@joerg,
sagen wir mal so - die Dame hatte mit dem , was Du zuletzt zitiert hast, nicht 100% Unrecht, nur 95%. Onlinebuchungen, bei denen man versehentliche Fehleingaben gemacht hat, das sofort bemerkt und anruft, können auf Kulanzbasis noch rückgängig gemacht werden. Nur gibt es eben dieses generelle Recht nicht, so daß man darauf nicht pochen kann. Und schon gar nicht kann das von LH-Seite offiziell so "verkauft" werden (selbst wenn die Mitarbeiter das im Handbuch stehen haben, wovon ich mal ausgehe).