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Autor Thema: Erstattungen bei Verspätungen  (Gelesen 2591 mal)

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tiswas01

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Re: Erstattungen bei Verspätungen
« Antwort #15 am: 10.11.2012, 17:00 Uhr »
@brigi

Ich mache das direkt bei Delta fest.

Wo man mich so behandelt, da buche ich nicht mehr.

Verspätungen kommen immer vor und sind "normal". Wie die Abwicklung bei einer solchen Situation durchgeführt wird ist für mich entscheidend.

Viele Mitglieder hier haben nur beste Erfahrungen mit Delta gemacht - zumindest posten sie das - und ich verstehe deshalb auch, dass sie dort weiterhin buchen. 

Aber, wir kommen vom Thema ab ........ :roll:

playmaker11

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Re: Erstattungen bei Verspätungen
« Antwort #16 am: 12.11.2012, 07:45 Uhr »
Zitat
Lage:
Flug  Air France geplant
LAX - CDG: 15:50 - 11:35
CDG - DUS: 12:55 - 14:05
Ankunft DUS 16:45 Uhr
Wenn ich das richtig sehe, bist Du 2:40h verspätet gewesen.
Ein Blick in die EU Verordnung (meine Profs. sagten immer: ein Blick ins Gesetzt erleichtert die Rechtsfindung) macht schnell klar, daß es hierfür nichts gibt.

Artikel 6
Verspätung
1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach
vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
...
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung
von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen
über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km
um drei Stunden oder mehr oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen
um vier Stunden oder mehrgegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden
den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen....
.

Nach einem neuen Urteil des EuGH steht die Gesamtverspätung am Ankunftsort zwar der Abflugverspätung gleich, aber es reicht trotzdem nicht, egal ob es 3.500 Km oder mehr sind (was ich jetzt nämlich nicht genau weiß - aber Du wirst eher unter c) fallen).
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Linde

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Re: Erstattungen bei Verspätungen
« Antwort #17 am: 18.11.2012, 23:40 Uhr »
sorry wenn ich mich hier mal mit reinhänge

hatte am montag meinen rückflug mit ab von fco nach dus
start sollte sein um 14:25
von 13-15 und 17-19 gab es gewerkschaftstreffen des bodenpersonals
während andere flüge normal abgefertigt wurden, sind wir dann um 20:30 abgehoben
von ab gab es keine infos oder betreuung/verpflegung usw.
nach der landung war dann auch noch das gepäck weg aber das habe ich wenigstens seit mittwoch wieder

ich werde ab morgen mal anschreiben aber fällt das unter die kategorie streik?

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playmaker11

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Re: Erstattungen bei Verspätungen
« Antwort #18 am: 19.11.2012, 10:46 Uhr »
Ist vom EuGH noch nicht entschcieden. Die dt. Gerichte gehen eher von einer Unvermeidbarkeit aus, weil es sich um einen Streik handelt. Das ging neulich auch durch die Presse.
Der EuGH hat aber angedeutet, daß er einen Streik des eigenen Personals nicht gelten lassen will.
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