioniert das?
Das habe ich mich auch gefragt. Erste Recherchen geben zumindest einen Hinweis auf die wichtigste Voraussetzung:
Voraussetzung für den Antrag ist lediglich, dass ein Unternehmen in den USA Geschäfte betreibt, was bei SAS durch die Langstrecken unter anderem nach New York der Fall ist.
Aber das ist natürlich erst einmal nur die Voraussetzung. Wie kann die USA ein skandinavisches Unternehmen rechtswirksam vor Gläubigerforderungen aus dem Ausland schützen?? Das ist echt wild. Letztendlich ist es aber auch vielleicht egal, wenn SAS nichts mehr hat, kann man auch nichts mehr einfordern. Dieser Schritt dient ja dazu, das Unternehmen zu retten, nicht aufzulösen. Daran sollten eigentlich alle Gläubiger Interesse haben.
Die Süddeutsche berichtet weiterhin:
Letzter Auslöser für den Insolvenzantrag war der am Montag beschlossene und auch sofort gestartete Pilotenstreik, den van der Werff unter allen Umständen verhindern wollte. Durch den Ausstand fielen am Dienstag knapp 240 Flüge aus, das entspricht drei Viertel aller geplanten SAS-Verbindungen. Zehntausende Passagiere waren betroffen. Das Unternehmen beklagte die aus seiner Sicht katastrophalen Auswirkungen und betonte, es sei offen für einen Vermittlungsprozess. Laut SAS hat das Insolvenzverfahren keine Auswirkungen auf den Flugbetrieb.
Anko van der Werff ist der "SAS-Chef" (O-Ton Süddeutsche). Ich glaube, Amerikaner würden das "CEO" nennen.
Aber so wie es aussieht (wichtig für Smokey Bear), geht der Flugbetrieb weiter und noch ist SAS auch nicht pleite.
Gespeichert
Bornholm: '88, '91, '94, '96, '03, '10, '20
Korsika: '83, '84, '85, '87, '89, '90, '91, '92, '93, '95, '97
USA: '96, '97, '99, '02, '05, '06, '07, '08, '09, '10, '11 (2x), '12, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '24
Kanada: '08